363 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (293 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2019 – PAG 2019)

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die von der Bundesregierung am 22. August 2018 in Aussicht gestellte Pensionsanpassung für das Jahr 2019 umgesetzt werden.

Darüber hinaus sollen Klarstellungen getroffen werden bezüglich der Anpassung von Pensionsleistungen, die wegen Erwerbstätigkeit weggefallen oder wegen Rehabilitationsmaßnahmen noch nicht angefallen sind bzw. für die sich zum Anpassungszeitpunkt kein Auszahlungsbetrag ergibt.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz hinsichtlich der Art. 1 bis 8 auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG („Sozialversicherungswesen“ und „Sozialentschädigungs-recht“), hinsichtlich des Art. 9 auf Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG („Dienstrecht und Personalvertretungsrecht der Bundesbediensteten“), hinsichtlich der Art. 10 und 11 auf Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG („Zivilrechtswesen“) und hinsichtlich des Art. 12 auf Art. 10 Abs. 1 Z 1 B-VG („Bundesverfassung“).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer, BA die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Michael Hammer, Dietmar Keck, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Ing. Markus Vogl, Mag. Klaus Fürlinger und Alois Stöger, diplômé sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Gabriela Schwarz einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Durch die vorgeschlagene Umnummerierung der Schlussbestimmungen soll eine Mehrfachvergabe von Paragraphenzahlen verhindert werden.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Werner Neubauer, BA, Gabriela Schwarz mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, abwesend: P) beschlossen.

Ein weiterer im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Mag. Gerald Loacker eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: N, dagegen: V, S, F, abwesend: P).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 14

                           Werner Neubauer, BA                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann