420 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 246/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Sabine Schatz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Allgemeiner Teil:

In den vergangenen Jahren ist immer wieder deutlich zutage getreten, dass das bestehende Abzeichengesetz an seine Grenzen stößt, wenn es um faschistische Symbole gibt, die ihren Ursprung im Ausland haben. Insbesondere das jährliche Ustasa - Treffen in Bleiburg/Pliberk verdeutlicht diese Problematik - obwohl die dort offen zur Schau getragenen Symbole einer faschistischen Einheit zugehörig sind, die sich auf Seiten der deutschen Wehrmacht am zweiten Weltkrieg beteiligte, gibt es für das Verbot dieser Symbole keine gesetzliche Grundlage.

Besonderer Teil:

Zu Z 1 (§ 1):

Durch das explizite Aufgreifen jener ausländischen Organisationen, die in inhaltlichem und organisatorischem Zusammenhang mit den in Österreich verbotenen Organisationen stehen, wird sowohl das internationale Netzwerk solcher Organisationen umfasst, als auch das von expliziten Nennungen unabhängige bewegliche System des Abzeichengesetzes erhalten.

Zu Z 2 (§ 3):

Im Sinne der allgemeinen Preisentwicklung und auch der Inflation scheint es nunmehr mehr als angebracht, diese Summe wie angegeben zu erhöhen

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Sabine Schatz die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz,
Dr. Stephanie Krisper, Werner Amon, MBA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Katharina Kucharowits, Rudolf Plessl sowie der Bundesminister für Inneres Herbert Kickl.

 

 

Im Zuge der Debatte hat die Abgeordnete Sabine Schatz einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Der Initiativantrag 246/A wurde am 16.05.2018 im Nationalrat eingebracht, jedoch erst am 29.11.2018 im Ausschuss für Innere Angelegenheiten behandelt, weswegen es notwendig war, die Inkrafttretensbestimmung entsprechend anzupassen, um die Entstehung einer rückwirkenden Strafbestimmung zu vermeiden.“

 

Der oben erwähnte Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, J dagegen: V, F, N).

Ebenso fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S dagegen: V, F, N, J).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 11 29

                                   Sabine Schatz                                                                    Angela Lueger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau