431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (370 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird

In der bereits als Regierungsvorlage eingebrachten Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, BlgNR 331 XXVI. GP, werden u.a. Zweckzuschüsse an die Länder in Höhe von 142,5 Millionen Euro je Kindergartenjahr vorgesehen.

Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wird die gesetzliche Grundlage für diese Zweckzuschüsse geschaffen. Gleichzeitig soll die Bestimmung in § 15 FAG 2017 über eine aufgabenorientierte Verteilung von Ertragsanteilen für den Bereich Elementarpädagogik und Pflichtschule aufgehoben werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Carmen Schimanek die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Mag. Bruno Rossmann und Josef Schellhorn sowie der Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F dagegen: S, N, J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (370 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 29

                             Carmen Schimanek                                                              Karlheinz Kopf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann