28 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen in den Jahren 2015 und 2016 bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen (Reihe EINKOMMEN 2017/1) (III-60 der Beilagen und Zu III-60 der Beilagen)

Gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Jahreseinkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten.

Mit dem vorliegenden Einkommensbericht für die Jahre 2015 und 2016 kommt der Rechnungshof dieser ihm verfassungsmäßig übertragenen Berichtspflicht nach. Dazu erhob er die durchschnittlichen Einkommen bei 397 Unternehmen und Einrichtungen des Bundes für das Jahr 2015 und bei 403 Unternehmen und Einrichtungen für das Jahr 2016. Die erhobenen Daten enthalten für die Jahre 2015 bzw. 2016 Informationen zum Einkommen von 1.635 bzw. 1.642 Aufsichtsratsmitgliedern, 651 bzw. 654 Mitgliedern von Vorständen bzw. Geschäftsführungen sowie 217.443 bzw. 219.766 Beschäftigten.

Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes betrugen im Jahr 2015 210.400 EUR und im Jahr 2016 210.700 EUR. In den Jahren 2013 und 2014 waren es noch 206.600 EUR bzw. 207.900 EUR. Die höchsten Durchschnittseinkommen wies im Jahr 2016 mit 371.200 EUR die Branche „Verkehr und Lagerei" (H) auf.

In den Jahren 2015 und 2016 erzielten die Beschäftigten in den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes über alle Branchen hinweg ein durchschnittliches Einkommen von 52.800 EUR bzw. 53.400 EUR. In den Jahren 2013 und 2014 lagen diese Werte bei 50.800 EUR bzw. 51.700 EUR. Die höchsten Durchschnittseinkommen wiesen im Jahr 2016 mit 87.500 EUR die Beschäftigten in der Branche „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (K) auf.

Der Frauenanteil im Bereich des Vorstands bzw. der Geschäftsführung lag in den Jahren 2015 und 2016 bei 20,1 % bzw. 20,5 %. Im Vergleich dazu betrug der Frauenanteil in den Jahren 2013 und 2014 19,6 % bzw. 20,3 %. Bei den Aufsichtsräten betrug der Frauenanteil in den Jahren 2015 und 2016 26,8 % bzw. 28,1 %, was gegenüber den Jahren 2013 (25,4 %) und 2014 (25,9 %) eine Steigerung darstellte.

Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder bzw. der Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2016 im Durchschnitt über alle Branchen 171.182 EUR; das waren 78,2 % der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen (218.980 EUR). Im Jahr 2014 waren sie noch bei 73,1 % der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen gelegen. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Durchschnitt über alle Branchen im Jahr 2016 4.967 EUR und somit 94,1 % der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen (5.277 EUR). Im Jahr 2014 war diese noch bei 82,9 % der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen gelegen.

Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen betrugen im Jahr 2015 für 25.132 Personen 553,36 Mio. EUR und im Jahr 2016 für 25.052 Personen 555,05 Mio. EUR. Im Jahr 2013 lagen diese Werte für 25.262 Personen bei 525,50 Mio. EUR und im Jahr 2014 für 25.420 Personen bei 538,65 Mio. EUR.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31. Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Wolfgang Zanger die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 6. März 2018 behandelt.

 

3. Sitzung am 6. März 2018

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Mag. Verena Nussbaum, Johann Singer, Dr. Jessi Lintl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Wolfgang Knes und Mag. Gerald Hauser sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Dr. Irmgard Griss.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen in den Jahren 2015 und 2016 bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen (Reihe EINKOMMEN 2017/1) (III­60 der Beilagen und Zu III-60 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 03 06

                               Wolfgang Zanger                                                             Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau