265 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (113 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Bisher haben folgende Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Venezuela, das Vereinigte Königreich Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Nachstehende Staaten haben erklärt, sich weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien. China hat die Weiteranwendung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao erklärt.

Gemäß Art. 37 und 38 des Übereinkommens können Staaten, die zum Zeitpunkt der Annahme des Übereinkommens nicht Mitglieder der Haager Konferenz waren, dem Übereinkommen beitreten. Ein Beitritt wird gegenüber den anderen Vertragsstaaten aber nur im Fall der Annahme des Beitritts wirksam (Art. 38 Abs. 4 des Übereinkommens). Österreich hat bisher den Beitritt folgender Staaten angenommen: Albanien, Andorra, Armenien, Bahamas, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Georgien, Island, Kasachstan, Korea, Lettland, Litauen, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Monaco, Moldau, Neuseeland, Peru, Polen, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Seychellen, Singapur, Slowenien, Südafrika, Ungarn und Zypern. In der Folge sind unter anderem die Republik Panama, die Republik Uruguay, die Republik Kolumbien und die Republik El Salvador dem Übereinkommen beigetreten.

Gemäß Art. 38 Abs. 4 des Übereinkommens wirkt der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die erklärt haben, den Beitritt anzunehmen. Das Übereinkommen tritt zwischen dem beitretenden Staat und dem Staat, der diesen Beitritt anzunehmen erklärt hat, am ersten Tag des dritten Kalendermonats nach Hinterlegung der Annahmeerklärung in Kraft.

Durch das Wirksamwerden des Beitritts der Republik Panama, der Republik Uruguay, der Republik Kolumbien und der Republik El Salvador im Verhältnis zu Österreich entstehen keine Kosten.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 13. September 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Christian Ragger die Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (113 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2018 09 13

                          Mag. Christian Ragger                                                 Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau