671 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG) geändert werden  

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Art. 1:

Die Änderungen im Parteiengesetz sollen dazu dienen, Umgehungshandlungen zu verhindern, eine bessere Kontrolle über die Wahlwerbungsausgaben zu erhalten sowie für mehr Transparenz zu sorgen.

Vereine, welche im Zuge eines Wahlkampfes Spenden leisten, sollen zukünftig genauso einbezogen werden wie nahestehende Organisationen. Zusätzlich soll dies auch auf Personenkomitees unabhängig von ihrer Rechtsform zutreffen, wobei davon auszugehen ist, dass ehrenamtliche Mitarbeit nicht erfasst sein soll. Damit sollen – einer Empfehlung des Rechnungshofes folgend – derzeit mögliche Auslagerungen von Wahlkampfkosten verhindert werden.

Einer weiteren Empfehlung des Rechnungshofes folgend, sollen die Parteien verpflichtet werden, eigene Berichte über Wahlkampfkosten zu erstellen. Zusätzlich wird ein eigener Wahlwerbung-Kontrollsenat eingerichtet, welcher eine Erfassung und Schätzung aller Wahlkampfkosten der wahlwerbenden Parteien vornehmen soll. Dazu kann sich dieser alle öffentlich zugänglichen Informationen über die Wahlwerbeaktivitäten der Parteien verschaffen. Der Senat soll eine Schätzung der Werbeausgaben jeder Partei vornehmen und den diesbezüglichen Bericht an alle wahlwerbenden Parteien zur Stellungnahme übermitteln. In weiterer Folge hat der Rechnungshof die Angaben der Parteien mit dem Bericht des Senats auf Übereinstimmung zu prüfen, Unstimmigkeiten bzw. Widersprüche abzuklären und dem Nationalrat über seine Feststellungen zu berichten.

Zukünftig soll auch die Nichtvorlage des Rechenschaftsberichtes sowie auch des neuen Berichtes über Wahlwerbungsausgaben sanktioniert werden.

Die Parteien werden künftig verpflichtet, Spenden binnen angemessener Frist zu veröffentlichen. Dies kann durch eine Meldung auf der jeweiligen Homepage erfolgen.

In budgetärer Hinsicht ist Vorsorge dafür zu treffen, dass dem Rechnungshof im Rahmen seines Globalbudgets die notwendigen Mittel für den daraus zusätzlich entstehenden Aufwand zur Verfügung gestellt werden.

Zu Art. 2:

Durch diese Bestimmungen sollen Umgehungsmaßnahmen durch neu gegründete Vereine im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen verhindert werden. Da es sich hier weder um politische Parteien noch um Wahlparteien, sondern um Vereine handelt, bietet sich hierfür das Vereinsgesetz an.

Einerseits soll die Transparenz durch die Veröffentlichung insbesondere auf der Website des Vereins gewährleistet werden, andererseits soll durch Spendenverbote, welche den Bestimmungen im Parteiengesetz nachgebildet sind, vor allem verhindert werden, dass Spenden aus dem Ausland dem Verein und damit der begünstigten Partei gewährt werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: V, dagegen: S, F, N, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann