495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

Petition Nr. 14/PET

               betr. „Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von            Assistiertem Suizid“                 4

 

2. Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 33/BI

               betr. „gerichtliche psychiatrische Begutachtungen“................................................................................ 4

Bürgerinitiative Nr. 38/BI

               betr. „Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung von 1960 in § 24 StVO zu den Ausnahmebestimmungen bei den Halte- und Parkverboten - Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden“                             5

Bürgerinitiative Nr. 39/BI

               betr. „einer grundsätzlichen Verbesserung der rechtlichen Stellung des Wachkörpers Justizwache und auch der persönlichen Sicherheit der Justizwachebediensteten im Dienst, sowie eine dringende und zeitgemäße Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse und Aufgabenstellungen“........................................ 6

Bürgerinitiative Nr. 48/BI

               betr. „Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge“............................................................... 6

Bürgerinitiative Nr. 50/BI

               betr. „Schluss mit den Kürzungen bei ausgegliederten Einrichtungen und anderen Beteiligungen des Bundes!“                                                                                                                                            7

Bürgerinitiative Nr. 51/BI

               betr. „Schaffung eines menschenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzugs - basierend auf den Vorschlägen der ExpertInnen-Kommission des BMJ vom Jänner 2015“............................................... 7

 

 

II. Zuweisungen

 

Petition Nr. 5/PET

               betr. „WOLF - AUSNAHMEREGELUNG Antrag gemäß ‚Fauna Flora Habitat - Artikel 16 b und c‘“                8

Petition Nr. 7/PET

               betr. „WOLF - Petition für ein wolfsfreies Tirol“....................................................................................... 8

Petition Nr. 11/PET

               betr. „Petition für ein wolfsfreies Salzburg“................................................................................................ 9

 

 

III. Ausschussantrag

 

               Ausschussantrag........................................................................................................................................... 9

 


Einleitung

 

Die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 37 waren bereits Verhandlungsgegenstände der vorangegangenen, XXV. Gesetzgebungsperiode, wurden in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Die gegenständlichen Bürgerinitiativen wurden in der Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21. Dezember 2017 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Folge bei den jeweiligen Bürgerinitiativen ersichtlich.

Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu fünf Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Konrad Antoni, Ricarda Berger, Martina Diesner-Wais, Melanie Erasim, MSc, Franz Leonhard Eßl, Angela Fichtinger, Klaudia Friedl, Hermann Gahr, Renate Gruber, Ing. Manfred Hofinger, Rebecca Kirchbaumer, Wolfgang Knes, Christian Lausch, Mario Lindner, Dr. Alfred J. Noll, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Alois Rosenberger, Petra Wagner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

Zu den Bürgerinitiativen Nr. 39 und 51 sowie zu den Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 13 wurde in der Sitzung am 13. Februar 2019 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung folgender Auskunftspersonen abgehalten:

·         TOP 1: 5/PET:

·         TOP 2: 7/PET:

·         TOP 3: 11/PET:

}

 

Univ.-Prof. Dr. Klaus Hackländer

·         TOP 4: 13/PET: 

 

Dr. Josef Dick

·         TOP 5: 39/BI:

 

Dr. Michael Binder

·         TOP 6: 51/BI:  

 

Markus Drechsler

Im Zuge der zugehörigen Debatte ergriffen die Abgeordneten Konrad Antoni, Martina Diesner-Wais, Franz Leonhard Eßl, Angela Fichtinger, Renate Gruber, Ing. Manfred Hofinger, Christian Lausch, Mario Lindner, Erwin Preiner, Peter Schmiedlechner, Petra Wagner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard das Wort.

 

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.


 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

 

 

Petition Nr. 14 betr. "Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der

Entkriminalisierung von Assistiertem Suizid" (5.12.2018)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Michael Bernhard

5.12.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMVRDJ

(10.1.2019)

Bioethikkommission

(25.1.2019)

BMASGK

(22.1.2019)

5.12.2018 – 13.2.2019

 

45

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Verein "Dignitas - Menschenwürdig leben, Menschenwürdig sterben" ersucht den Nationalrat, die moralisch-ethischen und medizinischen Implikationen einer Entkriminalisierung von assistiertem Suizid zu diskutieren und deren Konsequenzen zu prüfen. Dieses Anliegen wird von NEOS-Abgeordnetem Michael Bernhard (NEOS) unterstützt. Die Initiative fand auf der Online-Plattform "change.org" bereits über 44.000 UnterstützerInnen und richtet sich nicht nur an das österreichische Parlament, sondern auch an den deutschen Bundestag.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F/dagegen: N, J) beschlossen, die Petition Nr. 14 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 33 betr. "gerichtliche psychiatrische Begutachtungen" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag.a Zeiner Ilse

(überreicht als

117/BI, XXV. GP)

25.7.2017

--

--

25.7. -

14.11.2017

 

121

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetz­gebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

27.6.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMVRDJ

(17.4.2018)

BMASGK

(19.12.2018)

BMF

(24.1.2019)

15.11.2017 -

13.2.2019

 

347

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Trotz zahlreicher Skandale in der Vergangenheit gibt es noch immer Missstände bei gerichtlichen psychiatrischen Begutachtungen, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Es wäre aber sehr einfach möglich, mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, nämlich durch den verpflichtenden Einsatz von Ton- und Bildaufnahmen. Derzeit habe der/die eingesetzte GutachterIn aber das Recht, dies abzulehnen. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass Gutachten den modernen wissenschaftlichen Standards entsprechen, dass auch die zuständigen RichterInnen über die notwendigen Sachkenntnisse verfügen und dass umfassend Akteneinsicht gewährt wird, lauten die Forderungen der Initiative.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F /dagegen: S, N. J) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 33 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 38 betr. "Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung von 1960 in § 24 StVO zu den Ausnahmebestimmungen bei den Halte- und Parkverboten - Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden" (16.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

MMag. DDr. Rimml, Mario, MSc

21.12.2017

27.2.2018

27.6.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMFFJ

(3.4.2018)

BMVIT

 (19.4.2018)

BMF

(24.1.2019)

16.11.2017 -

13.2.2019

 

495

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für MitarbeiterInnen im Bereich der ambulanten Hauskrankenpflege gibt es eine Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung; sie können ihre Fahrzeuge auch in Halte- und Parkverbotszonen abstellen. Eine Bürgerinitiative setzt sich nun dafür ein, dass diese Regelung auch für jene Personen gilt, die in der sogenannten mobilen, aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden tätig sind. Diese professionellen DienstleisterIinnen (meist PsychologInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterIinnen, LogopädIinnen usw.) arbeiten im Interesse der öffentlichen Hand und leisten einen wichtigen Beitrag in der psychosozialen und rehabilativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, argumentieren die UnterstützerInnen. Außerdem seien die MitarbeiterInnen in der mobilen, aufsuchenden Betreuung immer wieder mit akuten Krisensituationen konfrontiert, sodass die zeitlichen Einschränkungen durch Kurzparkzonen einen hohen zusätzlichen Stressfaktor darstellen oder oftmals zu Strafen führen, welche von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F/dagegen: S, N. J) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 38 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 39 betr. "einer grundsätzlichen Verbesserung der rechtlichen Stellung

des Wachkörpers Justizwache und auch der persönlichen Sicherheit der Justizwachebediensteten

im Dienst, sowie eine dringende und zeitgemäße Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse und Aufgabenstellungen" (21.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Schöpf, Martin Johann

21.12.2017

27.2.2018

27.6.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMI

(6.4.2018)

BMVRDJ

(23.4.2018)

BMOeDS

(11.8.2018)

BMASGK

(27.11.2018)

21.11.2017 - 13.2.2019

 

279

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Schaffung eines klaren und zeitgemäßen Berufsbildes für die Justizwache, in der die Staatssicherheit oberste Priorität hat, steht im Fokus dieser Bürgerinitiative. Die derzeitige Definition "Betreuung und Aufsicht" spiegle nicht die schwierige Aufgabenstellung der Justizwache wider. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz.

