616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 708/A(E) der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Zeitgemäße Sexualpädagogik im Schulunterricht!"

Die Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. März 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zeitgemäße Sexualpädagogik ist für die Erziehung und Ausbildung junger Menschen von enormer Bedeutung. In Österreich wird die Vermittlung sexualpädagogischer Inhalte im schulischen Bereich durch den Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt. Zur Zielsetzung derartiger Angebote ist klar festgeschrieben: „Sexualität (wird) als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können.“ Ein akkurater, wissenschaftlicher und vor allem positiver Zugang zu Sexualpädagogik wird in diesem Grundsatzerlass zu recht auch als „integrativer Bestandteil“ der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen verstanden.

Zur Vermittlung dieser Inhalte sieht der Grundsatzerlass auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit „mit außerschulischen Einrichtungen wie z.B. mit Angeboten der Jugendarbeit, Mädchen- und Bubenberatungsstellen, der Gemeinde, mit Vereinen und mit Partnerschulen“ vor. Neben der wichtigen Arbeit der Lehrkräfte spielen diese Angebote eine zentrale Rolle in der Umsetzung sexualpädagogischer Angebote im Schulunterricht.

Die letzten Monate haben nun eine Debatte rund um die Kontrolle der von externen Anbietern in diesem Bereich kommunizierten Inhalte ins Rollen gebracht. Die Aufgabe der Politik muss in diesem Zusammenhang stets die Wahrung eines wertfreien, positiven und wissenschaftlich akkuraten Zugangs von sexualpädagogischen Inhalten im Schulunterricht sein. Gemäß dem Rundschreiben 5/2019 des BMBWF zur „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“ obliegt es den Lehrpersonen, „sich über die Seriosität und Qualität der außerschulischen Person bzw. Organisation“ (im Zweifelsfall bei den neu eingerichteten Clearingstellen in den Bildungsdirektionen) zu informieren.

Im Fall des Vereins Teen Star haben aktuelle Medienberichte aber aufgedeckt, von welcher Bedeutung die Kontrolle der Qualität der Angebote externer Anbieter ist. In diesem konkreten Fall wurden laut Medienberichten trotz alarmierender Stellungnahmen (zu internen Schulungsunterlagen aus dem Jahr 2017) durch das Bundeszentrum für Sexualpädagogik und die Koordinationsstelle für Gesundheitsförderung seitens des BMBWF keine direkten Konsequenzen gezogen. Workshops des Vereins in Schulen sind damit weiterhin möglich. Im Hinblick auf diese Berichte erscheint es nicht nachvollziehbar, dass sich die Zugänge dieses Anbieters (beispielsweis in den durch die Stellungnahmen massiv kritisierten Themenbereichen wie Verhütung, Homosexualität etc.) in nur zwei Jahren grundlegend und umfassend verändert haben können, um den Anforderungen des Grundsatzerlasses Sexualpädagogik zu entsprechen. Im Hinblick auf die Verantwortung des österreichischen Bildungssystems gegenüber den Eltern, den Lehrpersonen, aber vor allem gegenüber den Schülerinnen und Schülern sind daher dringend Konsequenzen in diesem Bereich notwendig.

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Mai 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc die Abgeordneten Angelika Kuss-Bergner, BEd, Katharina Kucharowits und Edith Mühlberghuber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, J, dagegen: V, F, nicht anwesend: N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 05 08

                     Angelika Kuss-Bergner, BEd                                                    Wendelin Mölzer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann