567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (562 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 sieht einerseits im Kapitel "Verkehr und Infrastruktur" die Umsetzung von Maßnahmen für eine moderne, emissionsarme Mobilität (S.150) und andererseits im Kapitel „Umwelt“ die Schaffung von Anreizimpulsen für Fahrzeuge mit emissionsfreien Antriebsformen (S. 171) vor. Es sollen daher die Bestimmungen des § 9 des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 – BStMG dahingehend novelliert werden, dass Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb ab 1. Jänner 2020 im Rahmen der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gefördert werden.

In § 10 Abs. 3 werden Kraftfahrzeuge mit drei Rädern als einspurige Kraftfahrzeuge qualifiziert.

In § 17 Abs. 2 BStMG wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Alternative zur Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen durch die Behörde vorgesehen.

In § 19 Abs. 5 BStMG wird die Befugnis der Mautaufsichtsorgane zu Aufforderungen zur Zahlung der Ersatzmaut erweitert.

Die vorgeschlagene Bestimmung des § 19a Abs. 3 BStMG und die Ergänzungen des § 16a Abs. 2 und 3 BStMG sollen eine datenschutzrechtlich sinnvolle, deutliche Reduktion von manuellen Nachbearbeitungen im Rahmen der Feststellung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut ermöglichen, indem mit Hilfe einer pseudonymisierten Speicherung von bestimmten Fahrzeugdaten die Ergebnisse der manuellen Nachbearbeitung von Verdachtsfällen auf Mautprellerei durch Mitarbeiter der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) für künftige Verdachtsfälle nutzbar gemacht werden.

Der Ausschluss der Rückforderbarkeit ordnungsgemäß gezahlter Ersatzmauten in § 20 Abs. 6 BStMG und der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 33a VStG auf Verwaltungsübertretungen nach dem BStMG in § 29 Abs. 3 BStMG dienen der Klarstellung.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. April 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Hörl die Abgeordneten Maximilian Linder, Stephanie Cox, BA und Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (562 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 04 03

                                     Franz Hörl                                                                 Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann