655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (574 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird

Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die einen harmonisierten Rahmen für die Barrierefreiheit solcher Websites und Anwendungen festlegt. Alle Websites und mobilen Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen iSv Art 2 Abs 1 Z 4 der Richtlinie (EU) 2014/24 über die öffentliche Auftragsvergabe sind vom Anwendungsbereich erfasst, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erzeugt und keine der Ausnahmebestimmungen greift. In technischer Hinsicht gilt als Richtschnur die Erfüllung der Stufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.0". Dazu ist der geltende Europäische Standard 301 549 festgelegt worden. Neben Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen sieht der Entwurf auch die Schaffung eines Feedback-Mechanismus sowie eines Durchsetzungsverfahrens für Beschwerden von betroffenen Nutzerinnen und Nutzern in Hinblick auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vor.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva Maria Holzleitner, BSc, und Stephanie Cox, BA, sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Mag. Elisabeth Udolf-Strobl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (574 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 06 26

                           Mag. Peter Weidinger                                               Eva-Maria Himmelbauer, BSc

                                   Berichterstatter                                                               Obmannstellvertreterin