288 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 6/A der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. November 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Berichte über ältere arbeitslose Personen, die ihre Arbeit verlieren und nahezu keine Chance auf eine Wiederbeschäftigung haben, häufen sich und finden ihre Bestätigung in den Arbeitslosenstatistiken. So hat sich die Zahl der im Jahresdurchschnitt als arbeitslos vorgemerkten Personen ab 50 im Zeitraum 2008 bis 2016 von rund 44.000 auf rund 100.000 mehr als verdoppelt. Die sinkenden Wiederbeschäftigungschancen in dieser Altersgruppe zeigen sich vor allem auch in der stark überdurchschnittlich zunehmenden Langzeitbeschäftigungslosigkeit älterer Personen. Fast jede zweite beim AMS vorgemerkte Person über 50 ist länger als ein Jahr vorgemerkt.

Aktuelle Arbeitsmarktanalysen weisen auf einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für länger beim AMS vorgemerkte Personen höheren Alters hin, der vom Markt nur in sehr ungenügendem Ausmaß abgedeckt wird. Dieser offensichtliche Mangel kann durch die grundsätzlich bewährten Instrumente der arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungs­förderung leider nur sehr eingeschränkt kompensiert werden. Es bedarf großer Anstrengungen, bestehende Förderungsmöglichkeiten anzupassen und geeignete neue Förderungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist die Aufrechterhaltung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch die selbständige Erwerbstätigkeit älterer Personen kann einen Beitrag dazu leisten. Zur Auslotung und Unterstützung solcher Möglichkeiten ist eine enge Kooperation mit Unternehmen und mit den Interessenvertretungen der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer anzustreben. Für Personen, deren Arbeitslosigkeit dennoch nicht vermieden werden kann, müssen so rasch wie möglich geeignete Schritte zur Wiedererlangung einer Beschäftigung gesetzt werden.

Schon derzeit ist das AMS gemäß § 38a AMSG dazu verpflichtet Personen, denen binnen drei Monaten kein zumutbares Beschäftigungsverhältnis angeboten werden kann, in eine Schulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme einzubeziehen. Diese Verpflichtung soll in Richtung einer Beschäftigungs- und Fördergarantie erweitert werden. Dazu sind die Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, sowohl im gemeinwohlorientierten Non-Profit-Sektor als auch im marktorientierten Sektor, mittels intensivierter und auch längerfristig ausgerichteter Förderungsangebote zu nutzen. Prioritäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher, kollektivvertraglich entlohnter Beschäftigungsmöglichkeiten zur nachhaltigen Erwerbsintegration dieser Personengruppen. Erweist sich das im jeweiligen Einzelfall als nicht sinnvoll oder nicht unmittelbar zielführend, werden auch alternative Möglichkeiten der Arbeitsmarktförderung in Betracht zu ziehen sein, die auf eine stufenweise (Wieder)Heranführung an das Erwerbsleben abzielen. Die Unterstützungsmöglichkeiten müssen dem jeweiligen Bedarf angepasst sein und können von adäquaten Qualifizierungsangeboten über Maßnahmen zur Wiederherstellung einer marktfähigen Arbeitsproduktivität und Maßnahmen zum Ausgleich einer vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten Arbeitsproduktivität bis hin zu einem individuell abgestimmten Casemanagement reichen.

Ziel der Beschäftigungsgarantie für Personen ab 50 ist es, rund 40.000 Personen in geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Unterstützungsangebote einzubeziehen, wofür schätzungsweise ein jährliches Zusatzbudget von rund 1 Mrd. € aufzuwenden wäre. Ein großer Teil davon könnte durch eine Aktivierung von derzeit für Zwecke der materiellen Existenzsicherung ohnehin aufzuwendenden Mitteln finanziert werden, nachdem derzeit eine beim AMS arbeitslos vorgemerkte Person über 50 jährlich durchschnittlich rund 17.000 € kostet.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Stöger, diplômé die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Hannes Amesbauer, BA, Tanja Graf, Gabriele Heinisch-Hosek und Mag. Gerald Loacker.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, P, dagegen: V, F, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 10 09

                                      Tanja Graf                                                                     Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann