493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen

Die Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. März 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für Geburten ab 1.3.2017 wurde für jene Väter, die im Anschluss an die Geburt des Kindes einen ‚Papamonat‘ mit dem Arbeitgeber vereinbaren, eine Geldleistung in Form des ‚Familienzeitbonus‘ geschaffen. Neben anderen Voraussetzungen ist es erforderlich, dass Väter im Anschluss an den ‚Papamonat‘ die ursprüngliche Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen.

Es ist daher nicht zulässig, direkt im Anschluss an den ‚Papamonat‘ einen Väterkarenzurlaub in Anspruch zu nehmen. Die Beratungspraxis in der Arbeiterkammer zeigt jedoch, dass viele Arbeitnehmer direkt im Anschluss an den ‚Papamonat‘ eine Väterkarenz in Anspruch nehmen möchten.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 31. Jänner 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA die Abgeordneten Carmen Schimanek, Michael Bernhard, Andrea Michaela Schartel sowie die Bundesministerin für Frauen Familien und Jugend Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, J, dagegen: V, F, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 01 31

                     Angelika Kuss-Bergner, BEd                                                      Norbert Sieber

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann