532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 605/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte sowie der Menschenwürde dar. Auch Österreich ist als Transit- und Zielland von diesem Verbrechen betroffen. Dabei ist Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung die häufigste Form, jedoch sind auch Fälle der Arbeitsausbeutung, der Ausbeutung in der Bettelei und des Kinderhandels immer häufiger zu verzeichnen. Die meisten Opfer kommen aus östlichen EU-Mitgliedstaaten und europäischen Drittländern, sowie aus Afrika (v.a. Nigeria) und Asien (v.a. China).

Die tatsächliche Zahl der Opfer, die nach oder durch Österreich gehandelt werden, kann aufgrund der hohen Dunkelziffer und der durch diese verursachte schlechte Datenlage nur vage geschätzt werden. Gesichert ist aber, dass es sich bei Menschenhandel um eines der lukrativsten Geschäfte der organisierten Kriminalität handelt. Nach Schätzungen von UNODC wird weltweit jährlich ein Profit in der Größenordnung von mindestens 32 Milliarden US-Dollar erzielt.

Österreich ist Vertragspartei sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu zählen insbesondere das ‚Palermo-Protokoll‘, das dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) angeschlossen ist und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Zudem hat Österreich die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer umgesetzt.

Um Menschenhandel umfassend bekämpfen zu können, wurde im November 2004 die österreichische Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels (TF-MH) unter Leitung des BMEIA eingerichtet. In der TF-MH arbeiten Vertreter aller zuständigen Ministerien, der Bundesländer, die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen eng zusammen. Innerhalb der TF-MH bestehen Arbeitsgruppen, die sich mit den Spezialbereichen Kinderhandel, Prostitution und Arbeitsausbeutung auseinandersetzen. Neben Berichterstattungen zählen zu den Hauptaufgaben der TF-MH die Ausarbeitung und die Umsetzung der Nationalen Aktionspläne, in denen auch regelmäßig neue Elemente, die sich aus praktischen Erfahrungen, Empfehlungen der Arbeitsgruppen und aus Evaluierungen durch internationale Organisationen (insbesondere des GRETA-Monitoring Mechanismus des Europarates) ergeben, aufgegriffen werden.

Dem Sicherheitsbericht 2017 des BMI ist zu entnehmen, dass ein besonderer Schwerpunkt bei den polizeilichen Ermittlungen im Erkennen von Opfern des Menschenhandels in Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen liegt. In diesem Zusammenhang wurden auch Sensibilisierungsgespräche und Schulungen mit allen in Frage kommenden Betroffenen durchgeführt, wie zum Beispiel Bedarfsträger der Exekutive, Kinder- und Jugendhilfeträger, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahme- und Sammelzentren sowie Nichtregierungsorganisationen. Weiters wurden seitens des Bundeskriminalamtes die Kooperationen mit den Drittstaaten Nigeria und China verstärkt. Der Bericht führt zudem aus, dass auch Schlepperei und illegale Migration stärker unterbunden werden müssen.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Susanne Fürst die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS,
Dr. Harald Troch und Mag. Martin Engelberg sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2019 03 19

                               Dr. Susanne Fürst                                                     Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann