47 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 75/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines individuellen Karenzanspruches für jeden Elternteil

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Kindererziehung ist Frauensache. Daran werden die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen wie der Familienbonus Plus nicht viel ändern. Wenn schon, dann lassen sie befürchten, dass sich eingefahrene und konservative Rollenbilder zunehmend festigen. Obwohl grundsätzlich die Karenzzeiten und Kindererziehungszeiten zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden könnten, führen ebendiese eingefahrenen Rollenzuschreibungen dazu, dass Väter ihre Möglichkeiten kaum wahrnehmen und dadurch Frauen wirtschaftlich in Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber ihren Partnern oder dem Staat gedrängt werden. Nur knapp 5,7% der Kinderbetreuungsgeldbezieher_innen im Dezember 2017 (für Geburten bis 28.02.2017) waren Männer. Die Monatsstatistik für das neue flexible Kinderbetreuungsgeldkonto weisen sogar einen noch geringeren Männeranteil auf: So bezogen mi Dezember 2017 insgesamt 48.089 Menschen Kinderbetreuungsgeld - nur 662 davon waren Männer. Das entspricht nicht einmal 1,4 %. Frauen arbeiteten Ende 2016 laut Eurostat in Österreich zu 47,7% in Teilzeit, bei Männern sind es 10,3%. Frauen weisen zudem wesentlich längere bzw. dauerhafte Teilzeitbeschäftigungen auf. Diese Faktoren führen mit rund 22% zu einem der höchsten Gender-Pay-Gaps in der Europäischen Union und gleichzeitig zu einer langfristig schlechteren sozialen Absicherung von Müttern.

In Österreich wurden verschiedene sozialstaatliche Maßnahmen geschaffen, die diesen ungleichen Zugang zum Arbeitsmarkt auszugleichen versuchen. Statt an der Wurzel des Problems zu beginnen und zu versuchen, stärkere Anreize für Väter zu setzen Verantwortung in der Kindererziehung zu übernehmen, die über das des ‚Brot-Verdieners‘ hinausgehen, wird weiterhin an kompensatorischen Maßnahmen festgehalten.

Wesentlich zur Erhöhung des Väteranteils beim Kinderbetreuungsgeld bzw. in der Kindererziehung an und für sich ist die Sicherstellung eines eigenen Karenzanspruches, sodass die gesellschaftliche Akzeptanz und insbesondere jene in den Betrieben selbst, erhöht wird, dass auch Väter aufgrund der Kindererziehung einen längeren Zeitraum nicht im Betrieb sind. Viele Väter sehen sich aufgrund eingefahrener Rollenzuschreibungen nicht in der Lage die ohnehin vorhandenen Karenzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen und entsprechend mit ihren Partner_innen zu teilen, was andererseits auch Frauen weniger Spielräume und Entfaltungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt lässt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Tanja Graf, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, August Wöginger und Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, P).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Wurm gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 07

                                    Peter Wurm                                                                    Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann