630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 850/A der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Herbert Kickl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Herbert Kickl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Mai 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen. Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden.

Die vorgezogene Neuwahl soll im September 2019 stattfinden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Thomas Drozda sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Nationalratswahl soll am 29. September 2019 stattfinden.“

 

Ein im Zuge der Debatte gestellter Vertagungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: J, dagegen: V, S, F, N).

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, F, dagegen: V, N, J bzw. dafür: V, S, F, N, dagegen: J) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 06 11

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann