tfmh_oes

 

TASK FORCE MENSCHENHANDEL

 

 

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

 

zur Bekämpfung des Menschenhandels

 

2015-2017

 

 

koordiniert vom

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

 

 

 

 

 

 

 

 

Einleitung

 

Menschenhandel ist ein schwerwiegendes Verbrechen und ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das Delikt geht weit über das „Kaufen“ oder „Verkaufen“ eines Menschen hinaus: Wer jemanden mit dem Vorsatz, ihn auszubeuten, anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt und dabei ein unlauteres Mittel einsetzt, macht sich des Menschenhandels strafbar. Menschenhandel passiert zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Arbeitsausbeutung, der Bettelei, zur Begehung strafbarer Handlungen oder zur Organentnahme. Als unlautere Mittel kommen unter anderem Gewalt, gefährliche Drohung oder Täuschung in Frage.

Zahlen. Die Datenlage ist aufgrund der hohen Dunkelziffer schlecht. Die tatsächliche Zahl der Opfer kann nur vage geschätzt werden. Fest steht aber, dass es sich bei Menschenhandel um eines der lukrativsten Geschäfte der organisierten Kriminalität handelt: Weltweit wird damit nach Schätzung von UNODC jährlich ein Profit in der Größenordnung von mindestens 32 Milliarden US-Dollar erzielt. Nur mit dem illegalen Waffen- und Drogenhandel wird noch mehr Geld verdient. Dem steht eine verschwindend geringe Zahl an Verurteilungen von Täterinnen und Tätern gegenüber.

Österreich. Österreich ist von Menschenhandel als Transit- und Zielland betroffen. Dabei ist Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung die häufigste Form. Aber auch Fälle von Arbeitsausbeutung, Ausbeutung in der Bettelei, Ausbeutung zur Begehung von strafbaren Handlungen und Kinderhandel kommen vor. Die meisten identifizierten Opfer kommen aus dem östlichen Europa, gefolgt von Afrika (v.a. Nigeria) und Asien (v.a. China).

Österreich ist Vertragspartei sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu zählen insbesondere das sogenannte „Palermo“-Protokoll, das dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) angeschlossen ist und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Zudem hat Österreich die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer umgesetzt.

Task Force. Um das Phänomen Menschenhandel umfassend bekämpfen zu können, wurde im November 2004 die österreichische Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels (TF-MH) unter Leitung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) eingerichtet. In der TF-MH arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aller zuständigen Ministerien, der Bundesländer, die Sozialpartner und NGOs eng zusammen. Die Task Force stand im Berichtszeitraum unter der Leitung von Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger. Innerhalb der Task Force eingerichtete Arbeitsgruppen (AGs) setzen sich mit den Spezialbereichen Kinderhandel, Prostitution  und Arbeitsausbeutung  auseinander. Zu den Hauptaufgaben der TF-MH zählt die Ausarbeitung und Umsetzung der Nationalen Aktionspläne (NAP) sowie die Berichterstattung an die Bundesregierung, den Nationalrat, die EU-Kommission und internationale Organisationen.

Opferschutz. In der TF-MH sind nicht nur staatliche Stellen vertreten. In Österreich gibt es mehrere NGOs, die Opfer von Menschenhandel beraten, betreuen und unterstützen. Die NGO LEFÖ-IBF ist mit der Betreuung von weiblichen Opfern von Menschenhandel ab dem 15. Lebensjahr beauftragt. Seit 2014 gibt es mit MEN VIA eine Betreuungseinrichtung für männliche Opfer des Menschenhandels. In Wien besteht mit der Drehscheibe eine Einrichtung, die auf Opfer von Kinderhandel spezialisiert ist. In den übrigen Bundesländern wird diese Aufgabe von der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen. Daneben sind auch ECPAT Österreich und das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, eine Forschungseinrichtung, Mitglieder der TF-MH. Andere NGOs werden im Rahmen der Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel mindestens einmal im Jahr zu einem Austausch eingeladen.

 

IV. Nationaler Aktionsplan. Österreich hat schon bisher in allen Bereichen der Bekämpfung des Menschenhandels wichtige Maßnahmen gesetzt. Trotzdem müssen die Anstrengungen konsequent weitergeführt und ausgebaut werden.

 

Der vierte Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2015-2017 wurde am 21. April 2015 von der österreichischen Bundesregierung angenommen. Er baut auf seinen drei Vorgängern (NAP 2007-2009, NAP 2009-2011 sowie NAP 2012-2014) auf und führt diese weiter. Die österreichischen Nationalen Aktionspläne reflektieren den umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels, der nationale Koordination, Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit beinhaltet. Sie berücksichtigen auch Empfehlungen internationaler Monitoring-Prozesse an Österreich wie etwa jene des VN-Menschenrechtsrates im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) oder des ExpertInnenkomitees des Europarates GRETA.

 

Die Tätigkeit der TF-MH sowie sämtliche Aktivitäten zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans werden in Jahresberichten sowie in Drei-Jahres-Gesamtberichten (gegenständlicher Umsetzungsbericht für die Jahre 2015-2017) zusammengefasst. Gemeinsam mit diesem Umsetzungsbericht wird der V. Nationale Aktionsplan 2018-2020 der Bundesregierung und dem Nationalrat vorgelegt. Alle bisherigen Berichte sind auf der Homepage des BMEIA abrufbar.

 

Die Jahresberichte 2015 und 2016, sowie dieser Umsetzungsbericht zeigen, dass zu nahezu allen vorgesehenen Aktionen Aktivitäten stattgefunden haben und einige Fortschritte erzielt werden konnten.

Der IV. Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2015-2017 ist in insgesamt 5 Kapitel gegliedert. Die einzelnen Aktionen sind Ziele, welche im Einklang mit der geltenden österreichischen Rechtslage umzusetzen waren. Im Kapitel I „ Nationale und Internationale Koordination und Zusammenarbeit“ sind Aktionen zur Weiterentwicklung der TF-MH, zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Bundesländern sowie die Teilnahme und Mitarbeit an Programmen und Projekten auf internationaler Ebene vorgesehen. Die in Kapitel II „Prävention“ enthaltenen Aktionen verfolgen das Ziel, die österreichische Bevölkerung sowie ausgewählte Berufsgruppen für die Problematik des Menschenhandels zu sensibilisieren. Diese Aktionen umfassen sowohl Bildungs– und Schulungsmaßnahmen als auch öffentlichkeitswirksame Sensibilisierungs-veranstaltungen. Kapitel III „Opferschutz“ beinhaltet Aktionen, die zur Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel beitragen sowie Maßnahmen, welche die umfassende Beratung und Betreuung sowie die verbesserte soziale Eingliederung von Opfern von Menschenhandel sicherstellen. In diesem Kapitel sind ergänzende spezifische Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes für Kinder vorgesehen. Im Kapitel IV „Strafverfolgung“ sind u.a. Aktionen enthalten, welche den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen fördern. Im Kapitel V „Evaluierung/Monitoring“ werden die bisher gesetzten österreichischen Maßnahmen im Kampf gegen den Menschenhandel beurteilt.

 

Gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen nehmen die Regierungen eine zentrale Rolle bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes ein. Im IV. NAP 2015-2017 werden daher die jeweiligen Bundesministerien im Rahmen der Umsetzung der Aktionen als primär zuständig bzw. verantwortlich genannt.

 

Die Austrian Development Agency (ADA) nimmt als Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) – im Gegensatz zu den österreichischen Bundesministerien – eine Sonderstellung ein, da sie als ausgelagerte Agentur im staatlichen Auftrag internationale Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels durchführt.

 

Der engen Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf allen Ebenen (Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit) kommt große Bedeutung zu. Jedes Jahr findet nunmehr eine Bundesländertagung zum Thema Menschenhandel statt.

Die VertreterInnen der Zivilgesellschaft, inklusive Nichtregierungsorganisationen (NROs), spielen bei der Erstellung und Umsetzung des NAP 2015-2017 ebenfalls eine wichtige Rolle. In Österreich agieren insbesondere im Bereich des Schutzes der Opfer von Menschenhandel und im Rahmen von Präventionsmaßnahmen die NROs als unverzichtbare Partner. Ohne deren Engagement könnte die österreichische Regierung diese wichtigen Aufgaben gemäß den internationalen Vorgaben nicht erfüllen. In Österreich gibt es mehrere NROs, die aktiv im Kampf gegen den Menschenhandel tätig sind. Die NRO LEFÖ-IBF hat insofern eine Sonderstellung, da sie im Gegensatz zu anderen NROs nach § 25 des Sicherheitspolizeigesetzes im staatlichen Auftrag handelt und somit eine gesetzliche Form der „Partnerschaft“ zwischen zwei Regierungsinstitutionen (BMI und BMBF) und LEFÖ-IBF besteht. Aus diesem Grund wird LEFÖ-IBF bei manchen Aktionen auch als zuständig bzw. verantwortlich für die Umsetzung genannt. Andere Akteure, wie z.B. die NROs ECPAT Österreich, MEN VIA und die Forschungseinrichtung Ludwig-Boltzmann Institut für Menschenrechte, sind ebenfalls Mitglieder der TF-MH und wichtige Partner bei der Erstellung und Umsetzung der Nationalen Aktionspläne. Sie handeln jedoch im Gegensatz zu LEFÖ-IBF nicht explizit im staatlichen Auftrag.          
Bezüglich psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung gemäß § 66 Abs. 2 StPO für Betroffene von Menschenhandel, die als Opfer und Zeugen in einem Strafverfahren beteiligt sind, ist jeweils LEFÖ-IBF und MEN VIA vom BMJ beauftragt, diese für weibliche resp. männliche Opfer zu gewähren. Die Task Force Menschenhandel arbeitet auch eng mit anderen österreichischen NROs und Einrichtungen, welche Opfer von Menschenhandel betreuen, sowie dem Menschenrechtsbeirat zusammen.

Eine intensive Zusammenarbeit besteht mit internationalen Organisationen, wie z.B. UNODC (VN-Büro gegen Verbrechensbekämpfung in Wien United Nations Office against Drugs and Crime), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Büro der OSZE-Sonderbeauftragten zur Bekämpfung des Menschenhandels) und IOM (Internationale Organisation für Migration).    
In dem vorliegenden NAP 2015-2017 sind u.a. Projekte und Initiativen enthalten, die in enger Kooperation mit internationalen Organisationen durchgeführt werden. Österreich ist auch Mitglied des informellen Netzwerks zur Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Union und arbeitet aktiv in diesem Netzwerk unter dem Vorsitz der Koordinatorin der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels mit.


 


 

I.     Nationale und internationale Koordination und Zusammenarbeit

 

 

Ziel 1

Stärkung der Koordination und Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Bereich

 

 

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

I.1.

Fortführung der Tätigkeit der Task Force Menschenhandel (TF-MH)

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/  Stellen/Bundesländern/ Partnerorganisationen

Sitzungen, Bericht

 

Die im Jahr 2004 eingerichtete Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels (TF-MH) setzte ihre Aktivitäten unter dem Vorsitz der Nationalen Koordinatorin, Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger, fort. Mitglieder der TF-MH sind alle sachlich zuständigen Ministerien und Regierungsstellen, die Bundesländer, die Sozialpartner und spezialisierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs; LEFÖ-IBF, ECPAT, MEN-VIA) sowie das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte.

In den Jahren 2015-2017 fanden jeweils fünf reguläre Sitzungen der TF-MH statt. Zusätzlich wurden – neben den drei permanenten Arbeitsgruppen (AGs; siehe Aktionen I.2, I.3 und I.4) – zu Spezialthemen Ad hoc-Arbeitsgruppen, u.a. zu den Themen „bessere Erreichbarkeit von Opfern des MH“, „Non-Punishment-Prinzip“ und „Tätigkeit von AsylwerberInnen in der Prostitution“ eingerichtet. Zur jährlich stattfindenden Bundesländertagung und der Konferenz anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des MHs siehe Aktionen I.6 und II.1.

 

I.2

Fortführung der Tätigkeit der im Rahmen der TF-MH  eingerichteten Arbeitsgruppe Kinderhandel

Jahr 1-3

BMFJ in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Bundesländern/

Partnerorganisationen

Sitzungen, Bericht

 

Die AG Kinderhandel setzte ihre Tätigkeit fort. Schwerpunkt ihrer Arbeit war die Fertigstellung der „Handlungsorientierungen zur Identifizierung von und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel – Information und Arbeitsgrundlage“ (National Referral Mechanism) sowie die Neuauflage des Folders „Kinderhandel in Österreich“ mit Indikatoren zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel, siehe Aktion III.11. Der Handlungsleitfaden wird unter anderem von den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs auf deren Homepage http://kija.at/  aktuelles veröffentlicht und verbreitet.

Der Bericht der AG für die Jahre 2015-2017 ist diesem Umsetzungsbericht angeschlossen (siehe Anhang 1)

 

I.3

Fortführung der Tätigkeit der im Rahmen der TF-MH eingerichteten Arbeitsgruppe „Prostitution“

Jahr 1-3

BMBF in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/

Bundesländern/

Partnerorganisationen

Sitzungen, Bericht

 

Die AG „Prostitution“ hielt in den Jahren 2015-2017 sechs zweitägige Sitzungen mit folgenden Schwerpunktthemen ab:

·       Runde Tische in den Bundesländern

·       Unabhängige Beratung und Information für SexdienstleisterInnen

·       Pflichtuntersuchung neu

·       Sozialversicherung und Besteuerung

·       Wohnungsprostitution

Die AG „Prostitution“ ist darüber hinaus bemüht, die Umsetzung bereits erarbeiteter Empfehlungen aktiv zu unterstützen und teilweise auch eigene Maßnahmen zu setzen. So wurde 2016 von der AG eine bundesweite, umfassende Informationsbroschüre für SexdienstleisterInnen erstellt und in mehrere Sprachen übersetzt. Sie liegt mittlerweile bei den Gesundheitsämtern, der polizeilichen Meldestelle in Wien und den Beratungsstellen kostenlos auf.

Der Bericht der AG für die Jahre 2015-2017 ist diesem Umsetzungsbericht angeschlossen (siehe Anhang 2)

 

I.4

Fortführung der Tätigkeit der im Rahmen der TF-MH eingerichteten Arbeitsgruppe „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“

Jahr 1-3

BMASK in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Bundesländern/

Stellen/ Partnerorganisationen

Sitzungen, Bericht

 

Die Arbeitsgruppe „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ hielt im Berichtszeitraum acht Sitzungen ab. Der Bericht der AG für die Jahre 2015-2017 ist diesem Umsetzungsbericht angeschlossen (siehe Anhang 3)

 

I.5

Regelmäßiger Informationsaustausch mit VertreterInnen der Bundesländer im Rahmen der Sitzungen der TF-MH und ihrer Arbeitsgruppen

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Bundesländern/

Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht, Erstellung einer Liste von Ansprechpersonen

 

VertreterInnen der Bundesländer werden regelmäßig über die Aktivitäten der AGs informiert und nehmen zuständigkeitshalber auch persönlich an deren Sitzungen teil.

 

Das Land Tirol hat im Jahr 2015 einen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt, der auch in der Geschäftsordnung verankert ist. Der Koordinator nimmt regelmäßig an den Sitzungen der TF MH und der AG Kinderhandel teil. Koordinator ist Herr Dr. Martin Plunger.

 

I.6

Durchführung einer jährlichen Veranstaltung mit VertreterInnen der Bundesländer zu bundesländerspezifischen inhaltlichen Schwerpunkten

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Bundesländern/

Stellen/ Partnerorganisationen

Durchführung der Veranstaltung, Bericht

 

Die Bundesländertagung wurde 2015 vom Land Kärnten, 2016 vom Land Tirol und 2017 von der Stadt Wien ausgetragen.

 

Nachdem 2015 erstmals eine öffentliche Podiumsdiskussion stattfand, wurde dieses Konzept auch in den darauf folgenden Jahren erfolgreich fortgesetzt. Zuletzt fand die Veranstaltung zum Thema „Menschenhandel im Alltag in Österreich“ in Wien statt und war sehr gut besucht.

 

I.7

Regelmäßiger Informationsaustausch mit VertreterInnen ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich zu spezifischen Themen

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/ Stellen/ Partnerorganisationen

Maßnahmen mit jeweils inhaltlichen Schwerpunkten, Bericht

 

Das BMEIA ist mit den in Österreich akkreditierten Vertretungsbehörden in Kontakt und informiert diese über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels in Österreich. VertreterInnen der ausländischen Vertretungsbehörden werden zur jährlichen Veranstaltung anlässlich des EU-Anti-Menschenhandelstages eingeladen (siehe Aktion II.1).

 

Die Protokoll-Abteilung des BMEIA informiert die ausländischen Vertretungsbehörden regelmäßig über Maßnahmen zum Schutz der

Rechte von privaten Hausangestellten von DiplomatInnen. Zuletzt fand im Mai 2017 im Rahmen des österreichischen OSZE-Vorsitzes eine Konferenz zum Thema „Preventing Human Trafficking for Domestic Servitude in Diplomatic Households“ für Protokollabteilungen und ständige Vertretungen zur OSZE in Wien mit über 80 TeilnehmerInnen statt. Zudem publizierte das BMEIA im Jahr 2016 eine Broschüre, die diplomatische Hausangestellte in Österreich in englischer Sprache und in Tagalog über ihre Rechte aufklärt.

 

Im Rahmen der TF-MH findet jährlich ein Treffen mit der US-Botschaft zum Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Trafficking-in-Persons-Report des State Department statt. Im Rahmen des Daphne Programms wurde 2016 sowohl im Rumänischen Konsulat als auch auf der Tschechische Botschaft das Projekt „Empowerment of Migrant Women at Risk of Exploitation, Trafficking and Enslavement“ (PRACE) vorgestellt. 2017 wurden Kontakte zu Paraguayischen Botschaft, Nigerianische Botschaft und der Serbischen Botschaft vertieft.

 

I.8

Aktive und kontinuierliche Teilnahme/Präsenz der Mitglieder der TF-MH im Rahmen von nationalen und internationalen Gremien/Konferenzen/Veranstaltungen zum Thema Menschenhandel

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen

Beitrag/Bericht

 

Mitglieder der TF-MH nahmen von 2015-2017 aktiv an nationalen und internationalen Gremien/Konferenzen/Veranstaltungen teil, u.a.:

 

2015:

·         „ASSESS – Die Integration von vulnerablen MigrantInnengruppen“: 2. National Policy Seminar, 24.2., Wien, (BIM, LEFÖ-IBF);

·         FINE TUNE – Cross-EU Learning Event: “Gender Aspects of Trafficking in Human Beings for the Purpose of Forced Labour”, 18.-20.3.2015, Prag (La Strada Czech Republic), (LEFÖ-IBF);

·         Podiumsdiskussion der VHS Penzing zu ‚Moderne Sklaverei und Menschenhandel‘, 19.3., Wien, (LEFÖ-IBF, BIM);

·         Treffen von Arbeitsinspektoraten zur Internationalen Zusammenarbeit um Arbeitsausbeutung zu reduzieren, 28./29.4., Wien, (ICMPD u.a.), (BMASK, BM.I);

·         LSI NGO Platform- United against trafficking in human beings: Recognise, Respect and Realise Rights. 26.-29.5., Macedonia (LaStrada International), (LEFÖ-IBF);

·         Präsentation des Berichts zu schwerer Ausbeutung, 1./2.6., Brüssel (FRA Agentur der Europäischen Union für Grundrechte), (LEFÖ-IBF);

·         European Workshop “Proactive identification and support for people trafficked for labour exploitation”, 2./3.6., Amsterdam (Pro-Act Projekt), (LEFÖ-IBF);

·         Vortragsseminar  “Countering Trafficking in Human Beings” , 11.6., (ERA – Academy of European Law), (LEFÖ-IBF);

·         Konferenz „Child Trafficking among Vulnerable Roma Communities”, 16./17.6., Sofia, (BIM);

·         OSZE-Expertentreffen zur Vorbeugung von Menschenhandel in Lieferketten, 15./16.9., Mailand, (BMEIA);

·         Veranstaltung „Gute Arbeit für alle! Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung: Herausforderungen der Strafverfolgung“ des Bündnisses gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung, 24.9., Berlin, (BMASK);

·         Symposium – 10 Jahre Europaratskonvention gegen Menschenhandel – Stillstand oder Fortschritt?, 18.10. und 2./3.11, KOK Berlin, (LEFÖ-IBF, BIM);

·         „Behind closed doors“: global seminar on the human rights of migrant domestic workers in an irregular situation,  28.9.-30.9, Bangkok (UNHCR), (LEFÖ-IBF);

·         Ninth Anti-Trafficking Day: „Time for Concrete Action: Implementing the Legal and Policy Framework on Trafficking in Human Beings, 20.10., Brüssel (EU Kommission), (LEFÖ-IBF);

·         EU Civil Society Platform against Trafficking in Human Beings 21.10., Brüssel (EU Kommission), (LEFÖ-IBF);

·         The Role of Tourism Industry in Anti-Trafficking Activities, 5./6.11., Taschkent/Uzbekistan (OSZE), (ECPAT Österreich);

·         Symposium Menschenhandel des Management Center Innsbruck (MCI), 12./13.11., Innsbruck, (BMEIA, BM.I, ECPAT, LEFÖ-IBF, BIM);

·         Arbeitsgruppe Menschenhandel im Rahmen der Konferenz der Vertragsstaaten zur VN-Konvention gegen Transnationales Organisiertes Verbrechen (UNODC-UNTOC), 16.-18.11., Wien, UNO-City, (BMEIA, BM.I);

·         15th Informal ASEM Seminar on Human Rights – “Human Rights and Trafficking in Persons” organised by the Asia-Europe Foundation (ASEF), 22.-26.11., Montreux, (BMEIA, MEN-VIA, BIM);

·         transnationales Seminar von ICMPD zu „Prosecuting Trafficking in Human Beings – Exploring New Approaches“, 24./25.11., Wien, (BMEIA, BM.I, LEFÖ-IBF);

·         Roundtable „Access to Justice and Promotion of the Rights of Trafficked Persons“,im Rahmen des Projekts “Promotion of the rights of trafficked persons in Bulgaria, Romania and Slovakia with Emphasis on Legal Support – A Human Rights Based Approach', 7.12. , Bratislava (Human Rights League Slovakia), (LEFÖ-IBF, BIM);

·         Konferenz „National Approach To Compensation Of Victims Of Human Trafficking“ 7./8.12., Rumänien (ANTIP), (LEFÖ-IBF);

·         Work-launch zu Integration von Migranten und Flüchtlingen, 10.12., Wien (OSZE Genderabteilung), (LEFÖ-IBF);

·         OSZE-AECT Meeting (Alliance Expert Group Combating THB), 11.12., Wien (ECPAT Österreich);

 

2016:

·         Konferenz „Team Work! Strengthening multidisciplinary cooperation against human trafficking for labour exploitation”, 18./19.1., Amsterdam, (BMEIA, BMF, BMASK, LEFÖ-IBF);

·         Initiative Consultation with Civil Society Organzisations, 28./29.1., Geneva (IOM, MICIC), (LEFÖ-IBF);

·         Seminar Menschenhandel (Indikatoren, Gegenmaßnahmen) – für alle Mitarbeiter der MAG 11, 25.2., Wien, (BM.I);

·         Deutsche Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“, 1.3. & 10.10., Berlin, (BMASK);

·         Stellungnahme für das Gremium zur Aufrechterhaltung von Rechten von Kindern auf der Flucht: Aus der „Flüchtlingskrise“ lernen, Hochrangige Konferenz über die Strategie des Europarats für Kinderrechte, 5.4., Sofia, (BIM/GRETA);

·         Internationale Konferenz: “Countering Trafficking in Persons: Experience of Uzbekistan and Foreign Practice”, 20.4., Taschkent/Usbekistan, (BMEIA);

·         internationales Seminar “Proactive identification and support for people trafficked for labour exploitation”, 20./21.4., London (FLEX), (LEFÖ-IBF);

·         Sitzung des EU-Netzwerks der Nationalen Rapporteure zu Menschenhandel, 19./20.5., Brüssel, (BMEIA, BM.I);

·         Regionaler Workshop zu Menschenhandel, 26./27.5., Ashgabat/Turkmenistan, (BMEIA);

·         Internationale Konferenz für Justizbehörden zu Menschenhandel und organisiertem Verbrechen, 3./4.6., Rom, (BMJ);

·         Stellungnahme für das Gremium zum Schutz von Kindern auf der Flucht, Grundrechtsforum, , 21.6., Wien, (EU-Grundrechteagentur), (BIM/GRETA);

·         Workshop Empowering cities in the fight against human trafficking: victims of trafficking as rights holders – The Fundamental Right Forum 2016, 23.6., Wien, (EU-Grundrechteagentur), (BMEIA, BM.I, LEFÖ-IBF, Stadt Wien);

·         Addressing Demand in Anti-trafficking Efforts and Policies (ICMPD), 24.6., Wien, (BMASK, LEFÖ-IBF);

·         Präsentation „Kinderhandel und Kinder auf der Flucht“, Internationales Forum des Menschenhandels und neue Herausforderungen bei Migration, veranstaltet vom Amt des Sonderbeauftragten und Koordinators zur Bekämpfung von Menschenhandel der OSZE und der staatlichen Kommission zur Bekämpfung von Menschenhandels, 27.6., Sofia, (BIM/GRETA);

·         Vortrag zur Verantwortlichkeit des Privatsektors für Menschenhandel und Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen, 13.7., Poznan Polen, (BIM);

·         OSZE-Expertenworkshop zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung in Lieferketten, 5./6.9., Berlin, (BMEIA, BKA);

·         OSZE-Konferenz zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung in Lieferketten, 7./8.9., Berlin, (BMEIA, BMASK);

·         Internationales Seminar “Reaching Out to Migrant Woman in Hardly Accessible and Hidden Areas”, 3..-10.10., Prag (La Strada), (LEFÖ-IBF);

·         8. Sitzung der Staatenkonferenz der UN-Konvention über grenzüberschreitendes organisiertes Verbrechen, 17./18.10., Wien, (BMEIA, BM.I, LEFÖ-IBF);

·         Präsentation der Anti-Trafficking Review Issue 6 „Prosecuting Human Trafficking“ (GAATW), Side Event der 8. Sitzung der Staatenkonferenz der UN-Konvention über grenzüberschreitendes organisiertes Verbrechen, 20.10., Wien, (LEFÖ-IBF);

·         Vortrag zur strafrechtlichen Haftung von Unternehmen für Menschenhandel, Konferenz zu Business and Human Rights, 20./21.10., Sevilla, (BIM);

·         Teilnahme und Moderation im Rahmen der Regional Conference on Trafficking in Children: Prevention, Protection, Prosecution 26./27.10., Kiew, (IOM), (ECPAT);

·         Vortrag und Workshop, Fortbildungsseminar ERA zum Thema Kinderhandel und „kindergerechte Justiz“, 14.11., (BIM);

·         Combating Human Trafficking along Migration Routes, Inhaltliche Gestaltung  der Präsentation „Psychological support to victims of THB”, 14./15.11., Vicenza (OSCE) (LEFÖ-IBF, MEN-VIA);

·         Vortrag „Anforderungen an ein nationales Unterstützungsverfahren zum Schutz der betroffenen Kinder“, Netzwerkkonferenz „Aktionsplan Dialog“ zur Umsetzung des Aktionsplans Deutschland gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern, 18.11., Berlin, (BIM/GRETA);

·         Konferenz “Access to legal aid for trafficked persons” (Netherlands Helsinki Committee und Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings), 21.-23.11., Straßburg, (LEFÖ-IBF);

·         National Referral Mechanisms: Needs and Challenges a Decade Later: Consultations meeting with NGOs, 23./24.11., Genf, (OSZE), (LEFÖ-IBF);

·         EU Civil Society Platform against Trafficking in Human Beings, 6./7.12., Brüssel (EU Kommission), (LEFÖ-IBF);

·         Vortrag „Promoting the Human Rights and Best Interests of Children in Transnational Child Protection Cases“, Tagung zu Kinderhandel des Council of the Baltic Sea States, 7.12., Stockholm, (BIM/GRETA);

 

2017:

·         UNDOK-Veranstaltung „Prekäre Arbeit und Ausbeutung“, 25.1., Wien, (BMASK, BIM, MEN-VIA);

·         Fachtagung "Lost in Migration", 5.4., Linz, (Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs), (BMEIA);

·         Demand reduction in Relation to Trafficking in Human Beings for Sexual Exploitation, 6./7.4., Thessaloniki, (ERA), (BMEIA);

·         Workshop “Fight Against Trafficking in Human Beings and Organized Crime”, 24.4., Sarajevo (ICMPD), (LEFÖ-IBF);

·         Konferenz „Strategien gegen den Menschenhandel - interdisziplinäre Perspektiven“, 4.5., Wien (PRIMSA), (BMI, LEFÖ-IBF);

·         Side event 60th session Commission on Crime Prevention and Criminal Justice (UNODC): Präsentation Anti –Trafficking Review, Issue 8 “Where’s the Evidence?”, 24.5., Wien (GAATW), (LEFÖ-IBF);

·         Bi-lateral Workshop “Support for Victims of trafficking: the Role of NGOs in Austria” für azerbaijanische Delegation, 20.7., Wien (ICMPD), (BMEIA, LEFÖ-IBF);

·         Sitzung “Smuggling and Trafficking” zu UN Global Compact for safe, orderly and regular Migration, 4./5.9., Wien (UNO), (BMEIA, LEFÖ-IBF);

·         Workshop on Prevention of Trafficking in Human Beings for Labour Exploitation in Supply Chains, 5./6.9., Berlin, (OSCE), (BMEIA);

·         Training fir IOM Georgien: “Trafficking in Children for Sexual Exploitation including a focus oin Cybercrime”, 10.-12.10., Batumi, (ECPAT Österreich);

·         Strategy meeting “Toward a Sustainable Model for Migrant domestic & care work”, 17.10., Brüssel (PICUM), (LEFÖ-IBF);

·         Präsentation “Routledge Handbook of Human Trafficking”, 18.10., Brüssel (European Parliamentary Research Service), (LEFÖ-IBF);

·         Bi-lateral Workshop “Support for Victims of trafficking: the Role of NGOs in Austria” für pakistanische Delegation, 18.10., Wien (ICMPD), (BMEIA, LEFÖ-IBF);

·         Konferenz ,,Women are regufees too” European Seminar zu “The Right of Asylum from a Gender Perspective: Challenges in Access and Reception”, 23.10., Barcelona (CEAR), (LEFÖ-IBF);

·         Runder Tisch “Good Practices for Establishing a State Compensation Scheme for Victims of THB”, 9./10.11., Belgrad/Skopje (Europarat), (LEFÖ-IBF);

·         Runder Tisch „Danube Cities against Human Trafficking. Preventing & Combating Human Trafficking and Exploitation at the Local Level Strengthening Cooperation and Coordination within and among Cities and Municipalities“, 24.11., Wien (Stadt Wien);

·         Seminar “Assisting Victims of Sexual Exploitation in Relation to Trafficking in Human Beings and Measuring the Costs Thereof”, 4./5.12., Lissabon (ERA), (LEFÖ-IBF);

·         Menschenrechtsenquete im Rahmen der Kärntner Menschenrechtstage, 7.12., (Land Kärnten), (BMEIA);

 

Weiters präsentierte die Stadt Wien die Umsetzungsschritte des GRETA-Berichtes auf lokaler Ebene in Wien bei der Regional Implementation Initiative 2017 on Preventing & Combating Human Trafficking International Round Table: Re-Branding Human Trafficking; The Interface of Migration, Human Trafficking and Slavery im Haus der Europäischen Union/Representation of the European Commission in Austria.

 

Während des Berichtszeitraums 2015-2017 fanden Treffen der folgenden Institutionen jährlich statt:

·         EU Civil Society Platform against Trafficking in Human Beings

·         EU-Netzwerk der Nationalen Rapporteure zu Menschenhandel

·         Runde Tische im Rahmen der Regional Implementation Initiative

·         Vertragsstaaten-Treffen des EuR-Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels

·         OSZE-Alliance against Trafficking

 

Im Rahmen des österreichischen OSZE-Vorsitzes im Jahr 2017 wurden folgende Veranstaltungen abgehalten:

·         Conference on Child Trafficking and the best Interests of the Child, Alliance against Trafficking in Persons (3./4. April)

·         Conference on Preventing Human Trafficking for Domestic Servitude in Diplomatic Households (12. Mai)

·         Conference on Good Governance in Global Supply Chains, Economic and Environmental Committee (24. Mai)

·         Conference on Public-Private Partnerships in the Fight against Human Trafficking in Moscow (20./21. Juli)

·         Joint Committee Meeting on Human Trafficking (17. Juli)

·         Human Dimension Implementation Meeting (18. September)

·         Human Dimension Seminar on the Rights of the Child: Children in Situations of Risk in Warsaw (11./12. Oktober)

Weiters wurden unter österreichischem OSZE-Vorsitz Ministerratsentscheidungen zur Verstärkung der Bemühungen zur Verhütung des Menschenhandels und zur Verstärkung der Bemühungen zur Bekämpfung jeder Form von Kinderhandel, auch zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, sowie anderer Formen sexueller Ausbeutung von Kindern, ausgearbeitet und angenommen.

 

I.9

Entsendung bzw. Teilnahme von ExpertInnen/ im Rahmen von nationalen und internationalen Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen

Beitrag/Bericht

 

Teilnahme eines Strafrichters an dem von Eurojust veranstalteten „Strategic Meeting on Trafficking in Human Beings“ von 16.-17.4.2015 in Den Haag, Niederlande und Leitung eines Workshops. Anlass der Veranstaltung war eine Initiative von Eurojust zur Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit auf europäischer und außereuropäischer Ebene zur Bekämpfung des MH.

Teilnahme eines Strafrichters an der vom United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) veranstalteten „Regional Conference on Human Trafficking and Migrant Smuggling“, 3./4.11.2015 in Pakistan. Ziel war die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden von Ursprungs-, Transit- und Zielländern des Menschenhandels und der Schlepperei.

 

Österreich ist aktives Mitglied bei EMPACT THB (Projekt von Europol, das im Rahmen des EU Policy Cycle durchgeführt wird). Ein Vertreter vom BK nimmt bei den vierteljährlichen operativen Sitzungen bei Europol teil und im Rahmen der Umsetzung des jährlichen operativen Aktionsplans Menschenhandel erfolgt eine Unterstützung/Beteiligung bei bilateralen bzw. multilateralen operativen Maßnahmen. In den Jahren 2016 und 2017 wurden jeweils europaweite Schwerpunktmaßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels (JOINT ACTION DAYS) unter der Leitung vom BK durchgeführt.

 

Das BK ist Co-Partner in den sogenannten „Prevention of and Fight against Crime“ (ISEC) Projekten „CHINESE THB“, “ETUTU” (=Menschenhandel aus Nigeria) sowie “Operational cooperation for fighting sexual exploitation committed by Hungarian-based organized crime groups in Europe”. Im Jahr 2016 hat das BK im Rahmen dieser Projekte an zahlreichen strategischen und operativen Meetings teilgenommen. Im Juli 2016 („CHINESE THB“) und im März 2017 („ETUTU“) wurde jeweils eine internationale operative Arbeitssitzung in Wien organisiert. Seit 2017 werden beide Projekte im Rahmen von EMPACT THB weitergeführt.

 

Im Rahmen des Twinning Projekts „Further developing and implementing mechanisms for a comprehensive and consistent monitoring of legal migration in the Republic of Serbia” wurde das serbische Innenministerium bei der Umsetzung von EU Richtlinien im Bereich der irregulären und legalen Migration unterstützt. Über Anregung der Experten des BMI wurde dabei auch ein Aufenthaltstitel für Opfer/Zeugen des Menschenhandels geschaffen (Umsetzung der RL 2004/81/EG sowie GRETA Empfehlungen an Serbien).

 

Des Weiteren ist das BMI Partner im Projekt PRIMSA (Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung). Ziel dieses Vorhabens ist es, konzeptionelle und technische Maßnahmen zu entwickeln, die die Ermittlungsarbeit im Bereich des Menschenhandels unterstützen.

 

2016 und 2017 waren Vertreter des BK als Teilnehmer und Vortragende bei internationalen Konferenzen und Expertentrainings in Macao (TAIEX Expert Mission), Hongkong (Learning from the Best Practice of the EU) und Mikronesien (Ausbeutung in der Fischerei) vertreten.

 

Zusätzlich entwickelte das BK für Kolumbien gemeinsam mit dem Büro-Leiter von UNODC in Bogotá einen Plan für einen Workshop, ein Seminar und Round Table Gespräche. Das BMI/BK unterstützt dieses Projekt durch Fachwissen und Entsendung eines Experten sowie durch finanzielle Mittel. Im Mai 2015 fand in Kolumbien ein mehrtägiges Seminar statt, an dem das BK als Teilnehmer und Vortragender vertreten war.

 

I.10

Regelmäßiger Informationsaustausch mit den VertreterInnen der Sozialpartner im Rahmen der Sitzungen der TF-MH und ihrer Arbeitsgruppen

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen

Bericht

 

Die Sozialpartner sind seit 2015 Mitglieder der TF-MH. VertreterInnen der maßgeblichen Sozialpartnerorganisationen (Österreichischer Gewerkschaftsbund, Bundesarbeitskammer, Vereinigung der Österreichischen Industrie, Wirtschaftskammer Österreich) sind außerdem laufend in die Arbeiten der AG „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ eingebunden.

 

I.11

Durchführung einer Veranstaltung mit VertreterInnen der Sozialpartner zu spezifischen Themen

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen

Durchführung der Veranstaltung, Bericht

 

Siehe Aktion I.10.

 

 

Ziel 2

Armutsbekämpfung und Erhöhung der Menschlichen Sicherheit (Human Security) in Partnerländern

 

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

 

Indikatoren

I.12

Rückkehr von MigrantInnen, insbesondere von Opfern von Menschenhandel unter bestmöglicher Gewährleistung der Reintegration und Sicherheit im Herkunftsland durch ein koordiniertes Begleitprogramm im Rahmen von Projekten (z.B. Gefahrenbeurteilung, Monitoring, Betreuung), Informationsaustausch zur Suche nach Familienangehörigen - „Family Tracing“)

Jahr 1-3

BMI, ADA/OEZA, LEFÖ-IBF in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

durchgeführte Projekte;

Umsetzungsberichte

 

Das BMI unterstützte von 01.07.2013 bis 30.6.2015 das Projekt „Freiwillige Rückkehr von Opfern von Menschenhandel FROM V“ von LEFÖ-IBF, das Betroffene des Frauenhandels bei ihrer freiwilligen und sicheren Rückkehr eine den Risiken angemessene Unterstützung ermöglichte. Ein Fokus des Projektes lag auf der nationalen und internationalen Vernetzung. Das gesammelte Wissen, Kontaktdaten und Kooperationsvereinbarungen aus relevanten Treffen wurden in eine eigens generierte Datenbank aufgenommen, um den Rückkehrberaterinnen die Vorbereitung und Organisation der Rückkehr zu erleichtern. Im Projekt wurde darüber hinaus an den Standards eines Monitorings von Rückkehr und Reintegration von Betroffenen des Menschenhandels gearbeitet.

 

Seit 01.07.2015 wird das Projekt nunmehr als allgemeines Rückkehrberatungsprojekt der Österreichischen Caritaszentrale (ÖCZ) unter der Bezeichnung „Integriertes Rückkehrmanagement & Freiwillige Rückkehr für Opfer des Menschenhandels“ (IRMA & FROM) fortgeführt. Es wird vom BMI im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gefördert sowie durch nationale Mittel kofinanziert. LEFÖ-IBF agiert dabei als Projektpartner. Durch das Projekt konnten Betroffene des Frauenhandels eine Unterstützung bei ihrer freiwilligen und sicheren Rückkehr erhalten. Die in Vorgängerprojekten entwickelten Qualitätsstandards zur Gefahrenanalyse und sicheren Rückkehr und Reintegration von Betroffenen von Menschenhandel wurden weiterhin in unterschiedlichen internationalen Kontexten präsentiert. Im September 2016 wurde LEFÖ-IBF daher auch um eine Expertise zu einer sicheren Rückkehr für Betroffene von Menschenhandel im Rahmen einer polnischen Studie gebeten. Im Zuge einer Projektreise auf die Philippinen wurden die Qualitätsstandards den lokalen NGOs sowie auch ministeriellen Vertretern präsentiert. Im September 2017 fand eine Projektreise nach Äthiopien statt. Neben dem Besuch der österreichischen Botschaft und der Austrian Development Agency in Addis Abeba konnten unter anderem Kontakte zu einigen lokalen Organisationen geknüpft werden.

 

Das BK unterstützte das IOM-Wien Projekt „CARE: Koordinierter Zugang zur Reintegration von Betroffenen von Menschenhandelmit Kickoff 2013 in Paris. Zielgruppe sind männliche, weibliche, einschließlich minderjähriger Betroffener von Menschenhandel aus Drittstaaten, die in Österreich AsylwerberInnen, asylberechtigt, subsidiär schutzberechtigt, oder nicht oder nicht mehr aufenthaltsberechtigt sind und in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Laufzeit des Projekts: 2.9.2013 bis 29.2.2016.

 

 

Im Berichtszeitraum unterstützte die ADA folgende Projekte:

 

Albanien: Improving the living conditions and reintegrating migrant children in Albania, 1.4.2016-31.3.2019 mit Terre des Hommes, Förderung: 472.000 Euro; Das Projekt zielt auf eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen von 160 Familien und gefährdeten Kindern in den Regionen Fier, Korca, Lezha und Shkodra in Albanien und die Erleichterung ihrer Wiedereingliederung ab.

 

Kosovo: Back home – and now? Sustainable reintegration of returnees and vulnerable families in Kosovo, 1.12.2015-30.11.2017 mit Caritas Österreich, Förderung: 360.000 Euro; Ziel: Re-/Integration von 100 Familien von RückkehrerInnen und 20 sozial schwachen Haushalten durch die Gestaltung und Umsetzung von individuellen sozio-ökonomischen Entwicklungsplänen. Insbesondere wird das Projekt in Gebieten mit hoher Abwanderung durchgeführt, wie in den Regionen Mitrovica, Ferizaj und Pristina. Einen Schwerpunkt der Zielgruppe bilden Minderheiten sowie besonders arme und von Frauen geführte Haushalte. Durch Weiterbildungsmaßnahmen, Lebenskompetenz-Trainings, kurzfristige Unterstützungszahlungen sowie Sachleistungen soll deren Integration und Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt und die soziale und wirtschaftliche Situation verbessert werden. Dies trägt auch dazu bei, die Vulnerabilität hinsichtlich Menschenhandel zu verringern.

 

I.13

Unterstützung/Entwicklung von Projekten betreffend die Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z.B. Bewusstseins- und Informationsveranstaltungen/ Kampagnen sowie Förderung ökonomischer Aktivitäten der Risiko-Gruppen, insbesondere von Frauen und Mädchen)

Jahr 1-3

ADA/OEZA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Durchgeführte Projekte/Projektbericht bzw. Dokumentation

 

Im Berichtszeitraum unterstützte die ADA folgende Projekte:

 

Sudan: Engaging Armed Groups to end the Six Grave Child Rights Violations in Darfur, 1.12.2017 - 31.12.2019, Förderung: 135.000,00 Euro; Ziel: Eindämmung der Gewalt gegen Kinder durch bewaffneter Akteure in Darfur, indirekt sollen potentiell bis zu 2,4 Millionen Kinder davon profitieren; Mittel: Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Akzeptanz von Kinderrechten bei den Konfliktparteien; Verbesserung der Vertrauensbasis zwischen UNAMIC CPU und den beteiligten Konfliktparteien. Die UNAMID-Kinderschutz-Einheit soll einen Dialog zwischen den Konfliktparteien einleiten und damit Kinderhandel vorbeugen.

 

Österreich: Entwicklungspolitische Grundsatzfragen, internationaler Dialog und Zusammenarbeit, 1.1.2017 - 31.12.2018, Förderung: 1.413.440 Euro; Ziel: Im Rahmen dieses Programmes setzt sich das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) mit entwicklungspolitischen Fragestellungen im Rahmen des Dreijahresprogramm der OEZA 2016-2018 auseinander. Ziel: Beitrag zu einem besseren Verständnis für konkrete Themen der EZA in der österreichischen Bevölkerung, insbesondere bei politischen EntscheidungsträgerInnen sowie AkteurInnen der EZA, u.a. zum Thema MH

 

Nigeria und Südafrika:  UP Joadre Netzwerk Ausbau - Produktion von Bekleidung & Einzelhandel in Afrika, 1.6.2016 - 30.5.2018, Förderung: 100.000 Euro, Ziel: Integration benachteiligter Frauen in die Textil-Wertschöpfungskette,  dadurch Schaffung neuer Einkommensquellen und Reduktion des MH-Risikos.

 

Nicaragua: Förderung und Durchsetzung der Rechte von Frauen, Kindern und Jugendlichen, 1.1.2015 - 31.12.2017 mit MIRIAM-Bildungsprojekt zur Frauenförderung, Förderung: 150.000 Euro, Schwerpunkt: Stärkung von Frauen, Kindern und Jugendlichen aus ländlichen Gebieten im Norden Nicaraguas durch Förderung und Durchsetzung ihres Rechts auf Bildung und ein Leben ohne Gewalt. Die Projektmaßnahmen umfassen u.a. auch Maßnahmen gegen MH im Projektgebiet.

 

Südosteuropa: Regional Child Protection Resource Centre (RRC) for South Eastern Europe, 1.10.2014 - 31.12.2017 mit Terre Des Hommes Foundation Lausanne in Ungarn, Förderung: 780.000 Euro; Ziel: Förderung von Dienstleitungen und Innovationen und Innovationen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte. Aufbau eines regionalen Netzwerkes aus SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Sozialministerien, Sozial- und Gesundheitsämtern, ExpertInnen im Bereich Kinderschutz, Polizei und Justizbehörden etc., um Ausbeutung und Missbrauch vorzubeugen bzw. adäquat zu adressieren. Dadurch Beitrag zur Prävention von Kinderhandel.

 

Weltweit: EU Children of Peace Initiative - Educating children in conflict zones, 1.8.2014 - 13.7.2016, mit EK, Humanitarian Aid and Civil Protection, Förderung: 250.000 Euro. Grundlage: Beschluss des ER, EP u. der EK das Preisgeld des Friedensnobelpreises 2012 (EUR 930.000) der Verbesserung der Bildungs- u. Ausbildungssituation von Kindern in Konfliktsituationen zu widmen. Die Hälfte der 57 Millionen Kinder ohne Zugang zu Bildung lebt in Konfliktsituationen. Durch 9 ausgewählte Projekte werden 80.000 Kinder im Südsudan, der Dem. Rep. Kongo, im Tschad, der Zentralafrikanischen Republik, Somalia, Afghanistan, Irak, Myanmar und Kolumbien unterstützt. Beitrag zur Prävention von Kinderhandel in bewaffneten Konflikten.

 

Kosovo: Roma, Ashkali, Egyptians (RAE) Housing and Integration Project (RAE-HIP) in Gjakova/Djakovica - Phase III, 1.6.2013 - 31.12.2015, Förderung: 500.000, Ziel: Verbesserung der gesellschaftlichen Integration der Angehörigen der Volksgruppen der Roma/Ashkali/Ägypter (RAE) im West-Kosovo. Mittel: Verbesserung der Lebensumstände von ca. 700 Angehörigen dieser Volksgruppen, dadurch Verringerung erzwungener Migrationsbewegungen und Reduktion des MH-Risikos.

 

Kambodscha: Safe Migration and Reduced Trafficking (SMART), 1.3.2012 - 31.8.2015, Förderung: 57.000 Euro, Ziel: Förderung sicherer Migration, Reduktion von MH. Mittel: Kapazitätenaufbau von zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Regierungsstellen.

 

I.14

Unterstützung/Entwicklung von Projekten betreffend die Durchführung von Maßnahmen zum Opferschutz, insbesondere Förderung von Opferschutzeinrichtungen mit psychologischer, medizinischer und juristischer Beratung und Begleitung sowie berufsbildende Trainings

Jahr 1-3

ADA/OEZA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Durchgeführte Projekte/Projektbericht bzw. Dokumentation

 

Im Berichtszeitraum unterstützte die ADA folgendes Projekt:

 

Südosteuropa, Moldau, Georgien und Ukraine: Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Good Governance durch Ausbau der International Law Enforcement Coordination Units (ILECUs) zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, 1.2.2013-31.12.2015 mit Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Förderung: 750.000 Euro. Die nachhaltige Verbesserung der nationalen, internationalen und regionalen Kooperation im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ist für die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Good Governance eine wichtige Herausforderung. Als wichtiger Meilenstein des österreichischen Engagements im Westbalkan gilt die Errichtung von International Law Enforcement Coordination Units (ILECUs), die von der EU gefördert wurde und die Effektivität und Effizienz der Bekämpfung von organisierter Kriminalität deutlich erhöhte.

I.15

Unterstützung von Projekten zum grenzüberschreitenden Austausch, Kapazitätsentwicklung, gegenseitigen Lernen und Vernetzung von Institutionen und (zivilgesellschaftlichen) Organisationen, u.a. in den Bereichen Identifikation von Opfern des Menschenhandels und geschlechterbasierter Kriminalität, Beratung und Betreuung, Strafjustiz

Jahr 1-3

ADA/OEZA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Durchgeführte Projekte/Projektbericht bzw. Dokumentation

 

 

 

 

Im Berichtszeitraum unterstützte die ADA folgende Projekte:

 

Südosteuropa (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro): Inclusion & Rights of Roma Women in South Eastern Europe, 01.12.2011-28.02.2015 mit CARE Österreich, Förderung: 799.920 Euro, sowie Folgephase: FAIR II – Förderung der sozialen Einbeziehung und Rechte von Roma Frauen am Westbalkan, 01.11.2015-31.10.2018 mit CARE Österreich; Förderung: 1.010.000 Euro; Ziel:  Lebensbedingungen von Roma Frauen durch deren Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen zu verbessern. Obwohl kein spezifisches Projekt zu MH, konnte im Zuge der Projektimplementierung aufgrund der guten grenzüberschreitenden interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Gemeinden und Zivilgesellschaft ein aus Bosnien und Herzegowina entführtes Kind in Montenegro ausfindig gemacht und zu seiner Familie zurückgebracht werden.

 

Burkina Faso, Chad, Mali, Mauritania, Niger: UNODC contribution to the UN Regional Integrated Strategy for the Sahel, 01.11.2013 – 31.12.2017, Förderung: 1.350.000 Euro, Ziel: Unterstützung der Entwicklung einer effizienten und korruptionsfreien Strafjustiz in der Sahel-Zone um Schmuggel, Drogenhandel, die organisierte Kriminalität, Terrorismus und Korruption in der Region effektiv bekämpfen zu können. Mittel: Kapazitätsaufbau bei nationalen Behörden.

 

Westafrika: Support to Transitional Crime Units under the West Africa Coast Initiative (WACI), 01.12.2013-31.12.2015, verlängert bis 30.06.2017 mit UNODC, Förderung: 750.000 Euro. Ziel der WACI: Schaffung von Transnational Crime Units (TCU) soll zur Verbesserung der angespannten Lage in der Region beitragen und zu einer nachhaltigeren Sicherheitslage und Frieden führen. Im Kontext des ECOWAS Action Plan to Address the Growing Problem of Illicit Drug Trafficking, Organized Crime and Drug Abuse in West Africa sollen die Transnational Crime Units auch die nationale und internationale Kooperation fördern und nachrichtendienstliche Ermittlungen ermöglichen.

 

Südliches Afrika: Beitrag 2013-2016 Regional Programme Making SADC Region Safer from Drugs and Crime, 01.04.2013-31.03.2016 mit UNODC, Förderung: 1.000.000 Euro. Partnerländer Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Simbabwe; Ziel: Anpassung der Rechtssysteme aller SADC Mitgliedsstaaten an die UN Konventionen für Menschen- und Frauenrechte sowie Verbrechensbekämpfung und Strafvollzug. Zielgruppe: Regierungs-MitarbeiterInnen aus den ausgewählten SADC Mitgliedstaaten, vor allem aus dem Bereich des Gesetzesvollzugs.

 

 

Ziel 3

Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination im bilateralen, EU- und internationalen Bereich

 

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

I.16

Entwicklung/Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem BMI und der „Drehscheibe Wien“ mit Schwerpunktländern im Rahmen der Bekämpfung des Kinderhandels

Jahr 1-3

BMI, Stadt Wien in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen

unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

In den Jahren 2016 und 2017 wurden vom BK jeweils Schulungen bzw. Sensibilisierungsveranstaltungen für alle Mitarbeiter der Drehscheibe Wien zum Thema Kinderhandel durchgeführt.

 

In den Jahren 2016 und 2017 gab es in Budapest jeweils einen Workshop betreffend der Rückführungsmodalitäten minderjähriger Opfer des Menschenhandels sexueller Ausbeutung aus Ungarn. An den Workshops nahmen Vertreter von folgenden Behörden/Institutionen teil: BK, LKA Wien, Drehscheibe Wien (MA11), Nationales Ermittlungsbüro Budapest-Abteilung Menschenhandel, Präventionsabteilung der Polizei Budapest, Baptisten-Hilfsdienst Ungarn. Der Workshop im August 2017 wurde von der Österreichischen Botschaft in Budapest veranstaltet.

 

I.17

Prüfung von EU Ko-Finanzierungsmöglichkeiten sowie aktive Teilnahme an EU Ausschreibungen und Projektaufrufen

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts bzw.

Partnerorganisationen

Durchgeführte Projekte, Projektbericht

 

Das BK ist Co-Partner in den sogenannten „Prevention of and Fight against Crime” (kurz ISEC) Projekten „CHINESE THB“, „ETUTU“ (=Menschenhandel aus Nigeria) sowie “Operational cooperation for fighting sexual exploitation committed by Hungarian-based organized crime groups in Europe”. Chinese THB und ETUTU werden seit dem Jahr 2017 im Rahmen von EMPACT THB fortgeführt.

 

Des Weiteren wurden vom BK via Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) zu folgenden Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2014-2020 Fördermittel beantragt:

·         Austausch internationaler Experten - Menschenhandel/Grenzüberschreitender Prostitutionshandel zur Optimierung  - Joint Investigation Team (JIT)

·         Verstärkung der direkten Zusammenarbeit mit China und Nigeria im Bereich Menschhandel/Grenzüberschreitender Prostitutionshandel zur Optimierung gemeinsamer internationaler Ermittlungen sowie des Informationsaustausches

·         Training Menschenhandel/Opferidentifizierung

·         Prävention + Hotline (Menschhandel/Grenzüberschreitender Prostitutionshandel)

·         Website Menschhandel/Grenzüberschreitender Prostitutionshandel in Österreich

 

Das BMEIA unterstützt das Projekt „Trafficking along Migration Routes in Europe (TRAM): Identification and Integration of Victims of Trafficking among Vulnerable Groups and Unaccompanied Children“ des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) im Rahmen der EU-Ausschreibung AMIF 2015, das im Dezember 2016 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Die Auszahlung des zugesagten Beitrags von 20.000,- Euro erfolgt 2017/2018.

 

2016 erklärte die Nationale Koordinatorin ferner ihre Unterstützung für das von ECPAT eingereichte Projekt „ALARM – Acting and creating Links between multi-disciplinary Actors in order to improve Reporting of cases of Minors at risk or victims of trafficking in human beings“ sowie für das von der „Drehscheibe“ ko-organisierte Projekt „Proactive identification of Violence against Children through integrated cross-sectorial approach (PROACT)“ unter der DAPHNE-Ausschreibung (EU).

 

I.18

Unterstützung von Projekten im Rahmen internationaler Organisationen

Jahr 1-3

BMEIA, jeweilige zuständige Ressorts

unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

Das BMEIA unterstützte 2016 das UNODC-Projekt “Strengthening the framework of the Arab Region to prevent and combat human trafficking and migrant smuggling” mit einem Beitrag von 150.000 Euro.

 

Darüber hinaus unterstützte das BMEIA die laufenden Projekte der OSZE zur Bekämpfung des Menschenhandels entlang von Migrationsrouten bzw. zur Bekämpfung des Menschenhandels in Lieferketten mit 10.000 bzw. mit 15.000 Euro.

 

I.19

Unterstützung des UN Trust Fund für Opfer von Menschenhandel

Jahr 1-3

BMEIA

unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

Österreich leistet jährlich einen freiwilligen finanziellen Beitrag von € 10.000 zum UN Trust Fund für die Opfer des Menschenhandels. 2017 wurde Bundesministerin a.D. Benita Ferrero-Waldner unterstützt durch Österreich erneut in das Board of Trustees des Trust Funds gewählt.

 

I.20

Unterstützung für das Regionalprojekt „Preventing and Combating all Forms of Trafficking in Women: Improving Transnational Coordination and Cooperation; Developing and Strengthening Networks and Partnerships with Third Countries” (Regionale Implementierungsinitiative) mit einem besonderen Fokus auf Arbeitsausbeutung (speziell Frauenhandel) und Datensammlung

Jahr 1-3

BMBF, BMASK, jeweilige zuständige Ressorts

Unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

Wie bereits in den vorangegangenen Jahren unterstützten das BMASK und die Frauensektion des BMBF von 2015-2017 die Regionale Initiative zur Bekämpfung von Menschenhandel unter Projektleitung von Bundesministerin a.D. Helga Konrad. Im Rahmen des Projektes fanden folgende Runde Tische statt:

 

·       2015 am 25.9. „Trafficking in Human Beings for Organ Removal and Establishment of Health Focal Points“ und am 20.11. „Turning suspicion into evidence“

·       2016 am 17.6. „Beyond Human Trafficking and Modern Day Slavery” und am 30.9. „Decent Work for Everybody and Combating Child Trafficking & Exploitation in Europe”

·       2017 am 29.9. “Re-branding Human Trafficking. The Interface of Migration, Human Trafficking and Slavery”

An den Veranstaltungen nahmen ExpertInnen und VertreterInnen von Internationalen Organisationen und NGOs aus zahlreichen Ländern sowie nahezu alle Mitglieder der TF-MH teil und diskutierten anhand internationaler Beispiele Strategien zur Bekämpfung des MH; via Livestream war eine weltweite Teilnahme möglich.

 

I.21

Durchführung von bilateralen operativen Konsultationen sowie dem Austausch von „best practices“ zur Verhinderung und Bekämpfung von Menschenhandel mit EU- Mitgliedsstaaten, insbesondere den Schengen-Erweiterungsstaaten Bulgarien und Rumänien.

 

BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/

Partnerorganisationen

Unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

Im Rahmen des ISEC Projektes “Operational cooperation for fighting sexual exploitation committed by Hungarian-based organized crime groups in Europe” wurden in den Jahren 2015 und 2016 vom BK insgesamt zehn Schwerpunktkontrollen zur Opferidentifizierung im Bereich des illegalen Straßenstriches in 1020 Wien, Stuwerviertel, koordiniert. An diesen Kontrollen nahmen jeweils KollegInnen des Nationalen Ermittlungsbüros in Budapest – Abteilung Menschenhandel teil. Hauptziel dieser Kontrollen war einerseits die Opferidentifizierung, aber auch das Erkennen der kriminellen Strukturen.

 

In den Jahren 2015 und 2016 wurden mehrere bilaterale Ermittlungsverfahren mit Bulgarien und Rumänien, aber auch anderen EU-Staaten wegen Verdacht des Menschenhandels bzw. des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels geführt. Im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren wurden mit den jeweiligen Partnerdienststellen zahlreiche operative Arbeitsbesprechungen durchgeführt, die auch zu einem Informationsaustausch von „best practices“ genutzt wurden. Informationen zu aktuellen Trends und Entwicklungen betreffend Menschenhandel wurden anlassbezogen mit den EU-Mitgliedstaaten und insbesondere auch mit Rumänien und Bulgarien über Europol (AP Phoenix) ausgetauscht.

 

Im Rahmen des Aktionsplanes Sicheres Österreich (ASÖ) im Jahr 2017 begaben sich MitarbeiterInnen des BK nach Rumänien und Bulgarien. Ziel dieser Besprechungen war einerseits der kriminalpolizeiliche Erkenntnisaustausch zum Thema organisierte Bettelei in Verbindung mit Menschenhandel mit den jeweils zuständigen BehördenvertreterInnen aus den Herkunftsstaaten und andererseits auch die Kooperation mit Vertretern von Minderheiten und NGOs. 

 

Im Jänner 2017 nahmen VertreterInnen des BK an einem von UK organisierten Workshop „Developing Intelligence Capability on Trafficking in Human Beings“ teil. Ziel der Veranstaltung war die Verbesserung der Kooperation und der Erkenntnisaustausch in den mittel- und osteuropäischen Ländern zum Thema Menschenhandel.

 

I.22

Durchführung von bilateralen operativen Konsultationen sowie dem Austausch von „best practices“ zur Verhinderung und Bekämpfung von Menschenhandel mit anderen Herkunftsländern.

 

BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/

Partnerorganisationen

Unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

2015 fanden folgende bilaterale Konsultationen statt:

·       13.2.: Turkmenische Delegation zu Menschenhandel mit IOM im BK;

·       20./21.5.: Study Visit einer serbischen Delegation im BK betreffend Best Practices - THB (Organisation OSZE);

·       26.-29.5.: TAIEX-Study Visit einer Delegation aus Weißrussland zum Thema Menschenhandel im BK;

·       19.10.: Chinesische Delegation mit IOM im BK im Rahmen des IOM-Projektes „The EU-China Dialogue on Migration and Mobility Support Project“

 

Im Rahmen des Operativen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels 2016 wurden bei den operativen Treffen jeweils Best Practice Fallbeispiele von den EMPACT THB Mitgliedstaaten präsentiert. Von Europol wurde auch eine Expertenplattform zum Thema Menschenhandel eingerichtet, auf der Best Practice Fallbeispiele präsentiert werden. Das BK ist ebenfalls Mitglied dieser Expertenplattform (EPE).

 

Seit Eröffnung des Joint Operational Office (Combating Human Trafficking and Human Smuggling, JOO) im BK 2016 wurden zahlreiche internationale Arbeitstreffen veranstaltet.

 

Im November 2016 wurde von der OSZE in Vicenza/Italien ein Training betreffend das Erkennen von Menschenhandel entlang der Migrationsrouten veranstaltet (Combating Human Trafficking along Migration Routes / First Live-Simulation Training Course). Seitens des Bundeskriminalamtes wurde eine Mitarbeiterin zu diesem Training entsandt.

 

Im Juni 2016 sowie im Juni 2017 wurde von CEPOL in Wien ein internationales Training “Financial Investigations and Asset Recovery in the context of THB Investigations”  organisiert. Das BK nahm an diesen Trainings jeweils als Vortragender teil und präsentierte auch Best Practice Fallbeispiele.

 

Im Mai 2017 war eine sechsköpfige Delegation aus China zur Hospitation im BK. Ziel dieses Besuches war einerseits der Informationsaustausch zu laufenden anhängigen Ermittlungsverfahren und andererseits der Aufbau einer Kommunikationsstruktur für die zukünftige polizeiliche Kooperation mit China im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels.

 

 

Im Dezember 2017 fand in Abuja eine operative Arbeitsbesprechung zu einem in Österreich anhängigen Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung gegen eine nigerianische Tätergruppe statt. Neben einer Besprechung der weiteren gemeinsamen Vorgehensweise mit NAPTIP (National Agency on the Prohibition of Trafficking in Persons) fand auch ein Treffen mit dem europäischen Verbindungsbeamten in Nigeria für Migration und Menschenhandel sowie mit Vertretern des Nigerianischen Justizministeriums statt. Das Treffen wurde von Europol unterstützt und 2 Beamtinnen des BMI (BK sowie LKA Wien) nahmen an der Besprechung teil.

 

 

II.    Prävention

 

 

Ziel 1

Sensibilisierung/Bewusstseinsbildung für alle Dimensionen des Menschenhandels in der Öffentlichkeit

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

II.1

Durchführung einer jährlichen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung zum Thema Menschenhandel anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des Menschenhandels am 18. Oktober

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit

zuständigen Ressorts/ Stellen/ Partnerorganisationen

Durchführung der Veranstaltung; Bericht

 

2015 organisierte das BMEIA gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC), LEFÖ-IBF u.a. am 14. Oktober eine ganztägige öffentliche Veranstaltung der TF-MH an der Diplomatischen Akademie Wien. Themenschwerpunkte waren „Menschenhandel in Zeiten wachsender Migrationsströme“ und „Ausbeutung in der Versorgungs- und Pflegearbeit“.

 

2016 wurde am 21. Oktober erstmals gemeinsam mit der OSZE-Sonderbeauftragten zur Bekämpfung des Menschenhandels die Veranstaltung der TF-MH anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des Menschenhandels in der Hofburg ausgerichtet. Bewährte Kooperationspartner waren zudem die Internationale Organisation für Migration (IOM), das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC), LEFÖ-IBF, ECPAT, MEN VIA u.a. Auf dem Programm standen die Themen „Menschenhandel im Kontext krisenbedingter Migration“ und „Verschiedene Gesichter der Arbeitsausbeutung“.

2017 wurde die Veranstaltung am 20. Oktober abgehalten und unter österreichischem OSZE-Vorsitz, von der Österreichischen Task Force gegen Menschenhandel  in Kooperation mit der Sonderbeauftragten und Koordinatorin der OSZE für die Bekämpfung des Menschenhandels, dem Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisiert. Thematisch befasste sich die Konferenz mit „ Menschenhandel, Konflikte und Krisensituationen: Erfahrungen vor Ort“ und „Menschenhandel im Kontext erzwungener Migration aus der Genderperspektive“.

 

II.2

Förderung und Präsentation der Ausstellung „Menschenhandel – Sklaverei im 21. Jahrhundert“ für Jugendliche und junge Erwachsene sowie im Rahmen von anlassbezogenen Veranstaltungen

Jahr 1-3

BMEIA, BMBF, BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen Partnerorganisationen

Präsentation der Ausstellung, Bericht 

 

Die Ausstellung „Menschenhandel – Sklaverei im 21. Jahrhundert“ wurde in den Jahren 2015-2017 zu folgenden Anlässen ausgestellt:

 

·       Jeweils bei der jährlichen Konferenz anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des MH (siehe Aktion II.1),

·       2016 bei der BL-Tagung in Innsbruck (siehe Aktion I.6) und in einem Innsbrucker Gymnasium

·       2017 am Tag der offenen Tür des BMEIA (Schwerpunktthema MH) und bei der Menschenrechtsenquete des Landes Kärnten

 

2017 wurden die Drucksorten zur Ausstellung (Katalog der Ausstellungssujets in DIN A4 und Unterrichtsmaterialien für LehrerInnen) aktualisiert und die Ausstellung durch das Land Kärnten (DIN A0 und A1) sowie das Kulturforum Budapest (Roll-Ups) nachgedruckt.

 

Zusätzlich wird die Ausstellung über die Website von Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule, der zentralen pädagogischen Serviceeinrichtung zur Politischen Bildung, beworben und ist dort über den Materialienshop (www.politik-lernen.at/site/gratisshop/shop.item/105872.html) zum Download bzw. zur Bestellung im A4-Format verfügbar.

 

II.3

Gestaltung einer Webausstellung auf Basis der Wanderausstellung „Menschenhandel – Sklaverei im 21. Jahrhundert“ sowie Begleitmaterialien

Jahr 1

BMEIA in

Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/ Stellen/ Partnerorganisationen

Web-Ausstellung

 

Die Webausstellung ist unter https://www.gegen-menschenhandel.at/ in deutscher und englischer Sprache abrufbar und wurde durch das BMEIA, BMI, BMJ, BMFJ, Land Tirol und Land Oberösterreich finanziert. Bei der Konferenz zum EU-Anti-Trafficking Day 2016 wurde sie vorgeführt. Das BMB (vormals BMBF) bewirbt die Webausstellung zum Gebrauch im Unterricht über verschiedene Kanäle.

 

II.4

Beteiligung an/Unterstützung von zielgruppenspezifischen Informationsmaßnahmen zum Thema Menschenhandel

 

Jahr 1-3

jew. zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/ Partnerorganisationen

Informations-

maßnahmen

 

Den Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2015 nahmen die Abteilung Politische Bildung im BMBF sowie Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule zum Anlass, durch einen Erlass Lehrkräfte insbesondere zur Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenhandel im Unterricht anzuregen (siehe auch Aktion II.2).

 

2016 befasste sich eine Ad hoc-Arbeitgruppe der TF-MH, die drei Mal zusammentrat, mit der besseren Erreichbarkeit von potenziellen Opfern von Menschenhandel. Ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung einer handlichen, ca 20-seitigen Broschüre zu Menschenhandel mit Definition, Indikatoren, Ansprechstellen usw. zur Verteilung an Institutionen und Stellen, die mit Opfern von Menschenhandel in Kontakt kommen könnten. Bis Jahresende wurden 2000 Exemplare in Druckversion gezielt verteilt, darüber hinaus erfolgte die Aussendung im elektronischen Format an einen breiten Verteiler.

 

Vom BMEIA und von LEFÖ-IBF wurde mit finanzieller Unterstützung des BMI eine Informationsbroschüre für private Hausangestellte von diplomatischem Personal auf Englisch und auf Tagalog (Philippinisch) fertiggestellt.

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe Kinderhandel wurden 2016 die „Handlungsorientierungen zur Identifizierung von und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel“ (National Referral Mechanism) fertiggestellt und der Folder „Kinderhandel in Österreich – Hintergrundinformation und Indikatoren zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel“ neu aufgelegt. Beide Informationsmaterialien wurden in großer Auflage an Stellen verschickt, die mit potenziellen Opfern von Kinderhandel in Kontakt kommen könnten.

 

Die AG Prostitution erarbeitete 2016 eine bundesweite Informationsbroschüre für SexdienstleisterInnen, die über ihre Rechte und Pflichten informiert und damit auch vorbeugend gegen Menschenhandel zum Zweck der Prostitution wirkt. Die Broschüre wird in acht Sprachen bei den Gesundheitsämtern, der polizeilichen Meldestelle in Wien und den Beratungsstellen kostenlos an SexdienstleisterInnen verteilt.

 

2017 wurde von der TF-MH eine Broschüre zu Rechten von Opfern des Menschenhandels in Österreich herausgegeben. Sie soll ExpertInnen im Bereich einen Überblick über die Rechtslage und alle zuständigen Stellen bieten.

 

Informationsveranstaltungen:

 

2015

·       6.3.: Vortrag des Chefärztlichen Diensts – AmtsärztInnen – Menschenhandel, (BMI);

·       8.3.: Vortrag Donau-UNI Krems – Menschhandel-OK im Masterstudienlehrgang „"Organisierte Kriminalität“, (BMI);

·       18.3.: Informationsveranstaltung für diplomatische Hausangestellte zum Thema Menschenhandel im BK, (BMI);

·       19.3.: „Moderne Sklaverei & Menschenhandel“, Podiumsdiskussion VHS, (LEFÖ-IBF);

·       13.-15.4.: Seminar Menschenhandel an der Finanzakademie, (BMI);

·       22.4.: Podiumsdiskussion „Menschenhandel“, HTL-Spengergasse, (BMI, LEFÖ-IBF);

·       29.4.: Symposium Menschenhandel im BK (Veranstalter Vereinigung Kriminaldienst Österreich), (BMI);

·       13.5.: Refugee Law Clinic Seminar „Opferschutz und Opferrechte im Kontext von Frauen- bzw. Menschenhandel“ Universität Graz, (LEFÖ-IBF);

·       18.5.: Vortrag zum Thema " Menschenhandel / Menschenschmuggel" bei einem rotarischen Jugendclub, (BMI);

·       3.6.: Vortrag in der VHS zum Thema: „Menschenrechte im Tourismus“ VHS und Naturfreunde International, (LEFÖ-IBF);

·       9.6.:Gastvortrag auf dem Institut für Strafrecht und Kriminologie im Kurs  „Genderbezüge in der Kriminologie“ Uni Wien, (LEFÖ-IBF);

·       27.6.: Vortrag Donau-UNI Krems – Menschhandel-OK im Masterstudienlehrgang "Transnationale organisierte Kriminalität", (BMI);

·       20.7.: Workshop Rotes Kreuz: „Human Trafficking in the context of crossing Borders”, (LEFÖ-IBF);

·       27.8.: Fortbildung für MitarbeiterInnen Refugio Caritas „Frauenhandel, Identifizierung und Umgang bei Verdacht“, (LEFÖ-IBF);

·         7./8.: Vorträge zu Menschenhandel im Rahmen des Executive Trainings der Diplomatischen Akademie, (BIM)

·         15.9.: Vorlesung zu Menschenhandel im Rahmen der Straniak Academy for Democracy and Human Rights (Sommerhochschule für Studierende der Rechtswissenschaften), Montenegro, (BIM);

·       25.9.: Regional Implementation Initiative on Preventing & Combating Human Trafficking in Wien, (BMI);

·       29.9.: Workshop für UMF Betreuungreinrichtungen im Rahmen einer Fortbildung der Asylkoordination (ECPAT Österreich);

·       10.10.: WorkshopleiterInnenschulung Menschenhandel für Young Caritas Steiermark, Caritas, (LEFÖ-IBF);

·       12./13.11.: Workshop zu “Global Social responsibility human trafficking: global and local perspective”, Management Center Innsbruck (LEFÖ-IBF);

·       13.11.: Symposium Menschenhandel am MCI Innsbruck, (BMI);

·       16.-18.11.: Teilnahme UNODC-UNTOC – Workshops Human Trafficking, (BMI);

·       20.11.: Int. Round Table Human Trafficking, (BMI);

·       23.11.: Fortbildung „Frauenhandel und Qualitätsstandards Rückkehr“ bundesweites Vernetzungstreffen Caritas IRMA Projekte, (LEFÖ-IBF);

·       24.11.: Vortrag UNI-GRAZ – Menschenhandel im Rahmen der Refugee Law Clinic, (BMI);

·       25.11.: ICMPD - Transnational Seminar in Vienna, (BMI);

·       2.12.: Vortrag – Seminar für RichterInnen, StaatsanwältInnen an der OStA Innsbruck, (BMI);

·       4.12.: Vortrag an der FH-Wiener Neustadt zu Menschenhandel, (BMI);

 

2016

·       25.2.: Seminar Menschenhandel (Indikatoren Gegenmaßnahmen) – für alle Mitarbeiter der MAG 11, (BM.I);

·       19.5.: Vortrag/Seminar „Opferschutz und Opferrechte im Kontext von Frauen- bzw. Menschenhandel“, Refugee Law Clinic Graz, (LEFÖ-IBF);

·       23.-25.5.: Seminar Menschenhandel an der Finanzakademie, (BMI);

·       14.6.: Informationsveranstaltung Rumänisches Arbeitsrecht, MA 17, (LEFÖ-IBF);

·       17.6.: International Round Table 'Beyond Human Trafficking & Modern Day Slavery, (BMI);

·       23.6.: FRA Workshop Empowering cities in the fight against human trafficking: victims of trafficking as rights holders  – The Fundamental Right Forum 2016, (BMI);

·       30.9.: International Round Table in Vienna on PREVENTING Human Trafficking through 'Decent Work for Everybody' and Combating Child Trafficking & Exploitation, (BMI);

·       18.10.: Vortrag „Ist Frauenhandel ein Thema betreffend Frauen auf der Flucht“ im Rahmen der Konferenz „Flucht aus Frauenperspektive- bleibt die Gesundheit auf der Strecke?“, MA24, (LEFÖ-IBF);

·       25.11.: Informationsveranstaltung für Hausangestellte in Diplomatenhaushalten (Präventionsveranstaltung Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung), (BMI);

·       1.12.: Vortrag/Seminar „Opferschutz und Opferrechte im Kontext von Frauen- bzw. Menschenhandel“, Refugee Law Clinic Graz, (LEFÖ-IBF);

 

2017

·       19.1.: Schulung „Identifizierung  von (potentiellen) Betroffenen des Frauenhandels mit Fokus sexualisierter Gewalt, Diakonie Flüchtlingsdienst, (LEFÖ-IBF);

·       31.1.: International Mayors Conference NOW – „Children under the radar” – Kinderhandel, (BMI);

·       14.2.: Lecture “Human Trafficking and Exloitation” für das österr. Bundesheer, Einsatzzentrum Götzendorf (ECPAT Österreich);

·       2.3.: Schulung für MAG11 “Menschenhandel -  Indikatoren und Gegenmaßnahmen”, (BMI);

·       3.3.: Vortrag „Migrantinnen als Subjekte und/oder Frauen als Opfer“, Fachhochschule Kärnten, (LEFÖ-IBF);

·       8.3.: Schulung „Identifizierung von (potentiellen) Betroffenen des Frauenhandels“, Asylzentrum Caritas Wien, (LEFÖ-IBF);

·       10.3.: Vortrag „Identifizierung von (potentiellen) Betroffenen des Menschenhandels in der Justizanstalt“, Justizanstalt Josefstadt, (LEFÖ-IBF);

·       14.3.: Podiumsdiskussion zum Thema „Modern Slavery“ , (BMI);

·       5.4.: Vortrag und Workshop im Rahmen der Fachtagung KIJA, Lost in Migration (ECPAT Österreich);

·       4.-6.4.: Seminar Menschenhandel an der Finanzakademie, (BMI);

·       26./27.4.: Seminar Menschenhandel Arbeitsinspektionen, (BMI);

·       12.5.: Veranstaltung „Ausbeutung Hausangestellte“ im BMEIA, (BMI);

·       17.5.: Vortrag/Seminar „Opferschutz und Opferrechte im Kontext von Frauen- bzw. Menschenhandel“, Refugee Law Clinic Graz, (LEFÖ-IBF);

·       24.5.: Workshop zum Thema Kinderhandel für RechtsberaterInnen (ECPAT Österreich);

·       7.6.: Informationsaustausch zu den neuen Straftatbeständen des Menschenhandels und zur Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes in Deutschland/Wiesbaden, (BMI);

·       21.9.: Fortbildung Kinderhandel: Identifizierung, Betreuung & Unterbringung sowie notwendige Kooperationen“, Landesregierung Kärnten, (ECPAT in Kooperation mit LEFÖ-IBF);

·       14.11.: Fortbildung „ Identifizierung von Betroffenen des Kinderhandels und Frauenhandels für hauptamtliche MitarbeiterInnen des Landes Tirol“, Landesregierung Tirol, (LEFÖ-IBF, ECPAT);

·       22.11.: Vortrag „Frauenhandel: Identifizierung von (potentiellen) Betroffenen des Frauenhandels“, Caritas Oberösterreich, (LEFÖ-IBF);

·       27.11.: Praxistag „Menschenhandel/Frauenhandel in Österreich für hauptamtliches Betreuungspersonal in GVS Einrichtungen in OÖ“, Landesregierung Oberösterreich, (LEFÖ-IBF);

 

Des Weiteren wurden im ersten Halbjahr 2017 durch das BK im Rahmen des Aktionsplanes Sicheres Österreich (ASÖ) bei allen 9 LPDs zielgerichtete Informationsveranstaltungen zum Thema Bettelei in Verbindung mit Menschenhandel durchgeführt.

 

II.5

Überarbeitung und Aktualisierung der vorhandenen Informationsmaterialien zum Thema Menschenhandel mit einem speziellen Fokus auf die Thematik Arbeitsausbeutung und deren Verteilung (z.B. Adaptierung des bestehenden Erlasses an alle ArbeitsinspektorInnen)

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/ Partnerorganisationen

Informationsbroschüren und Verteilung der Informationsbroschüren

 

2017 wurde der seit 2011 bestehende Erlass der Arbeitsinspektion zum Thema MH und Arbeitsausbeutung aktualisiert. Unter anderem wurde die von der AG „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ ausgearbeitete Indikatorenliste zur Identifizierung möglicher Betroffener durch Kontrollbehörden diesem Erlass angeschlossen und darin auch auf die Möglichkeit der Nutzung der MH-Hotline des Bundeskriminalamtes zur Weiterleitung von Verdachtsfällen an die Polizei hingewiesen.

 

Im Rahmen des EU-Projektes „Empowerment of Migrant Women at Risk of Exploitation, Trafficking and Enslavement (PRACE)“ wurden 2015 die Folder  von LEFÖ-IBF für betroffene Frauen überarbeitet. Ziel war es die Möglichkeiten einer eigenen Identifizierung der Frauen in den unterschiedlichen Ausbeutungsbereichen durch die Erneuerung der Folder zu verbessern. Zudem wurden die bereits vorhandenen Sprachen um einige andere erweitert.

 

Im Rahmen des Projektes FINETUNES wurden 2015 drei Folder erstellt: „Die Rolle der Arbeitsvermittlung via Internet beim Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Gruppenfälle“ sowie „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung – Der Gender- Aspekt“.

 

II.6

Sensibilisierung von MedienvertreterInnen

Jahr 1-3

BMEIA/BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/ Partnerorganisationen

Information, Gespräch, Veranstaltung

 

MedienvertreterInnen waren zu den Veranstaltungen anlässlich des EU-Tages zur Bekämpfung des Menschenhandels eingeladen (siehe Aktion II.1) und berichteten darüber. Weiters wurde eigens eine Pressekonferenz mit der EU-Anti-Trafficking-Koordinatorin abgehalten. Menschenhandel wird außerdem anlassbezogen in der Medienarbeit des BMEIA thematisiert.

 

Das BMI sensibilisiert MedienvertreterInnen im Rahmen von Pressekonferenzen und -aussendungen über die verschiedenen Formen des Menschenhandels und Möglichkeiten der Opferidentifizierung.

 

NGOs und LändervertreterInnen führten mit JournalistInnen Hintergrundgespräche zum Thema Menschenhandel.

 

II.7

Sensibilisierung von Botschaftspersonal und privaten Hausangestellten von diplomatischem Personal in Österreich zu den Rechten von privaten Hausangestellten

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts und LEFÖ-IBF

Information, Gespräch, Veranstaltung

 

Das BMEIA organisiert gemeinsam mit dem BMI und LEFÖ-IBF in regelmäßigen Abständen eine Informationsveranstaltung für private Hausangestellt von diplomatischem Personal (siehe auch Aktion I.7).

 

Darüber hinaus werden alle privaten Hausangestellten von diplomatischem Personal anlässlich der Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Legitimationskarten im BMEIA über ihre Rechte ausführlich informiert. Dazu dient nunmehr auch eine Broschüre, in denen die Rechte dargestellt werden (siehe Aktion II.4).

 

II.8

Aktualisierung des Informationsangebots im Internet zum Thema Menschenhandel, inkl. der Homepage der Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu/anti-trafficking

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts

Informationen im Internet

 

Informationen zum Thema Menschenhandel werden auf folgenden Internetseiten zur Verfügung gestellt, die Aktualisierung erfolgt

laufend:

·       LEFÖ-IBF: www.lefoe.at

·       ECPAT Österreich: www.ecpat.at

·       Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte: http://bim.lbg.ac.at/de/menschenhandel

·       BMEIA: https://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/menschenrechte/schwerpunktthemen/kampf-gegen-menschenhandel/

·       BMB: www.politik-lernen.at, www.politische-bildung.at/themendossiers, www.politik-lexikon.at/kinderhandel

·       BMGF: http://www.bmgf.gv.at/home/Frauen_Gleichstellung/Gewalt_gegen_Frauen/Frauenhandel/

·       Sozialministerium: www.sozialministerium.at

·       BM.I: www.bmi.gv.at

·       Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung UNDOKumentiert Arbeitender: http://undok.at/

·       Anlaufstelle für männliche Betroffene von Menschenhandel: http://www.men-center.at/via.html

·       NGO-Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel: http://gegenmenschenhandel.at/

·       Alles zum Thema Entsendung nach Österreich: www.entsendeplattform.at

·       Webausstellung „Menschenhandel – Die Sklaverei des 21. Jahrhunderts“: www.gegen-menschenhandel.at

 

II.9

Steigerung des Bekanntheitsgrades der „Hotline“ des Bundeskriminalamts österreichweit

Jahr 1-3

BMI in Zusammenarbeit mit

zuständigen Ressorts/Stellen Partnerorganisationen

Bericht

 

Die Hotline im Bundeskriminalamt wird im Zuge der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des BMI zur Thematik Menschenhandel laufend bekannt gemacht und wird auch in zahlreichen Informationsfoldern zum Thema angeführt. Die Hotline ist auch auf der Homepage des Bundeskriminalamtes als Meldestelle für Menschenhandel publiziert. Die Verfügbarkeit einer eigenen Menschenhandels-Hotline des Bundeskriminalamts stellt auch für die Kontrollbehörden eine Erleichterung für die Weiterleitung von Wahrneh­mungen im Hinblick auf Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung dar. Die Ar­beits­gruppe „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ hat in ihrem Merkblatt für die Identifikation von Opfern von Arbeitsausbeutung die Daten der Menschenhandels-Hotline gemeinsam mit einer Kurzanleitung, welche Informationen über Wahrnehmungen besonders hilfreich für die Tätigkeit der Polizei sind, aufgenommen.

 

 

Ziel 2

Sensibilisierung/Bewusstseinsbildung für alle Dimensionen des Menschenhandels bei ausgewählten Berufsgruppen

 

 

 

Aktionen

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

 

II.10

 

Durchführung von Schulungen für die Exekutive

Jahr 1-3

BMI, LEFÖ-IBF  in Zusammenarbeit mit Bundesländern sowie zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Schulungen, Bericht

 

Sowohl in der Grundausbildung von österreichischen Polizisten, als auch in der Ausbildung für die höheren Hierarchiestufen (mittlere Ebene und Offiziersebene) wird das Thema Menschenhandel bearbeitet.

Seitens der .SIAK (Sicherheitsakademie) des BMI wurden in den Jahren 2015-2017 folgende Maßnahmen gesetzt:

·       Im Rahmen der Grundausbildung von österreichischen Polizeibeamten (VB-E) ist Menschenhandel ein Themenblock der im Unterrichtsgegenstand „Kriminalistik“ beinhaltet ist

·       Im Rahmen der Ausbildung von PolizeibeamtInnen für das mittlere Management (E2a-Ausbildung) wird der Themenkreis „Menschenhandel“ ebenfalls im Unterrichtsgegenstand „Kriminalistik“ behandelt. Dabei wird gelehrt, wie ExekutivbeamtInnen in Verdachtsmomenten angemessen reagieren können. Entsprechende Schulungen wurden in den Grundausbildungslehrgang für ExekutivbeamtInnen, aber auch in Fortbildungskurse (Ausbildung für dienstführende und leitende BeamtInnen) implementiert

·       Darüber hinaus werden Schulungen für alle im Exekutivdienst tätigen BeamtInnen im Rahmen der verpflichtenden berufsbegleitenden Fortbildung durchgeführt

·       Spezialfortbildung zum Thema „Menschenhandel“ für alle österreichischen KriminalistiklehrerInnen. (TrainerInnen: SpezialistInnen des BK)

·       Im Rahmen der generellen Fortbildung für PolizeibeamtInnen hat die .SIAK in ihrem jährlichen Bildungskatalog zwei Seminare zum Thema „Menschenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel“ durchgeführt. (Trainer von LEFÖ-IBF und BK, je 20 Teilnehmer)

·       Das Bundeskriminalamt führt jährlich eine einwöchige Schulung für alle neuen MitarbeiterInnen in den Ermittlungsbereichen 10 (Menschenhandel/Schlepperei) der jeweiligen Landeskriminalämter durch.

 

Die von der EU-Polizeiausbildungsagentur CEPOL angebotenen Seminare zu den Themen „Menschenhandel, Ausbeutung von Kindern bzw. Illegale Migration“ wurden von fünf österreichischen Beamten besucht. Die Schulungsmaßnahmen für Bedienstete der AGM-Dienststellen (Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Schengenerweiterung) wurden in den Jahren 2015-2017 ebenfalls fortgesetzt. CEPOL bietet u.a. ein E-Learning Modul „Trafficking in human beings“ an. Des Weiteren hielt LEFÖ-IBF am 30.6.2016 einen Vortrag unter dem Titel „Victims rights: an example of compensation for victims“ im Rahmen des viertägigen Seminares sowie einen Vortrag am 29.6.2017 „Supporting the Victims- Financial Investigations and Asset Recovery in the context of THB‘‘ veranstaltet von CEPOL.

 

ECPAT hielt 2017 eine Schulung für ExekutivbeamtInnen im Rahmen des gemeinsamen Projektes mit IOM „Protecting Children“ ab.

 

II.11

Durchführung von Schulungen für MitarbeiterInnen des  Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

 

Jahr 1-3

BMI (BFA), LEFÖ-IBF  in Zusammenarbeit mit sonstigen zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Schulungen, Bericht

 

2015:

Im Rahmen des Projektes IBEMA (Identifizierung von (potenziellen) Betroffenen des Menschenhandels im österreichischen Asylverfahren) sollen die MitarbeiterInnen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durch Training auf die Erkennung von Menschenhandelsopfer sensibilisiert werden. Des Weiteren sollten Netzwerke zwischen den Partnerbehörden und weiteren relevanten Stakeholdern, wie beispielsweise NGOs, im In- und Ausland etabliert bzw. vertieft werden, um die Thematik „Bekämpfung des Menschenhandels“ nachhaltig in das österreichische Asylverfahren zu integrieren. Projektlaufzeit: 1.7.2015 bis 31.12.2016

 

Insgesamt wurden 20 Schulungen mit 112 Schulungsstunden durchgeführt und es fand eine dreitägige Studienreise nach Bern statt, um einen Austausch mit schweizerischen Behörden und Institutionen im Asylverfahren wie beispielsweise dem Schweizer Staatssekretariat für Migration zu ermöglichen.

 

Projektpartner:

·         UNHCR (nur beim vertiefenden Seminar, BVwG und Rechtsberatern)

·         Bundeskriminalamt (nicht bei den RD)

·         LEFÖ-IBF (bei allen Schulungen)

·         Drehscheibe (nur beim vertiefenden Seminar, BVwG, ORS und Rechtsberatern)

·         Das Männergesundheitszentrum – MEN

 

2016:

Das BMI unterstütze das Projekt „Förderung der Identifizierung von Betroffenen des Menschenhandels im Asylverfahren (IBEMA) II“ von der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Im Rahmen des Projekts wurden bis 31.12.2016 15 Trainings gehalten und 249 Entscheider des BFA aus allen neun Bundesländern geschult. Koordinierungstreffen mit den anderen Vortragenden wurden nach Bedarf im Jänner vor dem vertiefenden Seminar für das BFA und im März vor dem Seminar mit dem BVwG gehalten, um die Inhalte und Methoden der Schulungen zu besprechen. Des Weiteren nahmen fünf Vertreter des BFA gemeinsam mit zwei Vertretern von IOM Österreich von 26.-29.9.2016 an einer Studienreise in die Schweiz teil. Im Rahmen der Reise traf die Delegation Vertreter des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM), von Fedpol, der Fremdenpolizei Bern und einer Betreuungseinrichtung.

 

Am 28.6.2016 präsentierte IOM die Zwischenergebnisse des Projekts bei einer Sitzung der TF-MH. Darüber hinaus nahm das Projektpersonal an asyl- und menschenhandelsrelevanten Veranstaltungen und Treffen in Österreich und der EU teil, um auf die Aktivitäten und Erkenntnisse des Projekts aufmerksam zu machen, von erfolgreichen Praktiken aus anderen Ländern zu erfahren und über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Asyl und Menschenhandel informiert zu sein. Seit Projektstart wurden aufgrund der Schulungen bereits mindestens 15 Fälle von Menschenhandel an die Polizei bzw. Opferschutzeinrichtungen gemeldet: 5 vom BFA, 9 von der Diakonie-Rechtsberatung und 1 von der VMÖ-Rechtsberatung.

 

2017:

Im Rahmen des IOM Projekts „Asyl-Train“ (IBEMA-Nachfolge) werden Trainings zur Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und zu interkulturellen Kompetenzen im österreichischen Asylverfahren durchgeführt. Die Trainings zur Erkennung von Betroffenen von Menschenhandel erfolgen gemeinsam mit dem BK, dem UNHCR, LEFÖ-IBF, dem Männergesundheitszentrum (MEN), dem Kinderkrisenzentrum „Drehscheibe“ der Stadt Wien MAG ELF sowie der Rechtsexpertin Mag. Ines Rössl. Die Zusammenarbeit in Bezug auf die interkulturellen Kompetenztrainings findet mit dem Interkulturellen Zentrum (IZ) statt.

 

Das Hauptanliegen des Projekts ist es, die Qualität im Bereich Migrations- und Asylverwaltung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in Bezug auf den täglichen Umgang mit Asylsuchenden und der Bearbeitung von Anträgen von internationalen Schutz zu erhöhen. Es werden Beamte, Betreuer und Rechtsberater für das Thema Menschenhandel sensibilisiert, um Betroffene rascher zu identifizieren, ihnen Unterstützung zukommen zu lassen sowie sie an angemessene Schutzeinrichtungen zu verweisen.

 

Projektlaufzeit: 1.1.2017 bis 31.12.2019

 

II.12

Unterstützung von Schulungen zum Thema Kinderhandel mit einem speziellen Fokus auf die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und innerhalb der Bundesländer mit dem Ziel der Förderung der „Multi-Stakeholder-Kooperation“ (Materialien, Expertise).

Jahr 1-3

BMFJ, BMI in Zusammenarbeit mit Bundesländern sowie zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Schulungen, Bericht

 

2015 führte ECPAT Workshops zum Thema Kinderhandel im Rahmen einer Fortbildung für Betreuungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) und im Rahmen des Symposiums Menschenhandel des MCI Innsbruck (12./13.11), in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe Tirol durch. Darüber hinaus veranstaltete ECPAT im Auftrag der OSZE ein 2-Tage-Training für Tourismusbetriebe in Usbekistan zur Prävention von Menschenhandel und Kinderschutz (4./5.11.)

 

Ebenfalls 2015 führte das BMI im Rahmen des Projekts „Countering New Forms of Roma Children Trafficking: Participatory Approach“ (CONFRONT) am 26.3. einen ganztägigen Runden Tisch zum Thema „Kinderschutz und Armutsmigration aus kinderrechtlicher Perspektive“ durch.

 

In den Jahren 2015-2017 führte das BMI jeweils ein Menschenhandels-Seminar speziell zum Thema Kinderhandel für alle MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendhilfeträgers MA 11 Drehscheibe durch.

 

Im Rahmen des Projektes „Protecting Children“, in Kooperation mit IOM wurden 2017 weitere Schulungen für folgende Zielgruppen durchgeführt: MitarbeiterInnen der ORS-Service-GmbH; Streetworker; Quartierbetreiber; Kinder- und Jugendhilfe Tirol.

 

Im November 2017 haben ECPAT und LEFÖ-IBF in Tirol eine Schulung zu MH für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Dienste sowie Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. ECPAT führte auch Schulungen zu Kinderhandel in Betreuungseinrichtungen für UMF und für RechtsberaterInnen durch.

 

Ebenfalls im November 2017 fand im BK – JOO im Rahmen der Kriminaldienstfortbildungsrichtlinien eine Schulung zum Thema Kinderhandel (Kinderschutz Migrationsbewegungen Europa) statt. Die Schulung wurde vom BK gemeinsam mit ECPAT und IOM durchgeführt.

In der Ausbildung für die dienstführenden Beamten gibt es vier Unterrichtseinheiten speziell zu Kinderhandel, die vom BK in Kooperation mit der MA 11 Drehscheibe durchgeführt werden.

 

ECPAT ist jedes Jahr (in der Regel 2x) in die Ausbildung von SoldatInnen im Auslandszentrum des Österreichischen Bundesheers, Götzendorf, eingebunden.

 

IOM Österreich bietet zusammen mit ECPAT sog. „frontline responders“ wie der Grenzpolizei oder lokalen NGOs, aber auch nationalen kinderschutzrelevanten Institutionen, die mit potentiellen Betroffenen des Kinderhandels in Kontakt kommen können, umfassende Schulung zum Umgang mit und den besonderen Bedürfnissen von Kindern an. Es wurden sechs Schulungen für das Bundesheer, ORS Service GmbH, BetreiberInnen von Asylunterkünften, die Polizei, die Kinder- und Jugendhilfe Tirol sowie die Caritas, das Rote Kreuz, den Samariterbund und andere NGOs abgehalten.

 

Zu den Schulungen der Kinder-und Jugendhilfeträger siehe Aktion III.15.

 

II.13

Durchführung von Schulungen für das Personal militärischer Auslandseinsätze

Jahr 1-3

BMLVS in Zusammenarbeit mit Bundesländern/zuständigen Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Schulungen, Bericht

 

ECPAT hält seit 2008 jährlich zwei Vorträge bzw. Workshops zu „Menschenhandel bzw. Kinderhandel“ im Ausbildungszentrum Götzendorf, im Rahmen der regulären Vorbereitungskurse für Auslandseinsätze, ab.

 

2017 wurde außerdem eine Schulung für CIMIC-SoldatInnen in Graz im Rahmen des Projektes „Protecting Children“ mit IOM durchgeführt.

 

II.14

Durchführung von Schulungen für Botschaftspersonal, insbesondere KonsularmitarbeiterInnen, der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland

Jahr 1-3

BMEIA, LEFÖ-IBF in Zusammenarbeit mit Bundesländern sowie zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Schulungen, Bericht

 

Im Rahmen der jährlichen Konsularkonferenz im Juli 2016 stand eine Schulung zum Thema Menschenhandel für KonsularmitarbeiterInnen an den österreichischen Vertretungsbehörden auf dem Programm (BMEIA, BM.I, LEFÖ-IBF).

 

II.15

Durchführung von Schulungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen

Jahr 1-3

BMJ in Zusammenarbeit mit  LEFÖ-IBF, Bundesländern sowie zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Schulungen, Bericht

 

Für RichterInnen und StaatsanwältInnen werden im Rahmen der Aus- und Fortbildung regelmäßig Veranstaltungen zum Thema MH angeboten.

 

2015

     BMJ/LEFÖ-IBF:  gemeinsames eintägiges Seminar zum Thema „Menschenhandel/Arbeitsausbeutung/Entschädigung – straf- und arbeitsrechtliche Aspekte: eine praxisrelevante Auseinandersetzung“. Die Veranstaltung bot sowohl in straf- als auch arbeitsrechtlicher Hinsicht einen Überblick und Raum für analytische Betrachtungen in Bezug auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu § 104a StGB und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

     Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck: eintägiges Seminar zu „Schlepperei und Menschenhandel“; legistische, polizeiliche, staatsanwaltliche und richterliche Zugänge zum Thema sowie Beleuchtung der Perspektive der Opfer.

 

2016

     Oberstaatsanwaltschaft Wien: Seminar „Schlepperei – Herausforderungen in der Praxis“. Ziel: Identifizierung aktueller Problemstellungen, die sich in Strafverfahren wegen Schlepperei jeweils aus der kriminalpolizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Perspektive ergeben und Darstellung bewährter Lösungsansätze aus der Praxis. Überblick über die aktuelle Lage und Entwicklungen im Bereich Schlepperkriminalität sowie über die aktuelle Rechtsprechung.

     Oberstaatsanwaltschaft Linz: Bot ein ähnliches Seminar an.

     Fachgruppe Strafrecht der Vereinigung der österreichischen RichterInnen: bundesweites dreitägiges Seminar zum Thema Menschenhandel und Schlepperei.

 

2017

     Europarechtsseminar der Oberlandesgerichte in St. Gilgen: Vortrag der Nationalen Koordinatorin zur Bekämpfung des MH, Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger zum Thema „Menschenhandel: Eine Sache für die Gerichte?“

     Grundrechtstag: Herbst 2017, Vormittagsthema „Ausbeutung durch Arbeit“, Vortragende: Oberst Gerald Tatzgern (BK/BM.I) und Elisabeth Schinzel (Südwind), Teilnahme von etwa 120 Personen

 

Zusätzlich besteht für interessierte RichterInnen und StaatsanwältInnen die Möglichkeit, an nat. und int. Veranstaltungen zum Themenbereich Menschenhandel teilzunehmen. Zuletzt beispielsweise:

 

     Seminar der Europäischen Rechtsakademie (ERA): „Countering Trafficking in Human Beings in the Private Sector“ 02/2015

     Seminar der ERA: „Countering Trafficking in Human Beings“ 2015 im BMJ in Wien

     Judges Summit on Human Trafficking and Organized Crime, 06/2016 im Vatikan

     Seminar der ERA: „Unterstützung der Opfer sexueller Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel“ 12/2017 in Lissabon

 

II.16

Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen (z.B. Schulungen) zum Thema Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, insbesondere im Bereich der Kontrolle und Prüfung von Arbeitsstätten und Arbeitsverhältnissen

 

Jahr 1-3

BMASK, BMF, BMJ, LEFÖ-IBF in Zusammenarbeit mit Bundesländern sowie zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Anzahl der durchgeführten Sensibilisierungsmaß-nahmen (Schulungen), Bericht

 

Seit 2015 findet jährlich in Wien bzw. in Wels eine – nunmehr zweitägige – Schulung zur Sensibilisierung zum Thema Arbeitsausbeutung für VertreterInnen der Arbeitsinspektion statt. Teilgenommen haben bisher rund 60 ArbeitsinspektorInnen aus allen Arbeitsinspektoraten in Österreich. Bei den Schulungen wurden ExpertInnen von LEFÖ-IBF, MEN VIA und dem Bundeskriminalamt eingebunden.

 

Am 24.7.2015 wurde zu BMJ-S130.007/0019-IV 1/2015 ein Erlass herausgegeben, in dem neben der Frage der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Menschenhandel auch spezielle Fragen zur Ausbeutung der Arbeitskraft behandelt werden.

 

Einmal jährliche fand eine Schulung für Bedienstete der Finanzverwaltung, durchgeführt von BK und LEFÖ-IBF statt. Die TeilnehmerInnen kamen aus Bereichen wie Betriebsprüfung, Zoll oder Finanzpolizei. Durch die Schulungen soll die Identifizierung möglicher Verdachtsfälle gefördert sowie über die weitere Vorgehensweise bei Vorliegen von Indikatoren von Menschenhandel oder Zwangsarbeit aufgeklärt werden.

 

II.17

Erstellung und Veröffentlichung einer Informationsbroschüre für die rechtskonforme Abwicklung von Auslandsadoptionen

Jahr 1-3

BMFJ, BMI, BMEIA, BMJ, Bundesländer

Broschüre, Aussendung an alle zuständigen Behörden

 

Die Broschüre „Grenzüberschreitende Adoption – Information und Arbeitsgrundlage“ wurde von BMFJ und BMJ unter Beteiligung von VertreterInnen der Bundesländer, fertiggestellt. Bisher wurden (Stand November 2017) 638 Exemplare der Broschüre versandt. Sie wird etwa in NÖ an AdoptionswerberInnen während des persönlichen Gesprächs in der zentralen Adoptionsstelle ausgehändigt.

 

 

Ziel 3

Stärkung des rechtlichen Rahmens für Präventionsmaßnahmen

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

II.18

Prüfung der Ratifikationsmöglichkeit des IAO-Übereinkommens (Nr. 189) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011

Jahr 1-2

BMASK in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts und Bundesländern

Bericht (über Vorlage an den Nationalrat)

 

Das BMASK bemüht sich weiterhin – unter Einbindung der Sozialpartner – um eine Einigung im Hinblick auf die Ratifikation des IAO-Hausangestellten-Übereinkommens.

 

II.19

Prüfung der Ratifikationsmöglichkeit des IAO-Protokolls von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930

Jahr 1-2

BMASK in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts und Bundesländern

Bericht (über Vorlage an den Nationalrat)

 

Das BMASK hat eine Gegenüberstellung der nationalen Rechtslage und Praxis mit den Bestimmungen des IAO-Protokolls erstellt, aus dem sich ergibt, dass eine Ratifikation durch Österreich möglich wäre. 2018 ist nun geplant, das IAO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930, dem Parlament mit dem Vorschlag zur Ratifikation vorzulegen.

 

II.20

Weiterentwicklung der Regelungen betreffend den Schutz von privaten Hausangestellten von diplomatischem Personal in Österreich durch das BMEIA

Jahr 1

BMEIA

Bericht

 

Die derzeit gültigen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt: Das BMEIA kontrolliert bei Antragsstellung durch die diplomatische Vertretungsbehörde bzw. die internationale Organisation den Dienstvertrag, den Versicherungsschutz, die Mietvereinbarung, Verpflichtungserklärung des/der privaten Hausangestellten; Ausstellung der Legitimationskarte durch das BMEIA direkt an den/die private Hausangestellte/n, der/die diese ohne Begleitung persönlich übernehmen muss; zu diesem Anlass wird u.a. die Existenz eines privaten Bankkontos überprüft und dem/der Hausangestellten ausführliche Information über seine/ihre Rechte übergeben. Die privaten Hausangestellten werden darüber hinaus zu einem jährlichen Interview und zu Informationsveranstaltungen geladen. Enge Zusammenarbeit mit LEFÖ-IBF im Falle von vermuteter Ausbeutung.

 

II.21

Überprüfung der Nutzung der Erfahrungen aus den Maßnahmen zum Schutz von Hausangestellten von DiplomatInnen auch für andere potenziell gefährdete ArbeitnehmerInnen in Österreich

Jahr 1-3

BMASK in Zusammenarbeit mit BMEIA sowie zuständigen Stellen und Partnerorganisationen

Bericht

 

Eine erste Diskussion dieser Maßnahme erfolgte am 13. November 2017 in der AG „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“. Insbesondere die Themen Kontrolle von Arbeitsvermittlungen, Erweiterung von Informationsangeboten für potenziell Betroffene aber auch für AuftraggeberInnen und Erwägungen über mögliche Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsausbeutung in Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Bau oder Pflege sollen von der AG „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ auch im nächsten Berichtszeitraum behandelt werden.

 

II.22

Prüfung der Ratifikationsmöglichkeit des Europarats-Übereinkommens gegen Organhandel

Jahr 1-2

BMJ in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts

Bericht (über Vorlage an den Nationalrat)

 

Das Europarats-Übereinkommen gegen Organhandel sieht Straftatbestände vor, die in Österreich noch nicht vorhanden sind. Eine Ratifizierung setzt daher eine Umsetzungsgesetzgebung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts, insb. dem BMGF, voraus. Dabei wird zu prüfen sein, inwieweit von den im Übereinkommen vorgesehenen Vorbehaltsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll.

 

 

 

III. Opferschutz

 

 

Ziel 1

Verbesserung der Zusammenarbeit im Rahmen der Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

III.1

Ausarbeitung eines BM.I-Erlasses betreffend die bundesweite Betreuung von Opfern von Menschenhandel, inkl. bundesweite Gewährleistung der Opferrechte; Evaluierung der Umsetzung und gegebenenfalls Adaptierung

Jahr 1

BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen und LEFÖ-IBF

Erlass, Bericht

 

Im Kriminalistischen Leitfaden (KLF = detaillierte Handlungsrichtlinien zur Ausführung von Ermittlungen in Österreich) ist Menschenhandel bereits enthalten. Der BMI Erlass (Richtlinie betreffend Menschenhandel) wurde im Jahr 2017 finalisiert und wird Anfang 2018 veröffentlicht.

 

III.2

Förderung der Sensibilisierung betreffend die Identifizierung von Opfern in der Schubhaft, in Erstaufnahmezentren und sonstigen betroffenen Behörden durch spezifische ExpertInnen sowie begleitendes Monitoring der Sensibilisierung bei der Identifizierung von Opfern in der Schubhaft und deren Schutz durch den Menschenrechtsbeirat im BMI

Jahr 1-3

BMI in Zusammenarbeit mit LEFÖ-IBF und zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht

 

Da qualifizierte Hinweise von Exekutivbediensteten in den Polizeianhaltezentren eine zentrale Rolle spielen, stellen diese einen sehr wesentlichen Schritt für den Schutz von Opfern und für die Ausforschung von Tätern dar.

 

In Fortsetzung bzw. Erweiterung der bereits bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden in den Jahren 2015 und 2016 in den Polizeianhalteeinrichtungen (PAZ Klagenfurt, Salzburg und Wien, Anhaltzentrum Vordernberg und im Competence Center Eisenstadt) Trainings und praxisbezogene bzw. zielgruppenspezifische Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema „Menschenhandel - ein Thema im Polizeianhaltezentrum“ hinsichtlich der zielorientierten Identifizierung von Opfern veranstaltet. Diese Trainings wurden vom BK, LEFÖ/IBF sowie dem Bereich des Dienstvollzuges der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit abgehalten. Die Schulungen bezogen sich hauptsächlich auf die Arbeit im Rahmen der polizeilichen Anhaltung. Im Rahmen der Veranstaltungen wurden neben der Opferthematik auch intensiv die Vorgehensweise für ersteinschreitende Exekutivbedienstete im Zusammenhang mit der Strafverfolgung und die Zusammenarbeit mit NGOs besprochen. Seit 2017 wurden diese Trainings in die laufende Fortbildung von Bediensteten der Polizeianhaltezentren implementiert.

 

 

III.3

Anpassung und Übermittlung von Indikatoren zur Identifizierung von Opfern von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung für Kontrollbehörden

Jahr 1

BMI, BMF, BMJ, BMASK, LEFÖ-IBF in Zusammenarbeit mit Bundesländern und Partnerorganisationen

Kriterienkatalog

 

Die im Rahmen der AG „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ im Jahr 2014 angenommene Indikatorenliste zur Identifikation von Opfern von Arbeitsausbeutung wird bereits im Bereich der Arbeitsinspektion verwendet und darüber hinaus in den Kriminalistischen Leitfaden aufgenommen und somit allen ExekutivbeamtInnen zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Ziel 2

Umfassende Beratung und Betreuung und verbesserte soziale Eingliederung von Opfern von Menschenhandel

 

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

III.4

Evaluierung der Situation betreffend den Zugang zu medizinischer Versorgung für Opfer des Menschenhandels bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels „besonderer Schutz“

 

Jahr 1-3

BMBF, BMI, jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit LEFÖ-IBF, Bundesländer

Bericht

 

Seit Beginn des Jahres 2012 werden Betroffene aus Drittstaaten, bei Notfallsituationen umgehend in die Grundversorgung aufgenommen und haben somit Krankenversicherung. Diese Möglichkeit stützt sich auf Art 2. Abs. 1 Z 2 bzw. 4 GVV (Grundversorgungsvereinbarung; Art. 15a B-VG), wonach "hilfs- und schutzbedürftige Fremde " (zu denen auch Betroffene von Menschenhandel gehören) jedenfalls in die medizinische Notversorgung aufgenommen werden können.

 

Seit dem Jahr 2015 besteht jedoch eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten bis sie einen Grundversorgungstermin erhalten. Daher können Betroffene in diesem Zeitraum nur mit Hilfe von sozialen Einrichtungen oder Netzwerken engagierter ÄrztInnen, die auch Menschen ohne Versicherung betreuen, gesundheitlich versorgt werden. Da der Zugang zu regulärer Gesundheitsversorgung für EU-Bürgerinnen im Zusammenhang mit der Anmeldebescheinigung steht, ist dieser Bereich weiterhin schwierig. Betroffene EU-Bürgerinnen können bis zur Ausstellung der Anmeldebescheinigung ebenfalls nur mit Hilfe oben genannter sozialer Einrichtungen versorgt werden.

 

III.5

Evaluierung der praktischen Umsetzung der Arbeitsmarktzugangsmöglichkeiten, inklusive Qualifizierungsmaßnahmen

Jahr 1-3

BMASK in Zusammenarbeit mit den Bundesländern BMBF, LEFÖ-IBF

Bericht

 

Die Situation von Betroffenen des MH am Arbeitsmarkt wurde durch den seit 2011 bestehenden vereinfachteren Zugang zur Beschäftigungsbewilligung verbessert. Nach einem Gespräch im Jahr 2015 zwischen VertreterInnen von LEFÖ-IBF, dem BMASK und dem AMS Wien wurde für identifizierte Opfer, die über einen Aufenthaltstitel „besonderer Schutz“ gem. § 57 AsylG 2005 verfügen, der Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen des AMS eröffnet. Betroffene können an Schulungen teilnehmen und werden bei der Arbeitssuche unterstützt.

 

III.6

Unterstützungsangebote vor einer freiwilligen Rückkehr mit dem Fokus auf  die Durchführung einer Gefahrenanalyse vor der Rückkehr nach den Qualitätsstandards einer Gefahrenanalyse und sicheren Rückkehr und Reintegration

Jahr 1-3

BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/

Partnerorganisationen/LEFÖ-IBF

Bericht

 

Siehe Aktion I.12.

 

Im Jahr 2017 nahmen Vertreter des BMI am IOM-Workshop „Restart II“ und Sensibilisierung im Hinblick auf Durchführung Gefahrenanalyse vor Rückkehr sowie Möglichkeiten der sicheren Rückkehr und Reintegration insb. Rückkehrunterstützung (Informationsgespräche, Erhebung der familiären Situation bei Minderjährigen, Organisation der Reise, Unterstützung bei der Abreise, Empfang und Unterstützung bei der Ankunft sowie Organisation der Weiterreise, temporäre Unterkunft) und Reintegrationsunterstützung (Beratung, finanzielle Unterstützung in Form von Bargeld, Unterstützung in Form von Sachleistungen) teil. Es erfolgte auch eine Sensibilisierung bzgl. Zielgruppen, Problematik des Monitorings, Mängel in der Interpretation, Akzeptanz bzw. Nachfrage jeweiliger Angebote, Sicherheitsstandards.

 

III.7

Fortsetzung des Aufbaus von Unterstützungsangeboten für männliche Opfer von Menschenhandel

Jahr 1-3

BMASK, BMI und jeweilige zuständige Ressorts in Zusammenarbeit mit MEN-VIA und LEFÖ-IBF

Bericht

 

Die seit dem Jahr 2014 aufgebaute Opferschutzeinrichtung MEN VIA bietet ein umfassendes Betreuungsangebot für Männer. Bisher wurde MEN VIA großteils aus Fördermitteln des BMASK finanziert, seit 2015 außerdem durch das BMJ für die Durchführung von Prozessbegleitung gemäß § 66 Abs. 2 StPO. Im Jahr 2015 wurde zudem der Betrieb einer Schutzwohnung aufgenommen. Betroffenen Männern wird Betreuung und Beratung in mehreren Sprachen angeboten. Diese umfasst Krisenintervention, rechtliche, medizinische und psychosoziale Unterstützung sowie Prozessbegleitung. Bis Februar 2017 konnten Betroffene in einer Schutzwohnung untergebracht werden. Der Betrieb wurde aufgrund fehlender finanzieller Mittel eingestellt, ein reduzierter Notbetrieb konnte durch eine zusätzliche Förderung vonseiten des BMASK bis Dezember 2017 aufrechterhalten werden. An einer nachhaltigen Lösung wird gearbeitet.

Weitere zentrale Aufgaben von MEN VIA: Vernetzung und Kooperation mit AkteurInnen der mobilen Sozialarbeit, im Gesundheitswesen, der Exekutive und der Flüchtlingsarbeit sowie Sensibilisierungskampagnen.

 

UNDOK, die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender, ist ein weiteres Unterstützungsangebot für potentielle Betroffene von MH in Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung und wird ebenfalls vom BMASK mit kostenfreier Einzelfallberatung und Unterstützung gefördert. Hier wird undokumentiert Arbeitenden geholfen, arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche gegenüber ihren ArbeitgeberInnen durchzusetzen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Vernetzung mit Beratungsstellen, AkteurInnen im Gesundheitswesen, NGOs, Kontrollbehörden und migrantischen Communities.

 

III.8

Begleitende Evaluierung der Anwendung der innerstaatlichen Regelungen zu Aufenthalt für Opfer von Menschenhandel und allfällige Entwicklung von Lösungsvorschlägen

Jahr 1-3

BMI/BMEIA/BMJ/BMBF in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts, den Bundesländern, LEFÖ-IBF

Bericht

 

Der Aufenthaltstitel „besonderer Schutz“ (zuvor § 69a NAG) wurde mit 1.1.2014 in das AsylG 2005 (§§ 54-61, insbesondere § 57) und damit in die Zuständigkeit des BFA übertragen. Dadurch sollte eine Verfahrenskonzentration mit verkürzter Verfahrensdauer und höherer Effizienz („case owner“ Prinzip im Rahmen allfälliger asyl- bzw. fremdenrechtlicher Verfahren) erreicht werden. Die Dauer der Verfahren ist meist nicht voraussehbar, weil dies immer von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Antragsqualität und sonstigen Belastung des BFA abhängt. Jedoch ist gemäß § 57 Abs 3 AsylG eine 6-wöchige Entscheidungsfrist über Erstanträge und gemäß § 59  Abs. 4 AsylG 2005 eine 4-monatige Entscheidungsfrist über Verlängerungsanträge bzw. Anträge über den Umstieg auf Aufenthaltstitel nach § 41a Abs. 3 NAG vorgesehen.

 

Um die Rechte von EU-BürgerInnen, die Opfer von MH sind entsprechend zu wahren, kann diesen – nach Befassung des BFA – eine Anmeldebescheinigung nach dem NAG (§ 53 NAG) ausgestellt werden.

Im Berichtszeitraum hat sich gezeigt, dass das Verfahren zur Ausstellung der Anmeldebescheinigungen nicht beschleunigt werden konnte. Dies wurde von der Stadt Wien zum Anlass genommen eine veränderte Bestimmung in das Landes-Mindersicherungsgesetz aufzunehmen, welche am 2.2.2018 in Kraft tritt.

 

 

III.9

Prüfung der bedarfsorientierten Kapazitätsanpassung von LEFÖ-IBF bzw. des bestehenden Opferschutzangebotes

Jahr 1-3

BMI, BMBF

Bericht

 

Im Berichtszeitraum erfolgt eine (inflationsbedingte) Erhöhung des Budgets. Die Gesamtkosten wurden jeweils zur Hälfte durch das BMI und die BMGF (vormals BMBF) Frauensektion getragen:

·       2015: 718.754,58 Euro

·       2016: 725.223,37 Euro

·       2017: 731.750,40 Euro

 

III.10

Überprüfung der Umsetzung der Non-Punishment Bestimmung

Jahr 2-3

BMJ, BMI in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Partnerorganisationen

Bericht

 

2016 und 2017 befasste sich eine Ad-hoc AG der TF-MH mit der Thematik sowohl im gerichtlichen Strafrecht, als auch im Verwaltungsstrafrecht. Anfang 2017 wurde vom BMJ ein Erlass zu BMJ-S130.007/0007-IV 1/2017 über das Absehen von der Bestrafung von Opfern von MH, die Straftaten begangen haben, zufolge entschuldigendem Notstand - § 10 StGB herausgegeben. Dieser wurde an alle Staatsanwaltschaften und Gerichte versendet, sowie im Rechtsinformationssystem des BKA veröffentlicht.

 

 

ZIEL 3

Durchführung spezifischer  Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes für Kinder

 

Aktionen

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

III.11

Finalisierung des Konzeptes zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder zur Identifizierung und Betreuung von Opfern von Kinderhandel (NRM – National Referral Mechanism) und Vorlage der „Handlungsempfehlungen“ an die zuständigen Stellen zur Prüfung der Umsetzung

Jahr 1

BMFJ (AG-KH) in Zusammenarbeit mit BMEIA, BMI, BMJ, Bundesländern und Partnerorganisationen

Konzept, Bericht

 

Die „Handlungsorientierungen zur Identifizierung von und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel“ (National Referral Mechanism) wurden fertiggestellt. Die Broschüre wurde ua. auf der Website der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs veröffentlicht, die in der AG-KH durch die Kinder- und Jugendanwaltschaften, u.a. OÖ und NÖ vertreten sind und sich dort aktiv einbringen. In einigen Bundesländern wurde sie an die „SystempartnerInnen“ (Bezirksverwaltungsbehörden, Bereich Jugend und Soziales, Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Fremde) verteilt (bisher 2.238 Exemplare, Stand 11/2017).

 

Außerdem wurde der Informationsfolder „Kinderhandel in Österreich – Hintergrundinformation und Indikatoren zur Identifizierung von Opfern von Kinderhandel“ neu aufgelegt und breit verteilt (bisher 3.805 Exemplare, Stand 11/2017).

 

III.12

Weiterführende Gespräche zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder zur Umsetzung der „Handlungsempfehlungen“ zur Identifizierung und Betreuung von Opfern von Kinderhandel (NRM – National Referral Mechanism)

Jahr 1-2

BMFJ (AG-KH) in Zusammenarbeit mit BMEIA, BMI, BMJ, Bundesländern und Partnerorganisationen

Protokolle von Sitzungen; Behandlung auf der jeweiligen Bundesländertagung;

Ergebnisbericht zum Prozess

 

Das BMFJ hat die Handlungsorientierungen an die zuständigen Stellen der Bundesländer versandt. Im Rahmen einer Umfrage im Sommer 2017 wurden die Kinder- und Jugendhilfeträger gebeten, rückzumelden, ob die Verteilung der Handlungsorientierungen bereits stattgefunden hat und ob es Rückmeldung zur Umsetzung gibt. Alle Bundesländer haben die Handlungsorientierungen bereits verteilt.

III.13

Vernetzung aller beteiligten Stellen (öffentliche und NGOs) und Diskussion zu einheitlichen Standards für die Betreuung und Unterbringungen von Opfern von Kinderhandel

 

Jahr 2-3

BMFJ (AG-KH) in Zusammenarbeit mit BMEIA, zuständigen Ressorts und Partnerorganisationen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe der Bundesländer sowie UMF-Einrichtungen

Bericht und ggf. Pilotmodelle zur Umsetzung

 

 

In der AG Kinderhandel findet in regelmäßigen Sitzungen ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten

Ministerien (BMFJ, BMJ, BMI, BMEIA), den Bundesländern, den Kinder- und Jugendanwaltschaften und NGOs statt.

 

NÖ ist eines der hauptbetroffenen Bundesländer bei der Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge (umF).  UmF stellen in Bezug auf KH eine Risikogruppe dar. Im Berichtszeitraum konnte zwischen den Bundesländern kein Eivernehmen über einheitliche Standards erzielt werden, weshalb die Standards für die Betreuung innerhalb des Bundeslandes NÖ im Jahr 2015 definiert wurden und seither zur Anwendung gelangen.

 

III.14

Weiterführende Sensibilisierung der betroffenen Stellen betreffend  kinderadäquater Unterbringung und Betreuung für Opfer von Kinderhandel im gesamten Bundesgebiet

Jahr 2-3

BMFJ (AG-KH) in Zusammenarbeit mit BMEIA, zuständigen Ressorts, Bundesländern und Partnerorganisationen

Bericht

 

Derzeit gibt es mit der Drehscheibe der MAG 11 eine auf Kinder spezialisierte Unterbringungsmöglichkeit in Wien. LEFÖ-IBF verfügt über Schutzwohnungen für Mädchen ab dem Alter von 15 Jahren. In anderen Bundesländern gibt es noch keine vergleichbaren Einrichtungen. In der AG Kinderhandel fand ein informeller Austausch zu diesem Thema statt. Festgehalten wurde, dass es in den übrigen Bundesländern oftmals an der Bedarfsprüfung scheitere. Im Zusammenhang mit der Bedarfsprüfung ist allerdings auch zu bedenken, dass man von einer weitaus höheren Dunkelziffer an Opfern des Kinder- und Menschenhandels ausgeht. Wie bereits oben beschrieben, stellt – insbesondere bei Kindern - die Identifizierung von Opfern eine große Herausforderung dar. Die Erfahrungswerte von spezialisierten Einrichtungen (wie z.B. Drehscheibe, LEFÖ-IBF, MEN VIA) zeigen, dass mehr Opfer von Menschen-bzw. Kinderhandel identifiziert werden können, sobald geschultes Personal eingesetzt wird. Es haben Gespräche bezüglich einer Schutzwohnung für männliche Opfer von Kinderhandel stattgefunden. Derzeit existiert allerdings noch keine solche Einrichtung. ECPAT führte außerdem Gespräche mit diversen VertreterInnen von Bundesländern und Einrichtungen.

 

IOM-Projekt „Kinderschutz im Kontext der Flüchtlings- und Migrationsbewegungen nach Europa“: Siehe Aktion II.12, Projektzeitrum: 15.10.2016 – 15.1.2018).

 

III.15

Schulungen für MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe in allen Bundesländern

Jahr 1-3

BMFJ (AG-KH) in Zusammenarbeit mit BMEIA, zuständigen Ressorts, Bundesländern und Partnerorganisationen

Bericht

 

Auf Anfrage des BMFJ gaben die Kinder- und Jugendhilfeträger der Länder bekannt, dass in Kärnten und Tirol bereits Schulungen stattgefunden haben. In der Steiermark und Vorarlberg sind Schulungen geplant. Im Rahmen der AG Kinderhandel fand ein Erfahrungsaustausch zu den bisherigen Schulungen statt. Zu Schulungen betreffend Kinderhandel für andere Zielgruppen, siehe Aktion II.12.

 

Die Fachhochschule St. Pölten, Departement Soziales, bot von Mai 2016 bis Mai 2017 einen Kurzlehrgang „Sozialarbeit mit AsylwerberInnen und Konventionsflüchtlingen“ an, der von MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe in NÖ und OÖ, als auch von LeiterInnen von Einrichtungen zur Betreuung von umF in NÖ besucht und erfolgreich abgeschlossen worden ist. Eine Schulung von Fachkräften für Sozialarbeit (FSA) der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) in NÖ fand im Berichtszeitraum nicht statt. 2013 gab es ein Pflichtseminar für je eine FSA jeder BVB, weiterer Bedarf wurde damals nicht geäußert. Überlegungen für das Jahr 2017 ein einschlägiges Seminar zu veranstalten, scheiterten an den hohen Kosten und der mangelnden budgetären Bedeckung. Durch die Schaffung einer eigenen umF-Koordinierungsstelle beim Amt der NÖ Landesregierung wurde Fachwissen konzentriert und steht dieses bei Bedarf sowohl den BVB als auch den Einrichtungen zur Verfügung.

 

Im Februar 2017 fand eine Schulung der Mitarbeiterinnen der MA11 (Drehscheine) zum Thema Prozessbegleitung statt.

 

Im September 2017 führte ECPAT in Kooperation mit LEFÖ-IBF eine Schulung an der KJH Kärnten und im Dezember 2017 in Kooperation mit IOM an der KJH Tirol durch.

 

III.16

Prüfung der Möglichkeit von ExpertInnenteams in den Bundesländern für die Identifizierung und Abklärung möglicher Fälle von Kinderhandel

Jahr 2-3

BMFJ (AG-KH) in Zusammenarbeit mit BMEIA, zuständigen Ressorts, Bundesländern und Partnerorganisationen

Bericht

 

Prüfung in der AG-Kinderhandel unter dem V. NAP (2018-2020) vorgesehen.

 

III.17

Prüfung der Zweckmäßigkeit des "Guardianship"  Modells[1] bzw. alternativer Modelle für die Betreuung von potentiellen minderjährigen Opfer von Menschenhandel in Österreich, basierend auf den Empfehlungen der FRA[2]

Jahr  2-3

BMFJ (AG-KH), BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts und Partnerorganisationen

Bericht

 

Zur Regelung ungeklärter Fragen des Obsorgerechts für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge wurde beim BMFJ eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus VertreterInnen des BMFJ, BMJ, BMI, BFA und der Kinder- und Jugendhilfe der Länder zusammensetzt. Ziel ist es, Vorschläge für Sonderbestimmungen im Obsorgerecht auszuarbeiten, die auf die Bedürfnissen und Anforderungen von umF ausgerichtet sind.

 

III.18

Prüfung der Vorgangsweise bei Rückkehr von Kindern und Entwicklung eines flächendeckenden Konzepts zur Optimierung der kinderrechtskonformen Rückkehr und Erweiterung des Netzes der Partnerschaften zur Sicherung des Kindeswohls

Jahr 1-3

BMFJ (AG-KH), BMI in Zusammenarbeit mit Bundesländern und zuständigen Ressorts und  Partnerorganisationen

Bericht/Konzept

 

Die Vorrangigkeit des Kindeswohls steht im Verfassungsrang (Art. 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern) und muss daher bei Rückkehrentscheidungen berücksichtigt werden. Bei der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Fremden ist unter anderem § 46 Abs. 3 FPG zu beachten. Es ist demnach vor der Abschiebung sicherzustellen, dass der bzw. die Minderjährige an einen Familienangehörigen, Vormund oder an eine angemessene Betreuungseinrichtung im Zielstaat übergeben werden kann. Im Verfahren vor dem BFA haben unbegleitete mündige Minderjährige gemäß § 13 Abs. 6 BFA-VG bei der Suche nach ihren Familienangehörigen mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht besteht allerdings nicht, wenn die Suche nach dem Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohls gelegen ist. Unbegleitete unmündige Minderjährige sind auf deren Ersuchen von der Behörde bei der Suche nach deren Familienangehörigen zu unterstützen.

Das Thema freiwillige Rückkehr wurde in der AG Kinderhandel aufgegriffen: IOM wirkt bei der freiwilligen Rückkehr von umF auf Anfrage von Rückkehrberatungsorganisationen mit. Die freiwillige Rückkehr von umF wird nur dann unterstützt, wenn die IOM-internen Richtlinien eingehalten werden können. Andernfalls erfolgt die Rückkehr ohne die Unterstützung von IOM. Bei der Rückkehr von Betroffenen von MH arbeitet IOM auch mit ExpertInnen wie der NGO LEFÖ-IBF zusammen. Eine Risiko- und Gefahrenanalyse ist bei umF besonders wichtig. Bei der Rückkehr von (möglicherweise) von Kinderhandel betroffenen umF in die Familie kommt der Kindeswohlprüfung besondere Bedeutung zu, weil die Familie in die Straftat involviert gewesen sein könnte. Gemäß IOM-interner Regeln muss der Obsorgeberechtigte im Aufenthaltsland der Rückkehr zustimmen und der Obsorgeberechtigte im Herkunftsland muss zustimmen, dass er die Obsorge bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wird. Die Rückkehr in institutionelle Betreuung sollte die letzte Option sein. Um festzustellen, ob die Rückkehr dem Kindeswohl entspricht, kann IOM im Herkunftsland eine Erhebung der Familiensituation (Family Assessment) durchführen. Entgegen dem ausdrücklichen Willen eines Kindes darf IOM die Rückkehr nicht unterstützen, weil im Vordergrund jedenfalls der Schutzgedanke stehen muss. Es gibt auch IOM-interne Richtlinien zur freiwilligen Rückkehr von Erwachsenen und Minderjährigen.

IOM Voraussetzungen für die Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr (auch von Erwachsenen):

·       Souveränität des Staates

·       Schutz der Menschenrechte muss gewahrt bleiben

·       Freiwilligkeit des/der Rückkehrenden: Die Entscheidung beruht auf ausreichenden, aktuellen Informationen

Im Jahr 2017 nahmen VertreterInnen des BMI am internationalen Workshop für Rückkehrberater von IOM und Sensibilisierung bezüglich besonderer Schutzmechanismen für unbegleitete/getrennte Minderjährige, zB Projekt FamA – Family Assessment (Erhebung der familiären und sozialen Situation von unbegleiteten Minderjährigen, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten – Familienverhältnisse, sozioökonomische Situation, Wohnverhältnisse, Zugang zu Schule/Bildung und medizinischer Versorgung im Rückkehrort) teil.

 

 

Ziel 4

Verbesserung der Entschädigungsmöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

III.19

Evaluierung des Zugangs zu Entschädigungen und Prüfung von Verbesserungen

Jahr 1-3

BMJ, in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/ Stellen/

Partnerorganisationen

Bericht

 

Das BMJ ist bestrebt, eine verstärkte Anwendung vermögensrechtlicher Anordnungen in Strafverfahren zu erreichen. Dadurch soll der zur Befriedigung von Opfern zur Verfügung stehende Fonds von Entschädigungsansprüchen vergrößert werden, was schließlich auch zu einer verstärkten tatsächlichen Befriedigung führen wird. Folgende Maßnahmen wurden zur Effizienzsteigerung ergriffen:

·       Seit 1.1.2015 ist eine Sicherstellung oder Beschlagnahme zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche nicht mehr nur in Bezug auf, dem Opfer gehörende, körperliche Sachen, sondern auch z.B. bei Bankguthaben des Beschuldigten zulässig. NGOs berichten in diesem Zusammenhang über positive Erfolge der gesetzten Maßnahmen in der Praxis.

·       Nachdem sich die Einrichtung von Sonderreferaten für vermögensrechtliche Maßnahmen während eines Probebetriebs bei den Staatsanwaltschaften Wien, Graz, Linz und Innsbruck sowie der WKStA auf Erlassbasis (BMJ-S90.021/0004-IV 3/2014) bewährt hatte, wurde durch eine Änderung der DV-StAG (§ 4 Abs. 3a) dieser Pilotbetrieb per 1.1.2017 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und auf alle größeren Staatsanwaltschaften (d.h. Staatsanwaltschaften mit zumindest zehn systemisierten staatsanwaltschaftlichen Planstellen) ausgedehnt. Die Sonderreferate tragen zu einer Sensibilisierung für die Bedeutung vermögensrechtlicher Maßnahmen bei und sind auch für Fragen und Probleme der Gerichte und der Kriminalpolizei erste Anlaufstelle.

·       Weiters wird derzeit der Leitfaden zu vermögensrechtlichen Anordnungen des BMJ (Stand 1.9.2014), welcher PraktikerInnen in den Bereichen Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht als Werkzeug für die tägliche Arbeit zur Verfügung gestellt wurde, umfassend aktualisiert.

 

 

IV.    Strafverfolgung

 

 

Ziel 1

Verbesserung der Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung 

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

IV.1

Evaluierung der Anpassung der (straf-)rechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung zu Menschenhandel , insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/36/ EU zur Bekämpfung des Menschenhandels

Jahr 1-3

BMJ in Zusammenarbeit mit

zuständigen Ressorts/ Stellen/

Partnerorganisationen

Bericht

 

Die (straf-)rechtlichen Regelungen zum Thema MH werden auch auf internationaler Ebene laufend evaluiert. So wurde im Herbst 2015 der Bericht von GRETA zur Umsetzung der Menschenhandelskonvention des Europarates veröffentlicht. In diesem Bericht wurde insbesondere auch die mit dem Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 erfolgte Novellierung des Tatbestandes § 104a StGB positiv hervorgehoben. Zu positiven Entwicklungen im Bereich der vermögensrechtlichen Anordnungen siehe Aktion III.19.

 

IV.2

Überprüfung und allfällige Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen NROs und Strafverfolgungsbehörden

Jahr 1-3

BMJ in Zusammenarbeit mit BMI, LEFÖ-IBF

Bericht

 

Das BMJ lädt seit 2013 jährlich zu einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch der VertreterInnen von Strafverfolgungsbehörden (aus den vier OStA-Sprengeln sowie dem BMJ, BMI/BK) und Opferschutzvereinigungen (insb. LEFÖ-IBF, MEN VIA) unter der Leitung von Herrn Sektionsleiter Christian Pilnacek ein.  Es handelt sich um einen Erfahrungsaustausch anhand konkreter, abgeschlossener Fälle. Im berichtszeitraum fanden drei runde Tische mit den folgenden Schwerpunkten statt:

·       5/2015, Schwerpunkte u.a.: Zeitpunkt der Vernehmung von Opfern, Qualitätssicherung bei Übersetzungen v. Vernehmungen, rechtzeitige Information von Opferschutzorganisationen durch die Kriminalpolizei, um frühzeitigen Betreuung der Opfer sicherzustellen

·       6/2016, Schwerpunkt u.a.: Führung von Strafverfahren wegen Ausbeutung zur Bettelei.

·       10/2017, Schwerpunkte u.a.: Fälle der Arbeitsausbeutung.

 

IV.3

Darstellung und Analyse der (straf-)rechtlichen Regelung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals Ausbeutung

Jahr 1-2

BMJ in Zusammenarbeit mit

zuständigen Ressorts/ Stellen/

Partnerorganisationen

Bericht

 

Bereits in den Erläuternden Bemerkungen zum Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 sind Ausführungen zum Tatbestandsmerkmal der Ausbeutung im Zusammenhang mit der Ausbeutung der Arbeitskraft enthalten. Der am 24.07.2015 herausgegebene Erlass hat insbesondere auch Fragen betreffend die Ausbeutung der Arbeitskraft zum Gegenstand.

 

 

V. Evaluierung/Monitoring  

 

 

Ziel 1

Verbesserung der Datenlage zu Menschenhandel

 

 

 

Aktionen

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

 

V.1

Verbesserung der Datensammlung in der polizeilichen Kriminalstatistik im Bereich Menschenhandel auf Grundlage der veröffentlichten Richtlinien betreffend das Statistik-Projekt von BMI/IOM zur Vereinheitlichung der Menschenhandels-Datensammlung innerhalb der EU unter Berücksichtigung des Datenschutzes und im Einklang mit diesbezüglichen Arbeiten auf EU-Ebene

Jahr 1-3

BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Veröffentlichte statistische Daten

 

Aktuell wird das Projekt „Kriminalstatistik NEU“ auf Basis wissenschaftlicher Resultate und Studien umgesetzt. Im Rahmen des Projektes finden laufende Abstimmungsmaßnahmen innerhalb der österreichischen Behörden statt. Ziel dieser neuen Form der Datensammlung ist die verbesserte Datenerfassung sowie eine bundesweit standardisierte Darstellung von dokumentierten kriminellen Aktivitäten, wie Menschenhandel. Weitere Vorteile stellen die verminderte Fehlerquote und höhere Transparenz bei der Datensammlung dar. Die Voraussetzungen zur österreichweiten Datensammlung sollen voraussichtlich im Jahr 2018 umgesetzt werden.

 

V.2

Mitarbeit an dem von der EU geförderten Projekt unter der Leitung von Portugal „Towards a pan-European monitoring system on trafficking in human beings“

Jahr 1-3

BMI

in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen

unterstützte Aktivitäten, Bericht

 

Das BK arbeitete am Projekt “Towards a Pan-European Monitoring System of Trafficking in Human Beings“ mit und nahm an den laufenden Workshops zur Erstellung eines Handbuches teil.

 

V.3

Verbesserung der Erfassung justizieller Erledigungen und Verurteilungen wegen Menschenhandels (Ermöglichung einer Erfassung sämtlicher einer Verurteilung zugrunde liegenden Delikte in der Gerichtlichen Kriminalstatistik, Ermöglichung der Erfassung von Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Opfer in den elektronischen Verfahrensregistern der Justiz)

Jahr 1-3

BMJ

Ergebnis der AG zur Verbesserung der Datengrundlage der Kriminaljustizstatistiken

 

Wesentliche Verbesserungen wurden bereits in Umsetzung des III. NAP (2012-2014) erzielt, auf dessen Ergebnisse verwiesen werden darf.

 

V.4

Erstellung eines jährlichen operativen Lageberichts zu Menschenhandel in Österreich, inklusive Trends und Entwicklungen

Jahr 1-3

BMI in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht

 

Der operative Lagebericht Menschenhandel für das Jahr 2015 ist online auf der Homepage des BMI abrufbar. Der Bericht für 2017 wird im 3. Quartal 2018 veröffentlicht.

Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Aktionsplans Sicheres Österreich ein Lagebild zum Thema Bettelei erstellt. Die Daten zu Menschenhandel generell finden sich im Sicherheitsbericht für 2017, welcher im 2. Quartal 2018 veröffentlicht wird.

 

V.5

Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Datensammlung“ und Schaffung der Voraussetzungen zur Sammlung benötigter aussagekräftiger Daten

Jahr 1-3

BMI/BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/

Partnerorganisationen 

 

 

Um die Unterschiede der Datensammlung im Bereich Menschenhandel, die zwischen BMI, BMJ und Opferschutzeinrichtungen bestehen, zu rechtfertigen und ihre Sinnhaftigkeit zu betonen, haben BMI, BMJ sowie LEFÖ-IBF 2017 unter der Federführung des Bundeskriminalamts eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, insbesondere um die Argumentation gegenüber dem GRETA-Komitee des Europarates oder anderen internationalen Organisationen zu erleichtern. An einer weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit der Daten von unterschiedlichen Stellen wird gearbeitet.

 

V.6

Sammlung statistischer Daten, u.a. zum Zweck der Berichterstattung an die Europäische Kommission

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht

 

Statistische Daten werden laufende vom BMEIA als Koordinierungsstelle gesammelt. Zuletzt wurden Ende 2017 Daten an die Kommission übermittelt, die im Herbst 2018 in einem EU-weiten Bericht zu MH publiziert werden.

 

 

Ziel 2

Ausbau der Forschung zum Thema Menschenhandel

 

 

Aktionen

 

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

V.7

Unterstützung von Forschungsprojekten zu aktuellen Fragen des Menschenhandels

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts

Forschungsprojekte

 

Das BMI (Projektbeteiligte seitens des BMI war die .SIAK und das BK) setzte in den Jahren 2015-2017 die Kooperation mit der Donau Universität Krems, AKATech Produktions- und Handels GmbH und dem Research Institute AG & Co KG im Sicherheitsforschungsprojekt PRISMA fort. Dass organisierter Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung häufig unentdeckt bleibt, wird neben den komplexen, nur schwer zu ermittelnden Tatstrukturen vor allem auf die unzureichenden staatlichen Unterstützungssysteme und psychosozialen Versorgungssysteme zurückgeführt. Übergreifendes Ziel des anvisierten bilateralen Projektes ist daher, in einem mehrdimensional angelegten Untersuchungsdesign interdisziplinär bzw. interinstitutionell fundierte primäre, sekundäre und tertiäre Präventionsmöglichkeiten in Bezug auf Menschenhandel und Zwangsprostitution zu eruieren, die sowohl einer technischen, soziologischen, juristischen, psychologischen, pädagogischen als auch sozialräumlichen Perspektive gerecht werden.

 

Das Sozialministerium unterstützt anlassbezogen universitäre Forschungsarbeiten etwa im Wege von Interviews oder durch Stallungsnahmen zu Fragebögen.

 

Zum TRAM-Projekt von ICMPD siehe Aktion I.17.

 

V.8

Veröffentlichung von Publikationen in Fachzeitschriften

 

Jahr 1-3

jeweilige zuständige Ressorts

Publikationen

 

Siehe Publikationsliste im Anhang.

 

V.9

Erfassung/Erhebung von Forschung/Studien zum Thema Menschenhandel sowie Aktualisierung der bestehenden Liste

 

Jahr 3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/ Stellen/

Partnerorganisationen

Bericht

 

Siehe Publikationsliste im Anhang.

 

V.10

Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Liste mit Forschungs-Themen, die für die Arbeit der TF-MH relevant wären

 

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/ Stellen/

Partnerorganisationen

Bericht

 

Voraussichtliche Umsetzung unter dem V. NAP (2018-2020).

 

 

Ziel 3

Überprüfung der bisher gesetzten österreichischen Maßnahmen im Kampf gegen den Menschen-handel

 

 

 

 

Aktionen

Zeitplan

Zuständigkeit/Umsetzung

Indikatoren

 

V.11

Erstellung eines Fortschrittsberichts der AG Prostitution mit Fokus auf Menschenhandel

Jahr 3

BMBF in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der AG „Prostitution“

Bericht

 

Der Bericht der AG „Prostitution“ für die Jahre 2015-2017 befindet sich im Anhang dieses Berichts.

 

V.12

Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinderhandel im Rahmen der TF-MH

 

Jahr 3

 

BMFJ in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Kinderhandel

Bericht

 

Der Bericht der AG „Kinderhandel“ für die Jahre 2015-2017 befindet sich im Anhang dieses Berichts.

 

V.13

Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Arbeitsausbeutung im Rahmen der TF-MH

Jahr 3

BMASK in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der AG Arbeitsausbeutung

Bericht

 

Der Bericht der AG „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ für die Jahre 2015-2017 befindet sich im Anhang dieses Berichts.

 

V.14

Erstellung eines jährlichen Berichtes betreffend die Umsetzung des NAP 2015-2017

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht

 

Die Berichte für die Jahre 2015 und 2016 wurden jeweils zu Beginn des Folgejahres vorgelegt.

Der Bericht für 2017 liegt hiermit vor.

 

V.15

Erstellung eines 3 Jahres -Gesamtberichts betreffend die Umsetzung des NAP 2015-2017, welcher der österreichischen Bundesregierung und dem Nationalrat vorgelegt wird

Jahr 3

BMEIA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht

 

 

Der Umsetzungsbericht für den IV.NAP 2015-2017 liegt hiermit vor.

 

V.16

Übermittlung von Informationen zu Entwicklungen beim Menschenhandel, Ergebnisse der Maßnahmen zu seiner Bekämpfung, inkl. Sammlung statistischer Daten an den/die EU-KoordinatorIn

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht

 

Informationen werden u.a. im Vorfeld der halbjährlich stattfindenden Sitzungen des EU-Netzwerks der Menschenhandels-Rapporteure an die EU-Koordinatorin übermittelt.

 

V.17

Mitarbeit Österreichs im Rahmen von internationalen Monitoring-Prozessen (z.B. Europarat-GRETA, Vereinte Nationen, OSZE)

Jahr 1-3

BMEIA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts/Stellen/ Partnerorganisationen

Bericht/Empfehlungen

 

Die zweite Länderprüfung Österreichs durch das GRETA-Expertenkomitee des Europarates wurde 2015 abgeschlossen, der Bericht, der Österreich ein im Wesentlichen positives Zeugnis ausstellte, wurde am 12. Oktober 2015 veröffentlicht. Die Umsetzung der Empfehlungen von GRETA werden im Rahmen der TF-MH weiter verfolgt.

 

Helmut Sax (BIM) wurde als Mitglied von GRETA wiederbestellt und wird bis 2018 GRETA-Mitglied sein.

 

2015 hat der Wiener Gemeinderat einen Schwerpunkt zur Bekämpfung von Menschenhandel für 2016 beschlossen. Dies erfolgte durch die Prüfung und Umsetzungen der Empfehlungen des GRETA-Länderberichts.

 

 

Die Einhaltung der Menschenrechte – darunter auch der Standards bei der Bekämpfung des Menschenhandels – in Österreich wurde 2015 außerdem im Rahmen mehrerer Menschenrechts-Überprüfungsmechanismen der VN (Universelle Periodische Überprüfung des Menschenrechtsrates; Überprüfungsmechanismus des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie Anti-Folter-Komitee) evaluiert.

 

Auch 2016 und 2017 wurden Beiträge zu mehreren Überprüfungsmechanismen der VN geleistet:

·         März 2016: Österreichischer Beitrag zum Bericht des VN-Generalsekretärs zur Umsetzung der Resolution der Generalversammlung 70/179;

·         Juni 2016: Österreichischer Beitrag zum Bericht des VN-Generalsekretärs zur Umsetzung der Resolution der Generalversammlung 69/149, konkret zum Thema Menschenhandel von Frauen und Mädchen;

·         Juni 2016: Österreichischer Beitrag zum Bericht des VN-Generalsekretärs zum Statement des Präsidenten des VN-Sicherheitsrates (S/PRST/2015/25);

 

·         Juli 2017: Österreichischer Beitrag zum Sicherheitsrats-Bericht des VN-Generalsekretärs zum Thema Menschenhandel bezüglich der SR-Resolution 2331 OP23;

·         August 2017: Österreichischer Beitrag zum Bericht der EK gemäß Art. 19 und 20 der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels;

·         September 2017: Österreichischer Beitrag zum “Global Report on Trafficking in Persons 2018“;

·         September 2017: Österreichische Stellungnahme anlässlich der Überprüfungskonferenz für den Globalen Aktionsplan Menschenhandel;

·         September 2017: Übermittlung zusätzlicher Informationen bezüglich des Berichts der österreichischen Behörden zur Umsetzung der GRETA Empfehlungen (CP(2015)14);

 

 



[1] Bestellung einer Vertrauensperson zur Begleitung eines potentiellen Opfers bei allen Maßnahmen (Aufenthaltsstatus, Gesundheit, Bildung, Kindeswohlprüfung)

[2]EU-FRA&European Commission (2014): Guardianship for children deprived of parental care. A handbook to reinforce guardianship systems to cater for the specific needs of child victims of trafficking