360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (278 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf zielt auf Gebührenentlastungen ab, die der Stärkung des Innovationsstandortes dienen sollen.

Insbesondere soll der derzeit nur für nationale Markenanmeldungen geltende Online-Bonus auf weitere Verfahren mit elektronischer Einreichung, und zwar auf Patentanmeldungen, internationale Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Übersetzungsvorlagen zu europäischen Patenten sowie Anträge betreffend Recherchen und Gutachten zum Stand der Technik ausgeweitet werden.

Mehrfache Gebühren für gleich lautende Anträge auf Namensänderungen oder Firmenwortlautänderungen zu Schutzrechten erscheinen unbillig, weshalb für solche Anträge künftig nur mehr eine Gebühr fällig werden soll, soweit gleichartige Schutzrechte davon betroffen sind.

Die Patentamtsgebührenverordnung soll ersatzlos entfallen. Durch die Aufhebung der Patentamtsgebührenverordnung werden die Anmelderinnen und Anmelder von der doppelten Gebührenlast für schriftliche Ausfertigungen befreit.

Die im europäischen Vergleich und in Relation zu den Gebühren der 2. Instanz (OLG Wien) zu hohen Verfahrensgebühren für Anträge vor der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes sollen an die durchschnittliche Gebührenhöhe im europäischen Vergleich angeglichen werden.

 

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, der Abgeordnete Philip Kucher sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (278 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 14

                           Mag. Peter Weidinger                                                  Christian Hafenecker, MA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann