335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 437/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. Oktober 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Aufgrund des ungünstigen Witterungsverlaufs war die Vegetationsperiode 2018 von großer Trockenheit und Hitze beeinflusst, was sich massiv auf die Ertragssituation im Grünland und im Ackerbau auswirkte.
Um die Durchversicherungsrate zu steigern, die beispielsweise bei Dürre im Grünland derzeit nur bei ca. 15 % liegt, soll daher die Bezuschussung der vom Landwirt zu bezahlenden Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen von derzeit 50 % auf 55 % angehoben und so die Eigenvorsorge der Landwirte gegen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Tierseuchen und Tierkrankheiten sind eine ständige Bedrohung für die tierhaltenden Betriebe. Im Zuge des Klimawandels treten neben bekannten Krankheiten auch in der Vergangenheit in Europa nicht bekannte Tierseuchen auf, wie zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest beim Schwein oder die Lumpy Skin Disease bei Rindern. Im Seuchenfall werden zwar gemäß § 48 Tierseuchengesetz Entschädigungen gewährt, diese decken aber Tierverluste nur in klar bestimmten Fällen ab. Der für die Betriebe existentiell wichtige Bereich der Ertragsschäden bei Betriebssperren mit und ohne Tierkeulungen findet bisher keine Deckung. Prämienzahlungen der Landwirte für Versicherungen gegen Schäden aufgrund von bestimmten Tierseuchen und Tierkrankheiten sollen daher mit 55 % gefördert werden. Die tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe sollen damit in ihrer Eigenvorsorge unterstützt werden. Durch diese erweiterte Kostenentlastung für den Landwirt wird der Versicherungsschutz im Agrarsektor umfassender ermöglicht. Der Versicherungsnehmer hat damit im Schadensfall einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung und dem Staat kommt es langfristig günstiger, weil sich der Landwirt selbst am Risiko beteiligt.
Die Prämienförderung umfasst Versicherungsverträge zur Abdeckung von Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren durch Tierseuchen und Tierkrankheiten, die
a) unmittelbar oder mittelbar aufgrund von behördlichen Anordnungen (wie beispielsweise Schlachtungs-, Keulungs- oder Sperrmaßnahmen) sowie aufgrund von eingeschränkten Vermarktungsmöglichkeiten in Folge veterinärrechtlicher Verbringungsbeschränkungen oder lebensmittelrechtlicher Bestimmungen entstehen;
b) ihre Ursache im unmöglich gewordenen Bezug oder der unmöglich gewordenen Vermarktung landwirtschaftlicher Nutztiere aufgrund behördlicher Maßnahmen bei Lieferanten oder Abnehmern des landwirtschaftlichen Betriebes haben;
c) unmittelbar oder mittelbar durch sonstige Infektionskrankheiten entstehen.
Der neue Fördersatz wird erstmals für Versicherungsverträge, die im Jahr 2019 gelten sollen, wirksam werden. Bereits bestehende Versicherungsverträge können aliquot für den Zeitraum der Versicherungsperiode, der in das Jahr 2019 fällt, gefördert werden.
Durch die Anhebung des Fördersatzes von 50 % auf 55 % ergibt sich für die Versicherungsprämienförderung betreffend landwirtschaftliche Kulturen ein nach derzeitigen Zahlen geschätzter Mehrbedarf an Bundesmitteln in Höhe von ca. 6 Mio EUR, welcher aus dem Katastrophenfonds (siehe § 3 Z 4 lit. d KatFG 1996) zu bedecken ist.
Für die Versicherung des tierischen Sektors wird unter der Annahme einer zukünftig hohen Durchversicherungsrate von einem jährlichen Prämienvolumen von rund 20 Mio EUR ausgegangen. Es ergibt sich somit ein Finanzierungsbedarf für den Bund, der ebenfalls aus Mitteln des Katastrophenfonds zu bedecken ist, in Höhe von ca. 5,5 Mio EUR.
Aufgrund der Verpflichtung der Länder, die Versicherungsprämien im gleichen Ausmaß wie der Bund zu fördern, müssen die Länder ebenfalls zusätzliche Mittel ab 2019 bereitstellen.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Maximilian Linder die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Ing. Markus Vogl, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Erwin Preiner sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, nicht anwesend: P) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2018 11 06
Maximilian Linder Dipl.-Ing. Georg Strasser
Berichterstatter Obmann