325 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (258 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens samt Protokoll im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen samt Protokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 23. Mai 2018 (sh. Pkt. 9 des Beschl. Prot. Nr. 19) und der entsprechenden Ermächtigung durch den Bundespräsidenten wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich mit der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll am 08. Juni 2018 von dem Bundesminister für Finanzen, Hartwig Löger, und dem Minister für Finanzen der Republik Kosovo, Bedri Hamza, in Wien unterzeichnet.
Mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Kosovo, das auch den Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) Rechnung trägt, sollen die Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Kosovo ausgebaut werden. Zudem besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, die dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht. Eine solche wird im Zuge des Abkommens samt Protokoll implementiert.
Die mit der Durchführung dieses Abkommens samt Protokoll verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgets des zuständigen Ressorts.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Erwin Angerer der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (258 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Wien, 2018 10 19
Erwin Angerer Karlheinz Kopf
Berichterstatter Obmann