56 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 27/BI: „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 27/BI wurde dem Nationalrat am 09. November 2017 (vormals 111/BI vom 24. November 2016, XXV.GP) zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Bürgerinitiative fordert die Anpassung der folgenden Bundesgesetze:

- Bundes-Energieeffizienzgesetz

- Ökostromgesetz 2012

- Klimaschutzgesetz

- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

- Forstgesetz 1975

 

Der Nationalrat wird ersucht, die nachfolgenden Grundsätze in den obigen Bundesgesetzen zu verankern:

- Konzentration der Maßnahmen auf den maximalen Effekt. Vorrang für Effizienzsteigerungen vor dem Ausbau neuer Kapazitäten sowie verstärkte Förderung der Wärmeerzeugung und -speicherung. Bevorzugung von Grundlast liefernden Kraftwerken (Biomasse und Wasserkraft) anstatt übermäßiger Förderung volatiler Stromerzeuger.

- Reform des Fördersystems und möglichst rasche Umstellung auf die derzeit geltenden Richtlinien der Europäischen Union.

- Restlose Gewährung der in der Aarhus-Konvention und in den Richtlinien der Europäischen Union garantierten Bürgerinnenrechte.

- Bedingungsloser Vorrang des Artenschutzes vor der Errichtung neuer Windenergieanlagen.

- Schutz des Waldes, Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern.

- „Climate Proofing“ im Sinne einer laufenden Überprüfung der Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen gegen den Klimawandel.

- Umfassende Überprüfung der Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der durch das Ökostromgesetz geförderten Maßnahmen durch den Rechnungshof.

Die Maßnahmen werden auf einem Beiblatt im Einzelnen dargestellt und erläutert.

 

Die Unterzeichner ersuchen den Nationalrat ferner, die folgenden parlamentarischen Entschließungen zu verabschieden:

Die Bundesregierung wird ersucht mit den Bundesländern in einer § 15a Vereinbarung die ungeschmälerte Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich zu veranlassen. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerinnen auch in Österreich den von der Aarhus-Konvention und von den Richtlinien der Europäischen Union garantierten Zugang zu Informationen über die Umwelt erhalten. Weiters ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an allen umweltbezogenen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden zu ermöglichen. Diese Rechte müssen auch Einzelpersonen zustehen.

Darüber hinaus ist eine bundeseinheitliche Abstandsregelung für Windkraftwerke durch die Bundesländer in den entsprechenden Gesetzen vorzusehen. Der Mindestabstand von Windenergieanlagen sollte mindestens 2.000 Meter betragen und das Zehnfache der Gesamthöhe nicht unterschreiten.

 

Weiters ersuchen die Unterzeichner den Nationalrat, den Rechnungshof gemäß § 99 (1) der Geschäftsordnung des Nationalrates mit einer Gebarungsprüfung zu beauftragen:

Die Gebarungsprüfung soll die zielführende und zweckentsprechende Verwendung der gemäß § 44 Ökostromgesetz 2012 aufgebrachten Fördermittel überprüfen und auch den tatsächlich erzielten Beitrag dieser Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele Österreichs evaluieren.

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 21. Dezember 2017 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2018 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Umweltausschuss zuzuweisen (siehe dazu auch 22 d.B. XXVI. GP). Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Umweltausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 27/BI in seiner Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ernst Gödl die Abgeordneten Michael Bernhard, Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 13

                                 Mag. Ernst Gödl                                                    Johannes Schmuckenschlager

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann