672 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 863/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Juni 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diese Novelle hat zum Ziel, eine Frauenquote in den parlamentarischen Klubs von 40% sicherzustellen. Wenn ein Klub über weniger weibliche Abgeordnete als im Ausmaß von 40% verfügt, werden seine Förderungen gekürzt.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Harald Stefan, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Diese Novelle hat zum Ziel, eine Frauenquote in den parlamentarischen Klubs von zumindest 40% sicherzustellen. Dies soll über einen finanziellen Anreiz erfolgen. Wenn ein Klub bzw. eine Fraktion über mehr weibliche Abgeordnete als im Ausmaß von 40% verfügt, werden seine Förderungen um 3% erhöht. Kosten, die durch diese Novelle entstehen, sollen durch die Verwendung von Geldbußen für die Überschreitung des Höchstbetrages für Wahlwerbungsausgaben im Sinne des Parteiengesetzes bedeckt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Harald Stefan, Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, F, N, J, dagegen: V bzw. einstimmig) beschlossen.

 

Ein weiterer im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: V, N, dagegen: S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann