445 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (353 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studentenheimgesetz geändert wird

Das geltende Studentenheimgesetz (StudHG) stammt aus dem Jahr 1986 und wurde bisher zweimal, in den Jahren 1993 und 1999, in relativ geringem Ausmaß novelliert. Studentenheimträger und die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft regen daher schon seit mehreren Jahren eine Novellierung des Studentenheimgesetzes an, da das geltende Studentenheimgesetz nicht mehr aktuell sei und für einige die Studentenheime bzw. die Studierenden betreffende Entwicklungen der letzten Jahre keine angemessenen Lösungen biete. Dabei handelt es sich zum einen um die wachsende Anzahl von sogenannten „gewerblichen“, also nicht-gemeinnützigen, Studentenheimbetreibern, deren Einbeziehung in das Studentenheimgesetz sichergestellt werden soll, zum anderen um die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegene Studierendenmobilität, die nach flexibleren Vertragsmodellen für Benützungsverträge verlangt.

 

Ausgehend von den Reformanliegen der Interessenträger, zielt der vorliegende Gesetzesvorschlag daher insbesondere auf eine Sicherstellung der Geltung des StudHG für die Vermietung von Studentenheimplätzen unter gleichzeitiger sachlicher Differenzierung zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Studentenheimbetreibern ab. Weiters ist ua. eine Flexibilisierung der Vertragsdauer, die Beseitigung der Doppelgleisigkeit von Heimstatut und Heimordnung, eine Regelung der Kaution sowie eine Neuregelung des Schlichtungsverfahrens vorgesehen.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Nico Marchetti, die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Dr. Jessi Lintl, Mag. Ruth Becher, Claudia Gamon, MSc (WU), Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Andrea Kuntzl und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (353 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 12 04

                                  Nico Marchetti                                                      MMMag. Dr. Axel Kassegger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann