317 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

Berichtigte Fassung vom 22. Oktober 2018

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (273 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2018)

Der technische Fortschritt erfordert die Anpassung einiger Bestimmungen des Schifffahrtsrechts. So sollen nunmehr wie im Straßenverkehr Geräte zur Untersuchung der Atemluft auf Alkohol im Rahmen routinemäßiger Verkehrskontrollen zur Anwendung gebracht werden. Des Öfteren zur Personenbeförderung im Rahmen von Vergnügungsfahrten eingesetzte Flöße sollen nicht in Wettbewerb zu Fahrzeugen der Fahrgastschifffahrt, an die hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, treten können. Das Internet kann herkömmliche Arten der Verlautbarung von die Verkehrssicherheit gewährleistenden Informationen mittlerweile ersetzen.

Die Richtlinie (EU) 2016/1629 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG, ABl. Nr. L 252 vom 14. September 2016 S. 118, bedarf der Umsetzung in innerstaatliches Recht, die wie bisher in Umsetzung der Richtlinie 2006/87/EG über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EG des Rates, ABl. Nr. L 389 vom 30. Dezember 2006 S. 1 mittels Verordnung des zuständigen Verwaltungsorgans erfolgen soll. Dafür wird die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen.

Die Verfahrenskonzentration für auf Gewässern stattfindende Veranstaltungen, welche den örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrerer Behörden berühren, soll eine Erleichterung für deren Abhaltung bewirken. Weiters soll verhindert werden, dass für ein und den selben Berechtigungsumfang mehrere Befähigungsausweise für die Schiffsführung erworben werden mit dann gegebener Möglichkeit zum Missbrauch.

Im Bereich der Seeschifffahrt soll es ermöglicht werden, eine Verkehrszulassung, den Seebrief, auch für vielfach eingesetzte Schlauchboote zu erwerben. Dadurch, dass der Urkunde Seebrief Bescheidqualität zugemessen wird, entfällt der Verfahrensschritt der Rückgabe einer ohnedies zeitlich befristeten Urkunde. Der Anwendungsbereich für Jachten wird hinsichtlich ihrer Länge an in internationalen Abkommen festgelegte Geltungsbereiche angepasst. Weiters wird ausdrücklich festgelegt, dass in anderen Staaten erworbene Befähigungsausweise für die Führung von Jachten auf See, die ohnedies zur Jachtführung in Küstengewässern berechtigen, nicht zur Umschreibung in Ausweise des Binnenlands Österreich verwendet werden können. Auch sollen letztere mangels sonst begründbaren Interesses ausschließlich von österreichischen Staatsangehörigen sowie anderen Personen mit Hauptwohnsitz im Inland erworben werden können.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Oktober 2018 Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA die Abgeordnete Melanie Erasim, MSc sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer.


 

 Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und Andreas Ottenschläger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde der letzte Satz im § 6 Abs. 1 Schifffahrtsgesetz, der nunmehr wieder eingefügt werden soll, aus dem Begutachtungsentwurf nicht in die vorliegende Regierungsvorlage übernommen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und Andreas Ottenschläger einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 10 17

                       Christian Hafenecker, MA                                                   Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann