529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Mittelstandsbericht 2018 der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-232 der Beilagen)

Die österreichische Wirtschaftslage bietet aktuell ein erfreuliches Bild: Die Konjunktur ist in einer Aufschwungphase und entwickelt sich besser als im EU-Vergleich, die Beschäftigungszahlen steigen, während die Zahl der Arbeitslosen weiter zurückgeht. Unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind die stabile Basis dieser Entwicklungen und tragen wesentlich zum Erfolg der heimischen Wirtschaft bei.

Wie die Zahlen des diesjährigen Mittelstandsberichts zeigen, gehören rund 328.900 Unternehmen den kleinen und mittleren Betrieben an. Das sind 99,6 Prozent der Unternehmen, die Arbeitsplätze für 2 Millionen Beschäftigte – davon 54.000 Lehrlinge – bieten. KMU erzielen mehr als 60 Prozent der Erlöse sowie der Wertschöpfung der heimischen marktorientierten Wirtschaft. Im aktuell verfügbaren Beobachtungszeitraum 2014 bis 2016 wurden über 35.000 zusätzliche Arbeitsplätze in KMU geschaffen.

Der österreichische Mittelstand ist dabei überaus vielfältig und umfasst den traditionsreichen Familienbetrieb ebenso wie hochinnovative, international tätige Start-ups. Die Zahl der Ein-Personen-Unternehmen sowie der hybriden Unternehmer/-innen – das sind Personen, die gleichzeitig selbstständig und unselbstständig tätig sind – steigt stärker als jene der Unternehmen insgesamt. Das zeigt, dass neue Formen unternehmerischer Tätigkeit an Bedeutung gewinnen und die Unternehmenspopulation heterogener und bunter wird. Sehr erfreulich zu sehen ist, dass immer mehr Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und ihr Anteil mittlerweile über ein Drittel beträgt. Sie bleiben allerdings in vielen Branchen weiterhin die Minderheit. Unter den österreichischen Start-up-Gründer/-innen liegt der Frauenanteil derzeit bei nur 12 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, die Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass sie für alle Zielgruppen - vor allem auch Frauen oder ältere Personen – förderlich sind. Der Unternehmensstandort Österreich soll ein positives Klima für das Entstehen neuer Geschäftsmodelle und neuer Formen unternehmerischer Tätigkeit bieten, aber auch für langjährig bestehende mittelständische Betriebe und Familienunternehmen ideale Voraussetzungen aufweisen.

Die Überprüfung der Umsetzung des „Small Business Act“ (SBA) zeigt, dass Österreich bei der Implementierung KMU-freundlicher Rahmenbedingungen große Fortschritte gemacht hat. Das diesjährige „SBA Fact Sheet“ stellt der österreichischen KMU-Politik im EU-Vergleich ein sehr gutes Zeugnis aus. Besonders in den Bereichen „Weiterqualifizierung und Innovation“, „Binnenmarkt“, „Internationalisierung“ sowie bei „Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie“ liegt die Performance österreichischer KMU über dem EU-Durchschnitt.

Die Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien führen derzeit zu markanten Veränderungen des unternehmerischen Umfelds: neue Geschäftsmodelle, Arbeitsweisen und Beschäftigungsformen entstehen, während die heimischen Unternehmen sich aufgrund der digitalen Vernetzung verstärkt im internationalen Wettbewerb behaupten müssen. Damit bürokratische Hürden dabei nicht zusehends zum Startnachteil für die österreichischen Unternehmen werden, hat die Bundesregierung die Entbürokratisierung zu einem ihrer obersten Ziele erklärt. Vor diesem Hintergrund stellt das Deregulierungsgesetz sicher, dass für jede neue Regulierung eine andere abgeschafft wird, grundsätzlich alle neuen Regulierungen zeitlich befristet eingeführt und evaluiert und EU-Mindeststandards nicht übererfüllt werden. Spürbare Entlastungen durch den Bürokratieabbau bringt etwa die Ausweitung der Genehmigungsfreistellungen, die jährlich rund 18.000 Betriebsanlagen von der Genehmigungs-pflicht befreit.

Die Bundesregierung unterstützt die österreichischen KMU aktiv in ihrem Digitalisierungsprozess und stellt beispielsweise mit dem Förderprogramm KMU Digital ein breites Beratungs-, Schulungs- und Veranstaltungsangebot sowie Bewusstseinsbildungs-aktivitäten zur Verfügung. Auch haben wir eine Digitalisierungsagentur gegründet. Sie ist Anlaufstelle für KMU und Start-ups. Mit den geplanten Digital Innovation Hubs werden KMU zudem bei Digitalisierungsprojekten durch ein Netzwerk regionaler Digitalzentren unterstützt.

Eine zentrale Herausforderung ist der Fachkräftemangel, von welchem bereits drei Viertel der Unternehmen stark betroffen sind. Es muss daher unser Ziel sein, dem Rückgang der Lehrlingszahlen entgegenzuwirken. Maßnahmen, die hier ansetzen sind beispielsweise die Implementierung digitaler Kompetenzen in das duale Ausbildungssystem und die laufende Anpassung bestehender sowie Schaffung neuer Berufsbilder. Auch mit Maßnahmen im Rahmen der Erwachsenenbildung und des lebenslangen Lernens (beispielsweise mit der Initiative Fit4Internet) sowie im Bereich des Zuwanderungssystems (Rot-Weiß-Rot-Karte) werden Maßnahmen gesetzt, um den Fachkräftemangel zu mindern.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen.

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger gab die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Irene Hochstetter-Lackner, Ing. Reinhold Einwallner, Josef Schellhorn, Dr. Jessi Lintl, Cornelia Ecker, Mag. Bruno Rossmann, Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Rainer Wimmer und Doris Margreiter sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Mittelstandsbericht 2018 der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-232 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2019 03 19

                           Ing. Wolfgang Klinger                                                            Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann