368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2016, wird wie folgt geändert:

Dem § 3 Z 4 wird folgende lit. o angefügt:

              „o) zur Finanzierung von bis zu 3,2 Millionen Euro der Gemeindemittel der Gemeinde Gasen sowie von bis zu 2 Millionen Euro der Landesmittel des Landes Steiermark gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985 für Hochwasserschutzmaßnahmen am Gasenbach und dessen Zubringern.“