613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (595 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen österreichweit einheitliche Herbstferien geschaffen werden. Damit soll eine lange Unterrichtsperiode vom Ende der Sommerferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien vermieden sowie die für die Eltern und Erziehungsberechtigten schwierige Betreuungssituation – durch die derzeit uneinheitliche Gestaltung der unterrichtsfreien Zeiten im Herbst – verbessert werden. Dazu erfolgt eine entsprechende Anpassung des Schulzeitgesetzes 1985 durch die gesetzliche Verankerung der Herbstferien. Diese schulfreien Tage werden durch die Dienstage nach Ostern und Pfingsten eingebracht und verringern jene von den Schulpartnerschaftsgremien schulfrei erklärbaren Tage. Da die Anzahl der Schultage im Zeitraum vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober variiert, wird das Höchstmaß der von den Schulpartnerschaftsgremien für schulfrei erklärbaren Tage gesetzlich verankert. Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass die Zahl der Schultage in einem Schuljahr unverändert bleibt.

Ergänzend dazu wird für die zuständigen Schulbehörden die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Fällen durch Verordnung den Entfall der Herbstferien festzulegen. Eine Ausnahmeregelung aus schulorganisatorischen Gründen ist für berufsbildende mittlere und höhere Schulen aufgrund der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Pflichtpraktika unerlässlich. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Regelungen betreffend die Praktika der Schulen für Tourismus und für wirtschaftliche Berufe oder der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hingewiesen.

Die ersten gesetzlich vorgesehenen Herbstferien wird es im Schuljahr 2020/21 geben. Wo dies gewünscht wird, können sie bereits im Schuljahr 2019/20 durch die Schulbehörde eingeführt werden.

Zwecks weiterer Vereinheitlichung schulfreier Tage je Bundesland, wird in Anlehnung an die bisherige Regelung für die AHS-Langform der Bildungsdirektion die Möglichkeit gegeben, unter Einbindung des Ständigen Beirats der Bildungsdirektion für alle Schüler/-innen im Alter von 6 bis 15 Jahren bis zu zwei zwischen schulfreien Tagen liegende Schultage schulfrei zu erklären.

Zusätzlich erfolgt eine Klarstellung im Schulzeitgesetz 1985 betreffend das Ende des zweiten Semesters für die letzte Schulstufe sowie eine Flexibilisierung der Pausengestaltung im Bundesschulbereich. Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen sowie Verweisbereinigung vorgenommen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 08. Mai 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner die Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Stephanie Cox, BA, Erwin Preiner, Christian Kovacevic, Ing. Manfred Hofinger sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Wendelin Mölzer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (595 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 05 08

                        Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                       Wendelin Mölzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann