677 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (869/A), den Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (888/A), und den Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (920/A), hat der Verfassungsausschuss am 1. Juli 2019 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann und Mag. Harald Stefan mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Unser Land ist für sein sauberes und ausreichend verfügbares Trinkwasser bekannt. Österreich wird weltweit um die Qualität der Versorgung mit Wasser, aber auch um die hohe Güte unseres Wassers beneidet.

Die österreichische Wasserversorgung wird vorwiegend durch meist kleine Versorgungsunternehmen sichergestellt. Es handelt sich dabei um 1.900 kommunale Anlagen, 165 Wasserverbände und rund 3.400 (sehr) kleine Wassergenossenschaften. Zu einem kleineren Teil erfolgt die Wasserversorgung auch durch andere Versorger wie z.B. private Unternehmen (im Wesentlichen ausgelagerte Unternehmen der öffentlichen Hand, z.B. Stadtwerke). Hierbei ist festzuhalten, dass eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung der Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) an der Wasserversorgung die im § 4 erwähnte Verfügungsgewalt sicherstellt. Ebenso bleiben die Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 unberührt.

Der Antrag konkretisiert die Verantwortung der Gebietskörperschaften für die Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Wasserversorgung und trägt dem, in den Anträgen 869/A, 888/A und 920/A (XXVI. GP) ausgedrückten Ziel von ÖVP, SPÖ und FPÖ, Rechnung, das österreichische Wasser zu schützen.“

 

Ein von dem Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll im Zuge der Beratungen über die Anträge 869/A, 888/A und 920/A gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Mag. Selma Yildirim, Mag. Harald Stefan und Mag. Klaus Fürlinger das Wort.

 

Die Anträge 869/A, 888/A und 920/A gelten als miterledigt.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 07 01

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann