415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (338 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 29. November 2018 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz und zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Wie im ASVG durch die Regierungsvorlage 338 der Beilagen sollen mit dem gegenständlichen Antrag auch im Bereich des GSVG, BSVG und B-KUVG die Bestimmungen über die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation (zur Klarstellung) dahingehend ergänzt werden, dass die Telerehabilitation zu den Maßnahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zählt. Im B-KUVG ist diese Regelung mangels des Versicherungszweiges „Pensionsversicherung“ bei den Leistungen der Krankenversicherung zu treffen.

Die erwähnte Maßnahme dient dem im Regierungsprogramm vorgesehenen Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin. Dadurch soll die Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt werden.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Michael Hammer, Dietmar Keck, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA und Alois Stöger, diplômé sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 29

                            Mag. Gerhard Kaniak                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann