388 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien - Reihe BUND 2018/21 (III-124 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,

des Landes Oberösterreich und

der Stadt Wien

betreffend Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 6. Sitzung am 21. Juni 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Wolfgang Zanger die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 27. November 2018 behandelt.

 

12. Sitzung am 27. November 2018

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Angela Fichtinger, Philip Kucher, Alois Kainz, Dr. Gudrun Kugler und Mag. Karin Greiner sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein, die Rechnungs­hof­präsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Dr. Irmgard Griss.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien - Reihe BUND 2018/21 (III-124 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 11 27

                               Wolfgang Zanger                                                             Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau