BEGRÜNDUNG

Mit der Durchführung von Neuwahlen ist unklar, wie es mit der Reform der Sozialversicherung weitergehen soll. Die Umsetzung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes hängt völlig in der Luft, zumal auch die veränderten Interessen in den Überleitungsgremien mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Pattsituation auslösen.

Da es zu erwarten ist, dass eine neue Regierung auch aus Parteien bestehen wird, die gewichtige Teile des SV-OG, insbesondere die undemokratische Struktur der Gremien und den Entzug von Mittel für die Krankenversicherung, ablehnen, ist zu erwarten, dass die parlamentarischen Mehrheiten nach der kommenden Nationalratswahl Veränderungen am SV-OG vornehmen werden.

Der vorliegende Gesetzesentwurf verändert keine grundlegenden Bestimmungen, sondern verschiebt deren Inkrafttreten auf 1.1.2021 um die Übergangsfrist dem Umstand anzupassen, dass die Übergangsregierung nicht die notwendigen Entscheidungen treffen kann, die angesichts des Stillstands notwendig sind. Außerdem gilt es, zukünftige parlamentarische Mehrheiten nicht zu präjudizieren bzw. Mehrkosten zu verhindern.