430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (368 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Mit diesem Gesetz soll die Finanzierung der anteiligen Kosten am geplanten Hochwasserschutzprojekt am Gasenbach und Zubringern, welche die Gemeinde Gasen sowie das Land Steiermark gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 zu tragen haben, zur Gänze bzw. teilweise aus Mitteln des Katastrophenfondsgesetzes sichergestellt werden. Das Gemeindegebiet Gasen war in den letzten Jahren mehrmals von Hochwasserkatastrophen betroffen, wodurch entsprechende finanzielle Belastungen für die Gemeinde und das Land auf Grund der Behebung der Schäden entstanden sind. Im Jahr 2005 kam es in Gasen zu einer Hochwasserkatastrophe mit massiven Sachschäden und zwei Todesfällen. Auch die letzten Ereignisse (August 2016, August 2017, Juni 2018) und die aktuelle Hochwasserkatastrophe vom 14. September 2018 gefährdeten die bestehenden Siedlungsbereiche stark.

Die Gemeinde Gasen und das Land Steiermark benötigen für die Finanzierung deren Anteile am Gesamtprojekt entsprechende finanzielle Unterstützung, insbesondere angesichts der bisherigen, oftmaligen Katastrophenereignisse.

Für das Ortsgebiet der Gemeinde Gasen besteht eine extreme Hochwassergefährdung, sodass nunmehr ein entsprechendes Projekt zur Verwirklichung geeigneter Schutzbauten ausgearbeitet wurde. Die Gesamtkosten dafür wurden mit rd. 13,8 Mio. Euro geschätzt. Der von der Gemeinde Gasen zu tragende finanzielle Anteil gemäß WBFG beträgt rd. 3,2 Mio. Euro, jener des Landes rd. 3,4 Mio. Euro. Der Katastrophenfonds soll die Finanzierung des Anteils der Gemeinde Gasen in Höhe von bis zu 3,2 Mio. Euro und teilweise jenen des Landes Steiermark in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro übernehmen.

Die Abflussuntersuchung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung A14, und der aktuelle Gefahrenzonenplan der Wildbachverbauung belegen eine extreme Hochwassergefährdung des Ortsgebietes. Die bestehenden Schutzbauten reichen nicht aus, um das Ortsgebiet von Gasen vor zukünftigen Hochwasserereignissen zu schützen.

Die Planung des Hochwasserschutzprojekts erfolgte durch die Bundeswasserbauverwaltung und die Wildbach- und Lawinenverbauung. Der Beginn der Bauarbeiten könnte, sofern die erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorliegen und die Finanzierung gesichert ist, im Jahr 2019 beginnen. Erste Zahlungen zur Begleichung des Gemeindeanteils sind im Jahr 2020 zu erwarten; sollten bereits Zahlungen im Jahr 2019 erforderlich sein, so können auch in diesem Jahr aus dem Katastrophenfonds entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

Die Gemeinde Gasen und das Land Steiermark benötigen für die Finanzierung deren Anteile am Gesamtprojekt entsprechende finanzielle Unterstützung, insbesondere angesichts der bisherigen, oftmaligen Katastrophenereignisse. Somit sollen vom Katastrophenfonds entsprechende Mittel bereitgestellt werden, um die Finanzierung des Projekts sicher zu stellen. Demnach könnte mit dem Bau der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen umgehend im Jahr 2019 begonnen und der dringend erforderliche Schutz der Bevölkerung vor weiteren Katastrophenereignissen gewährleistet werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc der Abgeordnete Kai Jan Krainer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (368 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 29

                        Ing. Klaus Lindinger, BSc                                                         Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann