Entschließung

betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen

 

Die Bundesregierung wird ersucht mit den Sozialpartnern bzw. den Kollektivvertragspartnern in Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, dass bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen und Berufen in der diesjährigen Herbstlohnrunde verankert wird. Sollte die Anrechnung der Karenzzeiten über die Kollektivvertragsverhandlungen nicht funktionieren, wird die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung bis Ende des Jahres vorlegen.