Die UnterstützerInnen treten zudem dafür ein, dass konkrete Benachteiligungen gegenüber der Polizei (z.B. im Dienst- und im Waffenrecht) beseitigt werden. Dies impliziert etwa auch den Zugang zur Schwerarbeiterregelung. Unabdingbar seien auch eine Anpassung und Modernisierung des Strafvollzuggesetzes sowie entsprechende Verwaltungsvereinfachungen. In Bezug auf das Strafvollzugsgesetz fordern die EinbringerInnen konkret, dass praxistaugliche Methoden im Umgang mit Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen eingeführt werden und dass es zu Verschärfungen in Bezug auf die Absonderung (Isolation) von Insassen kommt, welche als "wiederkehrende Vollzugsstörer" in Erscheinung treten.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 39 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 48 betr. "Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge" (7.9.2018)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag.a Kremla Marion,

10.9.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMI

(9.11.2018)

Caritas

(3.12.2018)

Diakonie

(1.2.2019)

10.9.2018 -

13.2.2019

 

644

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Im Jahr 2015 war die Zivilgesellschaft dazu aufgerufen, Flüchtlinge zu unterstützen und aufzunehmen, wird in dieser Bürgerinitiative in Erinnerung gerufen. Viele haben dies getan – aus Hilfe sei Zuneigung, aus Fremden Familienmitglieder geworden. Eine Abschiebung dieser gut integrierten Menschen, die ihre Helfer oft als "meine österreichischen Eltern" bezeichnen, würde nicht nur die enormen emotionalen und zeitlichen Investitionen entwerten, sondern das Privat- und Familienleben beider Seiten zerstören. Die EinbringerInnen treten daher dafür ein, im Rahmen des Paragraphen 55 oder 56 des Asylgesetzes eine ausdrückliche Bleibemöglichkeit für diese Gruppe von Flüchtlingen und anderen Drittstaatsangehörigen zu schaffen. Durch die Vorlage einer Patenschaftserklärung könnte bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet werden, dass die Familien für eine Krankenversicherung, eine Unterkunft und allfällige Unterhaltsmittel aufkommen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F/dagegen: S, N, J) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 48 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 50 betr. "Schluss mit den Kürzungen bei ausgegliederten Einrichtungen

und anderen Beteiligungen des Bundes!" (25.9.2018)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Falkinger Josef

27.9.2018

16.10.2018

13.2.2019

BMF

(28.1.2019)

27.9.2018 -

13.2.2019

 

468

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für eine Zurücknahme der Kürzungen bei ausgegliederten Einheiten bzw. Beteiligungen des Bundes im Budgetbegleitgesetz 2018/2019 setzt sich diese Bürgerinitiative ein. Seit Jahren werde in diesem Bereich gespart; nunmehr sei der Punkt erreicht, wo weitere Kürzungen den Leistungsumfang zahlreicher Einrichtungen gefährden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F/dagegen: S, N, J) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 50 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 51 betr. "Schaffung eines menschenrechtskonformen und

menschenwürdigen Maßnahmenvollzugs - basierend auf den Vorschlägen

der ExpertInnen-Kommission des BMJ vom Jänner 2015" (1.10.2018)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Drechsler Markus

4.10.2018

16.10.2018

13.2.2019

Volksanwalt-schaft

(13.11.2018)

4.10.2018 - 13.2.2019

 

301

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Bereits 2015 wurde von namhaften ExpertInnen in einem vom Justizressort beauftragten Bericht der dringende Reformbedarf des Maßnahmenvollzugs festgestellt. Dabei wurden 92 Empfehlungen erarbeitet, die bis heute auf ihre Umsetzung warten. Es könne nicht angehen, dass durch mangelhafte strukturelle Rahmenbedingungen, eine teilweise geringe Qualität der gerichtlichen Verfahren und Sachverständigengutachten psychisch kranke Menschen unverhältnismäßig lang in Justizanstalten oder Psychiatrien landen. Die Schaffung eines Maßnahmenvollzugs-Gesetzes, das den Rechtsschutz der Betroffenen gewährleistet und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft darstellt, sei daher dringend erforderlich.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F/dagegen: S, N, J) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 51 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

II. Zuweisungen

1. Petitionen

 

 

Petition Nr. 5 betr. "WOLF - AUSNAHMEREGELUNG Antrag

gemäß ‚Fauna Flora Habitat - Artikel 16 b und c‘ " (22.8.2018)

 

überreicht durch die Abgeordnete

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Martina Diesner-Wais

27.8.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMNT

(9.11.2018)

„Vier Pfoten“ - Stiftung für Tierschutz

(30.11.2018)

NÖ LReg.

