480 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (471 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (36. KFG-Novelle)

Der Entwurf der 36. KFG-Novelle enthält folgende Schwerpunkte:

1.      Da auf Verkehrskontrollplätzen die Verwiegung der Achslasten und des Gesamtgewichtes von Fahr-zeugen auch dynamisch erfolgt, soll in den Begriffsbestimmungen des Gesamtgewichtes, der Achs-last und der höchsten zulässigen Achslast nicht mehr auf ein stillstehendes bzw. stehendes Fahrzeug abgestellt werden.

2.      Leider häufen sich Betrugsfälle durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen bzw. unzulässige Ver-äußerungen. Daher soll vor der Ausstellung eines Duplikates eines Fahrzeug-Genehmigungsdokuments bzw. des Datenauszugs aus der Genehmigungsdatenbank zwingend eine Abfrage über eine dafür vorgesehene Datenbank durchgeführt werden, um zu klären, ob die Originaldokumente allenfalls bei einer anderen Stelle hinterlegt sind. Ist das Fahrzeug in der Datenbank eingemeldet, wird kein Duplikat ausgestellt.

3.      Fahrzeugänderungen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens des Fahrzeuges zur Folge haben, werden ausdrücklich für unzulässig erklärt. Weiters soll auch das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung auf dem Markt von Abschalteinrichtungen oder von Gegenständen zum Deaktivieren oder Manipulieren der emissionsmindernden Einrichtungen für unzulässig erklärt werden. Manipula-tionen oder Deaktivierungen von Abgasnachbehandlungssystemen oder von Partikelfiltern sollen dadurch verboten werden. Dieses Verbot soll auch das Anbieten oder Bewerben der Durchführung solcher Änderungen umfassen, ebenso wie das Anbieten oder Bewerben von nicht genehmigungsfähigem Chip-Tuning.

4.      Die bisherige Beschränkung auf nur eine Fahrschule pro Person wird aufgegeben und es sind in Zukunft mehrere Fahrschulbewilligungen für eine Person möglich. Dafür entfallen die sog. Außen-kursbewilligungen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Jänner 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sandra Wassermann, Dietmar Keck, Christian Hafenecker, MA, Stephanie Cox, BA, Rebecca Kirchbaumer und Tanja Graf sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.


 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Dietmar Keck eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, N, J, dagegen: V, F).

 

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, dagegen: N, J) folgende Feststellungen:

Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass die gegenständliche Neuregelung keine Abschwächung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern im Kraftfahrzeug bewirken soll. Vielmehr soll jenen Personen, die bisher aufgrund des Gewichtes des Kindes keine passenden Kinderrückhaltesysteme gefunden haben, die Chance auf eine ordnungsgemäße Sicherung des Kindes geboten werden. Der Verkehrsausschuss geht daher weiters davon aus, dass seitens der Industrie passende Produkte angeboten werden, die auch von Personen genützt werden können, die älter als 14 Jahre sind und bei denen ebenfalls die Gefahr innerer Verletzungen wie bei Kindern droht, wenn sie keine passende Sitzerhöhung (Sitzpolster) verwenden. Passende Kindersitze sollen auch bei Kindern ab 135 cm verwendet werden. In diesem Zusammenhang wird auch angeregt, dass diesem Grundsatz auch bei der Anpassung der KDV und des entsprechenden Erlasses Rechnung getragen werden sollte.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (471 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 01 09

                          Andreas Ottenschläger                                                      Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann