GZ. BMEIA-AT.4.36.38/0019-IV.5/2018

ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT

 

Task Force Menschenhandel;
5. Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung
des Menschenhandels 2018-2020;
4. Österreichischer Bericht zur Bekämpfung des
Menschenhandels 2015-2017;
Berichte der Arbeitsgruppen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung,
Kinderhandel und Prostitution 2015-2017;

 

V o r t r a g


an den


M i n i s t e r r a t

 

Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte sowie der Menschenwürde dar. Auch Österreich ist als Transit- und Zielland von diesem Verbrechen betroffen. Dabei ist Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung die häufigste Form, jedoch sind auch Fälle der Arbeitsausbeutung, der Ausbeutung in der Bettelei und des Kinderhandels immer häufiger zu verzeichnen. Die meisten Opfer kommen aus östlichen EU-Mitgliedstaaten und europäischen Drittländern, sowie aus Afrika (v.a. Nigeria) und Asien (v.a. China).

Österreich ist Vertragspartei sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des VN-Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 220/2005) und des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (BGBl. III Nr. 10/2008).

Im Sinne eines umfassenden Ansatzes im Kampf gegen Menschenhandel wurde mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 (sh. Pkt. 22 des Beschl.Prot. Nr. 70) die Task Force Menschenhandel (TF-MH) unter Leitung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) als österreichischer Koordinationsmechanismus eingerichtet. In der TF-MH arbeiten VertreterInnen aller sachlich zuständigen Ministerien, der Bundesländer und Nichtregierungsorganisationen eng zusammen. Botschafterin Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger wurde am 10. März 2009 zur ersten Österreichischen Nationalen Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Vorsitzenden der Task Force Menschenhandel ernannt (sh. Pkt. 13 des Beschl.Prot. Nr. 10 vom 10. März 2009). Am 22. August 2018 wurde Botschafterin DDr. Petra Schneebauer als ihre Nachfolgerin bestellt (sh. Pkt. 22 des Beschl.Prot. Nr. 25 vom 22. August 2018). Innerhalb der Task Force wurden eigene Arbeitsgruppen für die Bereiche Kinderhandel (Leitung Bundeskanzleramt – Sektion Kinder und Jugend), Prostitution (Leitung Bundeskanzleramt – Sektion Frauen und Gleichstellung) und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung (Leitung Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) eingerichtet.

Zu den Hauptaufgaben der Task Force und ihrer Arbeitsgruppen zählt die Ausarbeitung und Umsetzung des jeweiligen Nationalen Aktionsplans sowie die regelmäßige Berichterstattung an die Bundesregierung, den Nationalrat und die EU-Kommission.

Bisher wurden von der österreichischen Bundesregierung vier Nationale Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen (für den Zeitraum 2007-2009, sh. Pkt. 24 des Beschl.Prot. Nr. 8 vom 28. März 2007; für den Zeitraum 2009-2011, sh. Pkt. 13 des Beschl.Prot. Nr. 10 vom 10. März 2009; für den Zeitraum 2012-2014, sh. Pkt. 20 des Beschl.Prot. Nr. 135 vom 20. März 2012: für den Zeitraum 2015-2017, sh. Pkt. 6 des Beschl.Prot. Nr. 57 vom 21. April 2015). Alle nationalen Aktionspläne reflektieren den umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels und beinhalten nationale und internationale Koordination und Zusammenarbeit, Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie Evaluierung/Monitoring.

Der nun vorliegende fünfte Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2018-2020 baut auf den früheren Aktionsplänen auf, enthält aber auch neue Elemente, die sich aus praktischen Erfahrungen, Empfehlungen der Arbeitsgruppen und aus Evaluierungen durch internationale Organisationen (insbesondere des GRETA-Monitoring Mechanismus des Europarats) ergeben. Bei jeder Aktion werden die jeweils für die Umsetzung primär zuständigen Bundesministerien oder Nichtregierungsorganisationen genannt.

Mit der Vorlage des Nationalen Aktionsplans 2018-2020 werden voraussichtlich keine Zusatzkosten entstehen; sollten solche dennoch anfallen, sind sie aus dem veranschlagten Budget des jeweilig zuständigen Ressorts zu decken.

Der erste Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2007-2009 wurde von der österreichischen Bundesregierung am 10. März 2009 (sh. Pkt. 13 des Beschl.Prot. Nr. 10), der zweite Bericht für den Zeitraum 2009-2011 am 20. März 2012 (Pkt. 20 des Beschl.Prot. Nr. 135) und der dritte Bericht für den Zeitraum 2012-2014 am 21. April 2015 (Pkt. 6 des Beschl.Prot. Nr. 57) zur Kenntnis genommen. Der nun vorliegende vierte Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2015-2017 gibt gemeinsam mit den Berichten der Arbeitsgruppen Kinderhandel, Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung einen umfassenden Überblick über die von der österreichischen Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und mit Nichtregierungsorganisationen gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Mit der einstimmig angenommenen Entschließung des Nationalrates vom 28. Februar 2013 (297/E) wurde die Bundesregierung ersucht, die Berichte der Task Force Menschenhandel auch dem Nationalrat zuzuleiten.

Anbei lege ich den fünften Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 2018-2020, den vierten Österreichischen Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels 2015-2017 sowie die Berichte der Arbeitsgruppen Kinderhandel, Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, jeweils für den Zeitraum 2015-2017, vor.

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Inneres, dem Bundesminister für Landesverteidigung und dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz stelle ich daher den

A n t r a g,

die Bundesregierung wolle den fünften Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 2018-2020, den vierten Österreichischen Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels 2015-2017 sowie die Berichte der Arbeitsgruppen Kinderhandel, Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung 2015-2017 zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, am 4. Oktober 2018

KNEISSL