443 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (383 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems)
Auf Grund der steten Ausweitung der Europäischen Union und der damit entstehenden Anforderungen an alle Akteure haben sich die Erhalter der Donau-Universität Krems auf die Entwicklung dieser Universität zu einer führenden öffentlichen Universität für Weiterbildung in Europa mit einem langfristigen Planungsziel von rund 9.000 Studierenden verständigt. Die qualitätsgeleitete Entwicklung in Forschung und Lehre stößt an einer öffentlichen Universität bei einer Drittmittelquote von nahezu 70 Prozent an klare Grenzen. Daher wird es in konsequenter Umsetzung der bereits 2004 getroffenen gesetzlichen Entscheidung zur Einrichtung einer Universität für Weiterbildung künftig notwendig sein, die Drittmittelquote perspektivisch an 50 Prozent heranzuführen, was durch eine substanzielle Steigerung des Anteils der Bundesfinanzierung zu erreichen ist. Seitens des Landes Niederösterreich wird dies wiederum durch Investitionen in die Infrastruktur unterstützt werden. Die vorliegende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG bildet die Grundlage für die Ausweitung der Landesverpflichtung zur Bereitstellung von Infrastruktur sowie für die weiteren Finanzierungsverpflichtungen des Bundes.
Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dipl.-Ing. Alois Rosenberger, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alfred J. Noll und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (383 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2018 12 04
Dipl.-Ing. Alois Rosenberger MMMag. Dr. Axel Kassegger
Berichterstatter Obmann