636 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (620 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Mit der 19. FSG-Novelle werden die in jüngster Zeit im Zunehmen begriffenen Manipulationen bei der theoretischen Fahrprüfung stärker sanktioniert, indem eine Sperrfrist für einen Wiederantritt normiert wird. Weiters wird das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt festgelegt.

Darüber hinausgehend wird die Gelegenheit genutzt, einige erforderliche Anpassungen und Klarstellungen vorzunehmen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich diese Novelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG („Kraftfahrwe-sen“).

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dietmar Keck, Stephanie Cox, BA und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Andreas Reichhardt und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Alois Stöger, diplômé eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, N, J, dagegen: V, F).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (620 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 06 19

                        Mag. Günther Kumpitsch                                                    Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann