313 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (255 der Beilagen): Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016
Österreich gehört seit 1948 der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (idF: das Abkommen) vom 7. Dezember 1944 gegründeten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) an (BGBl. Nr. 97/1949, idF BGBl. III Nr. 115/2008).
Bei der 39. Versammlung der Vertragsstaaten von 27. September bis 6. Oktober 2016 in Montreal, Kanada, wurde ein Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und ein Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016 (idF: die Änderungsprotokolle) beschlossen. Die Änderung von Art. 50 lit. a des Abkommens erlaubt die Aufstockung des Rates der ICAO von sechsunddreißig auf vierzig Mitglieder, die Änderung von Art. 56 des Abkommens die Aufstockung der Luftfahrtkommission (Air Navigation Commission) der ICAO von neunzehn auf einundzwanzig Mitglieder.
Die Erweiterung des Rates und der Luftfahrtkommission trägt dem gestiegenen Mitgliederstand der ICAO Rechnung.
Die Änderungsprotokolle sind durch die Beschlüsse A39-5 und A39-7 der Versammlung der ICAO nun zur Ratifikation durch die Vertragsstaaten offen und treten jeweils mit Hinterlegung der 128. Ratifikationsurkunde in Kraft.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.
Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Staatsvertrag ist in englischer, französischer, spanischer, russischer, chinesischer und arabischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die englische, französische, spanische, russische, chinesische und arabische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.
Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 17. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Schimanek die Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die englische, französische spanische, russische, chinesische und arabische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016 (255 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die englische, französische, spanische, russische, chinesische und arabische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.
Wien, 2018 10 17
Carmen Schimanek Alois Stöger, diplômé
Berichterstatterin Obmann