547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 604/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. Jänner 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 1 Abs. 2 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, sind die Planstellen der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch einen Monat nach Freiwerden auszuschreiben. Diese Frist hat sich zwar im Fall des Freiwerdens einer Planstelle (oder im Fall des gleichzeitigen Freiwerdens mehrerer Planstellen) als ausreichend erwiesen; im Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Freiwerdens mehrerer Planstellen kann diese Frist jedoch dazu führen, dass die Ausschreibung mehrerer Planstellen nicht unter einem erfolgen kann.

Aus diesem Grund sieht der vorgeschlagene § 1 Abs. 2 zweiter Satz eine Verlängerung der Frist zur Ausschreibung von Planstellen der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs vor.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 20. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Harald Stefan, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Philipp Schrangl, Angela Lueger und Mag. Wolfgang Gerstl.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 03 20

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                      Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann