598 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (110 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

Österreich bekennt sich zu einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Wohlstand Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger muss erhalten und ausgebaut werden.

Bei der Verwirklichung dieser Staatsziele ist ein gesamthafter Ansatz zu verfolgen, der sowohl bei der Bundes- und Landesgesetzgebung, als auch bei der Vollziehung in allen Regelungsbereichen zu berücksichtigen ist.

Die Vollzugsorgane werden durch diese Staatszielbestimmung dazu verpflichtet, in jedem Einzelfall im Zuge eines umfassenden Ermittlungsverfahrens das öffentliche Interesse an einem wettbewerbsfähigen Standort mit anderen öffentlichen Interessen zu vereinbaren. Aus diesem Grund soll das Staatsziel für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort ein Gleichgewicht zu anderen bereits in diesem Gesetz enthaltenen Staatszielen herstellen und nicht eine über- bzw. untergeordnete Stellung von Staatszielen zueinander bewirkt werden.

Ziel soll auch sein, damit Rahmenbedingungen zu gewährleisten, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Sowohl öffentliche als auch private Projekte können im öffentlichen Interesse stehen. Der Staat hat eine Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Oktober 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Selma Yildirim, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Harald Stefan sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. Auf Antrag des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss nahm die Verhandlungen am 6. Mai 2019 wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Alfred J. Noll, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Harald Stefan, Mag. Selma Yildirim, Mag. Klaus Fürlinger und Andreas Ottenschläger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann das Wort.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit dem Abänderungsantrag soll die Nachhaltigkeit auf das gesamte staatliche Handeln erweitert werden, um dem Einklang von Ökonomie und Ökologie eine große Zukunftschance zu geben. Gleichzeitig soll damit einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort ein Wettbewerbsvorteil und neue Chancen im internationalen Vergleich eingeräumt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 05 06

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                     Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann