468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (500/A), hat der Verfassungsausschuss am 6. Dezember 2018 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, dagegen: N, nicht anwesend: J) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG) geändert wird zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Derzeit steht nur den Abgeordneten zum Nationalrat ein Vergütungsanspruch für die Anstellung eines Parlamentarischen Mitarbeiters zu. Dieser Anspruch soll nunmehr auf die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat ausgedehnt werden, damit im Sinn einer Qualitätsoffensive im Bereich der Gesetzgebung auch diesen eine Unterstützung ihrer parlamentarischen Tätigkeit ermöglicht wird.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 12 06

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann