450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (373 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Privatschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogikpaket 2018)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung sichergestellt werden. Die Außenwirkung der Mittelschule soll verbessert und positive Entwicklungen sollen erhalten werden. Damit wird eine Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem angestrebt.
In den Volksschulen soll die Notensystematik basierend auf der Ziffernbeurteilung präzisiert werden. Damit soll eine transparente, nachvollziehbare Leistungsbeurteilung auf Basis von Bewertungsrastern mit eindeutiger Zuordnung zu den Normen der Ziffernnoten ermöglicht werden. Die alternative Leistungsbeurteilung soll weiterhin schulautonom bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe möglich sein, Erziehungsberechtigte sollen jedoch auch bei alternativer Leistungsbeurteilung ein Ziffernzeugnis verlangen können. Bewertungsgespräche sind, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken soll im Fokus pädagogischen Handelns stehen. Pädagoginnen und Pädagogen sollen durch eine transparente Beurteilung im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt werden.
Die Neue Mittelschule soll zur Mittelschule werden. Die Leistungsbeurteilung soll transparent und leicht verständlich auf Basis von zwei Anforderungsniveaus ab der 6. Schulstufe („Standard“ und „Standard AHS“) und zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen vorgenommen werden. Durch den Einsatz von Bewertungsrastern in Deutsch, Mathematik und in der Ersten Lebenden Fremdsprache soll die Leistungsbeurteilung objektiver und lernförderlicher werden.
Die Mittelschule soll in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen werden, die die Schüler/innen sowohl auf weiterführende Schulen als auch auf das Berufsleben vorbereitet. Leistungsstarke Schüler/innen sollen äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert werden.
Durch die Wiedereinführung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen soll ein Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem geleistet werden.
Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 05. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Angelika Kuss-Bergner, BEd die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Mag. Gerald Hauser, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Stephanie Cox, BA, Christian Kovacevic, Eva Maria Holzleitner, BSc, Katharina Kucharowits, MMMag. Gertraud Salzmann und Melanie Erasim, MSc sowie der Bundesminister für Bildung Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Wendelin Mölzer. Weiters hatte der Unterrichtsausschuss SC Mag. Klemens Riegler-Picker (BMBWF), Univ.-Prof. HR MMag. DDr. Erwin Rauscher, Direktor Josef Reichmayr, PSI Mag.a Helga Reiter, Prof. Dr. Ferdinand Eder und Gabriel Bremer gemäß § 40 GOG-NR als Expertinnen und Experten zur Stellungnahme und Diskussion geladen.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F , dagegen: S, N, J) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (373 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2018 12 05
Angelika Kuss-Bergner, BEd Wendelin Mölzer
Berichterstatterin Obmann