(5.12.2018)

27.8.2018 - 13.2.2019

 

37

 

 

Zuweisung Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Im Sommer 2018 wurden im Waldviertel immer wieder Schafe von Wölfen gerissen, zeigt diese von Abgeordneter Martina Diesner-Wais überreichte Petition auf. Die Wölfe haben offensichtlich keine Scheu mehr, in Gebiete vorzudringen, in denen Menschen bzw. ihre Weidetiere leben. Wenn einmal für Kinder der Weg zum Schulbus in abgelegenen ländlichen Regionen bedroht ist oder sie Angst vor Wölfen haben müssen, sollte über Abschreckungsmaßnahmen durch Warnschüsse bzw. das Recht zur Entnahme nicht mehr lange diskutiert werden müssen, argumentieren die PetentInnen. Es gelte daher, die bereits bestehenden europarechtlichen Ausnahmeregelungen zur Entnahme von Problemwölfen (Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) entsprechend zu nutzen und umzusetzen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 5 dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Petition Nr. 7 betr. "WOLF - Petition für ein wolfsfreies Tirol" (18.9.2018)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hermann Gahr

20.9.2018

16.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMNT

(9.11.2018)

Tiroler LReg.

(29.11.2018)

„Vier Pfoten“ - Stiftung für Tierschutz

(30.11.2018)

20.9.2018 - 13.2.2019

 

418

Zuweisung Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Auch bei den Tiroler Schafzüchtern werde aufgrund der Rückkehr der Wölfe in den dicht besiedelten Alpenraum die Verunsicherung immer größer. Österreich sei ein Schlaraffenland für Wölfe, da sie keine natürlichen Feinde und ausreichend Futter durch Wild- und Weidetiere vorfinden. Die rasche Zunahme der Population stelle für die Menschen, die Tiere, den Tourismus sowie die flächendeckende kleinstrukturierte Alm- und Landwirtschaft eine enorme Bedrohung dar; dringender Handlungsbedarf sei daher geboten. Da nach Ansicht der EinbringerInnnen die Interessen des Tourismus und ein ausreichender Schutz der Herden etwa durch Hunde nicht in Einklang zu bringen sind, müsse die Wiederansiedlung der Wölfe mit allen möglichen Maßnahmen verhindert werden. Weiters treten sie für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen ein, um etwaige vorhandene Wölfe entnehmen zu können, ferner für die Zahlung von Entschädigungen für betroffene Bauern sowie für die Einführung von sogenannten Vergrämungsmaßnahmen (z.B. Gummigeschosse, Warnschüsse).

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 7 dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Petition Nr. 11 betr. "Petition für ein wolfsfreies Salzburg" (18.10.2018)

 

überreicht durch den Abgeordneten

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Franz Leonhard Eßl

19.10.2018

18.12.2018

13.2.2019

BMNT

(15.1.2019)

„Vier Pfoten“ - Stiftung für Tierschutz

(15.1.2019)

19.10.2018 -13.2.1019

 

682

Zuweisung Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

 

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Auch aus Salzburg wurde nun eine Petition zum Thema "Problemwölfe" vorgelegt, die von Abgeordnetem Franz Eßl unterstützt wird. Die Rückkehr von Wölfen stelle in Salzburg insbesondere für die Weidewirtschaft ein tiefgreifendes Problem dar, weil ein flächendeckender Schutz in der Praxis aufgrund der geographischen und topographischen Gegebenheiten wirtschaftlich nicht möglich, aber auch technisch nicht machbar sei. Die PetentInnen weisen darauf hin, dass jährlich über 100.000 Rinder, 35.000 Schafe und Ziegen sowie 5.000 Pferde und sonstige Nutztiere auf Weiden gehalten werden, wobei die Almen eine wichtige zusätzliche Futtergrundlage für die Tierhaltung darstellen. Außerdem ermögliche die Weidewirtschaft nicht nur die Produktion hochwertiger Lebensmittel, sondern trage auch dazu bei, dass die Kulturlandschaft ein Aushängeschild für den Sommertourismus sowie ein beliebter Erholungsraum für die Bevölkerung bleibt. Der Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen sowie der Rinderzuchtverband Salzburg fordern daher den Gesetzgeber auf, gesetzliche Grundlagen für die Entnahme von Problemwölfen zu schaffen und sich für eine entsprechende Abänderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie einzusetzen.

 

 

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 11 dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 02 13

                           Ing. Manfred Hofinger                                                         Michael Bernhard

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann