670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 831/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Mai 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Abschaffung der Valorisierung der Parteienföderung, der Wahlkampfkostenobergrenze sowie der Beträge der zu meldenden Parteispenden und Spendenverbote

Österreich leistet sich die höchste Parteienförderung in Europa. Die klassische Parteienförderung beträgt heuer in Summe (Gemeinde-, Landes- und Bundesebene) ca. 158 Millionen Euro, dazu kommen 48,1 Millionen Euro für Parlaments- und Landtagsklubs sowie 12,5 Millionen Euro für politische Akademien. Allein auf Bundesebene wurde die jährliche Parteienförderung zuletzt 2012 auf 29,4 Millionen Euro verdoppelt. Die weltweit im Spitzenfeld liegende Parteienförderung ist demokratiepolitisch in keiner Weise notwendig und überschießend. 

Gemäß § 14 Abs. 1 PartG werden die Korridore, innerhalb welcher Bund, Länder und Gemeinden den politischen Parteien für ihre Tätigkeiten jährliche Fördermittel zukommen lassen können, laufend anhand der Steigungen des Verbraucherpreisindexes erhöht. § 14 PartG sieht vor, dass neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkostenobergrenze und die Beträge der zu meldenden Parteispenden und Spendenverbote jährlich valorisiert werden. Durch den vorliegenden Antrag soll diese automatische Erhöhung abgeschafft werden.

Weiters sieht § 5 PartFörG vor, dass auch die ohnehin bereits sehr großzügige Parteienförderung des Bundes jährlich um die Inflationsrate des vergangenen Jahres erhöht wird. Auch die Valorisierungsregel für die Parteienförderung des Bundes soll mit dem vorliegenden Änderungsantrag ersatzlos abgeschafft werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: V, N, dagegen: S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann