40 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil gegen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá’í

Die Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Menschenrechtsausschuss des Österreichischen Nationalrates und auch der Nationalrat selbst haben sich in den letzten Jahren mehrmals in Entschließungen einstimmig gegen die Todesstrafe weltweit und gegen die Verfolgung von religiösen Minderheiten ausgesprochen.

Bereits seit einigen Jahren sind Mitglieder der Bahá’í Religion im Jemen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit der Unterdrückung seitens der Machthaber der Huthi ausgesetzt. Am 2. Jänner 2018 hat ein Sondergericht in Sanaa, Jemen gegen Hamid Bin Haidara ein Todesurteil ausgesprochen, welches nur als grausames Unrecht angesehen werden kann. Arabische Medien haben kommentiert, dass zum ersten Mal in der Geschichte des Jemen ein religiös motiviertes Todesurteil gefällt worden sei. Im Jemen gibt es einen deutlichen Anstieg gewaltsamer Übergriffe gegen religiöse Minderheiten wie Christen, Bahá’í und andere. Vor allem die Situation der Bahá’í hat sich dramatisch verschärft und wurde zu einer systematischen Verfolgung, auch gegen alle Verwaltungsstrukturen der Bahá’í.

Das unrechtmäßige Vorgehen und die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Bahá’í wurden auch bereits durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, den UN-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheiten und den Menschenrechtsrat in Stellungnahmen verurteilt.

Zahlreiche österreichische Nationalratsabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen und auch Europaparlamentarier haben sich gegen dieses Todesurteil ausgesprochen. Das Ludwig-Boltzmann-Institut und PEN-Austria wiesen ebenfalls auf die Verfolgungen hin, die Österreichische Gesellschaft für bedrohte Völker initiierte eine Online-Petition. Insgesamt handelt es sich diesbezüglich im Jemen um außerordentlich besorgniserregende Entwicklungen, denen die internationale Gemeinschaft mit aller Vehemenz im Interesse der Menschenrechte und der Religionsfreiheit entgegentreten sollte.

Dem Vernehmen nach ist Österreich in der Europäischen Union bereits in diesem Sinne aktiv geworden.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Harald Troch die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Andreas Kollross, Mario Lindner und Petra Bayr, MA MLS sowie der Bundesminister für Inneres Herbert Kickl und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Alma Zadić, LL.M und Dr. Nikolaus Scherak, MA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In die Begründung wird nach der Wortfolge ‚in diesem Sinne aktiv geworden‘ folgendes eingefügt: ‚Es wird begrüßt, dass die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres innerhalb der EU gegen das Todesurteil an Hamid Bin Haidara aktiv geworden ist um so dazu beizutragen, dass die Hinrichtung verhindert und das Urteil außer Kraft gesetzt wird.‘“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Alma Zadić, LL.M und Dr. Nikolaus Scherak, MA einstimmig beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Susanne Fürst gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 03 06

                               Dr. Susanne Fürst                                                     Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann