Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMDW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, wurden Änderungen an den Zuständigkeiten der Bundesministerien bewirkt. So fallen nunmehr die "Angelegenheiten des E-Governments" und somit auch die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde in den Wirkungsbereich des nunmehrigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Im Falle möglicher Datenschutzverletzungen – etwa im Zusammenhang mit der Berechnung von Stammzahlen oder bereichsspezifischen Personenkennzeichen – können überdies Zweifel an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde bestehen.

 

Weiters entspricht eine Fortführung der geltenden Systematik gemäß § 6 Abs. 5 E-GovG nicht den Anforderungen der eIDAS-VO, mit der ab 29.9.2018 eine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel eingeführt wird.

 

Ziel(e)

In Hinkunft soll die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde übernehmen.

In Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel soll ein unionsrechtskonformer Zustand herbeigeführt werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Übertragung der Agenden der Stammzahlenregisterbehörde von der Datenschutzbehörde zur Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Es wird eine explizite gesetzliche Regelung vorgesehen, um sicherzustellen, dass Österreich seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Anerkennung ausländischer elektronischer Identifizierungsmittel nachkommt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Steigerung des Digitalisierungsgrades zum Nutzen für die Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Zur Übertragung der Stammzahlenregisterbehörde:

Die rechtlichen Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde werden derzeit bei der Datenschutzbehörde (BMVRDJ) von 1 VBÄ wahrgenommen. Mit der Übertragung der Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde ins BMDW sollen diese Tätigkeiten nunmehr gleichlaufend im BMDW von 1 VBÄ wahrgenommen werden. Aus diesem Grund ist die Planstelle und der Personal- und Sachaufwand vom BMVRDJ in das BMDW zu transferieren.

Durch die Weiterentwicklung und Implementierung des E-ID (welche durch die Novelle BGBl. I Nr. 121/2017 rechtlich eingeführt wurde und voraussichtlich ab 2020 auch faktisch umgesetzt wird) fällt auch bei der Stammzahlenregisterbehörde als Auftraggeber zusätzlicher Arbeitsaufwand im Ausmaß von geschätzten 4 VBÄ an. Davon etwa die eine Hälfte zur Abdeckung der Aufgaben iZm der E-ID-Erstellung und dem Kontroll- und Leitungsmehraufwand durch Vervielfachung der Transaktionszahlen (§ 4 E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017) und die andere Hälfte zur Abdeckung der Aufgaben bei Vollausstattung der Bevölkerung mit dem E-ID (§ 4a E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017) wie ansteigender Manipulationsaufwand für Berechtigungsvergaben, erweiterte Stellvertretungsfunktionen (§ 5 E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017), Anbindung ausländischer elektronischer Identifizierungsmittel, Einbeziehung Privater (§ 15 E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017) und Auskunfts- und Beschwerdemanagement.

 

Zur gegenseitigen Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel:

Die technischen Umsetzungsmaßnahmen zur Herstellung des unionsrechtsmäßigen Zustandes erfolgen im Rahmen der technischen Umsetzung der E-GovG-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 121/2017.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

0

0

‑300

‑300

‑300

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält unter anderem erforderliche flankierende Regelungen zu einer Verordnung bzw. Durchführungsrechtsakten der Europäischen Union (eIDAS-VO).

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

101

103

705

707

709

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

101

103

405

407

409

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

40.05.01 Digitalisierung

 

101

103

405

407

409

Durch Mehreinzahlungen

11.

 

 

 

300

300

300

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt vom BMDW. Die zusätzlichen ab 2020 durch die Einführung der E-ID mit BGBl. I Nr. 121/2017 geschaffenen (technisch-organisatorischen) Aufgaben werden vom Dienstleister BMI erbracht und umgesetzt, weswegen die entsprechenden Tätigkeiten auch faktisch vom Dienstleister BMI mit den vereinbarten 300.000,- pro Jahr erbracht werden. Das bestehende Verwaltungsübereinkommen mit dem Dienstleister BMI über den technischen Betrieb soll entsprechend um die zusätzliche technisch-organisatorische Unterstützung im Rahmen der Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde ergänzt werden.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Wahrnehmung der Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde (BMDW)

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

Wahrnehmung der Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde (BMVRDJ/DSB)

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

‑1,00

‑1,00

‑1,00

‑1,00

‑1,00

 

Die rechtlichen Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde werden derzeit bei der Datenschutzbehörde (BMVRDJ) von 1 VBÄ wahrgenommen. Mit der Übertragung der Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde ins BMDW sollen diese Tätigkeiten nunmehr gleichlaufend im BMDW von 1 VBÄ wahrgenommen werden. Aus diesem Grund ist die Planstelle und der Personal- und Sachaufwand vom BMVRDJ in das BMDW zu transferieren.

Der Personalmehraufwand für dieses 1 VBÄ beträgt pro Jahr etwa EUR 75.000 plus ca. EUR 26.000 arbeitsplatzbezogenen betrieblichen Sachaufwand. Aufwand in gleicher Höhe entfällt im BMVRDJ, sodass der Personalmehraufwand auf Null saldiert. Diese Beträge werden aus technischen Gründen im Dokument nicht angezeigt.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

 

300 000,00

300 000,00

300 000,00

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Zusätzliche technisch-organisatorische Unterstützungsleistungen iRd Aufgaben der StZRegBeh (BMDW)

Bund

 

 

 

 

1

300 000,00

1

300 000,00

1

300 000,00

Erträge aus zus technisch-organisatorische Unterstützungsleistungen iRd Aufgaben der StZRegBeh (BMI)

Bund

 

 

 

 

1

‑300 000,00

1

‑300 000,00

1

‑300 000,00

Zusätzliche technisch-organisatorische Unterstützungsleistungen iRd Aufgaben der StZRegBeh (BMI)

Bund

 

 

 

 

1

300 000,00

1

300 000,00

1

300 000,00

 

Durch die Weiterentwicklung und Implementierung des E-ID (welche durch die Novelle BGBl. I Nr. 121/2017 rechtlich eingeführt wurde und voraussichtlich ab 2020 auch faktisch umgesetzt wird) fällt auch bei der Stammzahlenregisterbehörde als Auftraggeber zusätzlicher Arbeitsaufwand im Ausmaß von geschätzten 4 VBÄ an. Davon etwa die eine Hälfte zur Abdeckung der Aufgaben iZm der E-ID-Erstellung und dem Kontroll- und Leitungsmehraufwand durch Vervielfachung der Transaktionszahlen (§ 4 E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017) und die andere Hälfte zur Abdeckung der Aufgaben bei Vollausstattung der Bevölkerung mit dem E-ID (§ 4a E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017) wie ansteigender Manipulationsaufwand für Berechtigungsvergaben, erweiterte Stellvertretungsfunktionen (§ 5 E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017), Anbindung ausländischer elektronischer Identifizierungsmittel, Einbeziehung Privater (§ 15 E-GovG idF. BGBl. I Nr. 121/2017) und Auskunfts- und Beschwerdemanagement. Diese zusätzlichen Aufgaben werden vom Dienstleister BMI erbracht und umgesetzt, weswegen die entsprechenden Tätigkeiten auch faktisch vom Dienstleister BMI mit den veranschlagten EUR 300.000,- pro Jahr erbracht werden sollen. Das bestehende Verwaltungsübereinkommen mit dem Dienstleister BMI über den technischen Betrieb soll entsprechend um die zusätzliche technisch-organisatorische Unterstützung im Rahmen der Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde ergänzt werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 256477542).