355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über die Regierungsvorlage (331 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22

Die Grundlage dieser Vereinbarung bilden folgende drei Art. 15a B-VG Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern:

           1. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18, BGBl. II Nr. 234/2015,

           2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, BGBl. I Nr. 120/2011, zuletzt geändert durch die Art. 15a B-VG Vereinbarung BGBl. I Nr. 6/2018 sowie

           3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, BGBl. I Nr. 138/2015, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1/2016.

Diese drei Vereinbarungen sollen in einer einzigen Vereinbarung zusammengefasst und inhaltlich unter Einfließen der Vorgaben des Regierungsprogramms 2017 – 2022 „Zusammen. Für unser Österreich.“ modifiziert werden. Diese Zusammenfassung soll ein höheres Maß an Übersichtlichkeit und an Transparenz sowie an Verwaltungsökonomie auf Seiten des Bundes und der Länder mit sich bringen.

Das Regierungsprogramm legt einen Schwerpunkt auf den qualitativen und den quantitativen Ausbau der Elementarpädagogik. Folgende wesentliche Maßnahmen werden zur Erreichung dieses Ziels ergriffen:

- Sprachförderung: Laut Kindertagesheimstatistik 2017/18 haben etwa 31,8 Prozent der Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen eine andere Erstsprache als Deutsch. Aber auch Kinder mit der Erstsprache Deutsch weisen laut dem aktuellen Evaluationsbericht des Österreichischen Integrationsfonds zum Teil einen Sprachförderbedarf auf. Das Ziel der Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen ist es, dass Kinder bereits bei Schuleintritt jene Sprachkompetenzen aufweisen, die sie brauchen, um dem Unterricht folgen zu können. Da 96 Prozent der Vierjährigen bereits eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, soll eine intensive Sprachförderung bereits in diesem Alter beginnen. Damit soll den Kindern ein besserer Start in ihr Schulleben ermöglicht werden. Der Erfolg dieser Maßnahme soll etwa durch die Erhebung der Wirkungskennzahl und im weiteren Verlauf durch eine Reduktion der Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler sichtbar werden.

- Die Vereinbarung ist von dem Bestreben getragen, österreichweit möglichst einheitliche Standards in der Qualität und Quantität der Betreuungsangebote sicherzustellen, sowohl hinsichtlich der Qualifikation des Personals, der Instrumente der Sprachstandsfeststellung als auch der österreichweit einheitlichen pädagogischen Grundlagendokumente.

- Die Kinderbildung und -betreuung der unter Dreijährigen soll quantitativ mit dem Ziel ausgebaut werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Seit Beginn der Kostenbeteiligung des Bundes wurden durch die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt mehr als 71.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Während bei der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen bereits 2009 das Barcelona-Ziel von 90 Prozent erreicht wurde und sich die österreichweite Betreuungsquote bei rund 95% stabilisiert hat, wurde für die Altersgruppe der unter Dreijährigen zwar viel erreicht (Verdopplung der Betreuungsquote von 14 Prozent auf 28,6 Prozent), aber das Barcelona-Ziel von 33 Prozent noch verfehlt. Aktuell fehlen rund 5 Prozentpunkte oder ca. 11.500 Plätze zur Zielerreichung.

- Betrachtet man die Öffnungszeiten gilt es die Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen in den Fokus zu nehmen. So sind elementare Bildungseinrichtungen zwar flächendeckend vorhanden, aber nur weniger als die Hälfte der betreuten Kinder (43,6 Prozent) besucht Einrichtungen, deren Öffnungszeiten mit einer Vollbeschäftigung ihrer Eltern vereinbar sind (Vereinbarkeitsindikator Familie & Beruf – „VIF-konform“). 9 von 10 unter Dreijährigen hingegen werden entweder in VIF-konformen (60,1 Prozent) oder ganztägig geöffneten (30,7 Prozent) Einrichtungen betreut.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, ist der Schwerpunkt der Bemühungen daher auf den Ausbau von elementaren Bildungsangeboten für Kleinkinder und die Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergartenbereich sowie die Ergänzung durch flexible Angebote von Tagesmüttern und -vätern zu legen.

Die Vereinbarung ist wirkungsorientiert gestaltet, sie formuliert gewisse Zielzustände, die durch die Länder durch Einsatz der Zuschüsse erreicht werden sollen. Die Länder werden in ihrer Zielerreichung durch ein Monitoring des Bundes begleitet und unterstützt. Mittels der Controllingprozesse wird im Laufe sowie besonders auch am Ende der Vereinbarungsperiode das Ausmaß der Zielerreichung überprüft. Die Monitoring- und Controllingstrukturen sind verwaltungsökonomisch gehalten, stellen aber dennoch sicher, dass die wesentlichen Daten, die über die Wirksamkeit der Maßnahmen Aufschluss geben, umfassend und fristgerecht vorliegen.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA die Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Christian Kovacevic, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Edith Mühlberghuber, Dr. Stephanie Krisper, Melanie Erasim, MSc, Angelika Kuss-Bergner, BEd sowie die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, P, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (331 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2018 11 14

                Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA                                                  Norbert Sieber

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann