Parlament Österreich

 

 

 

IV-3 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15. Mai 2018

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode               Dienstag, 15. Mai 2018

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    EUCO 1/18

Tagung des Europäischen Rates (22. März 2018)

Schlussfolgerungen

(15944/EU XXVI.GP)

 

2.    8340/18

Vorbereitung des Treffens EU-Westbalkan (Sofia, 17. Mai 2018)

(19331/EU XXVI.GP)

 

 

Die beiden Tagesordnungspunkte wurden unter einem verhandelt.

 

Tagesordnungspunkt 1 wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Kanzleramtsminister Gernot Blümel bekräftigten im EU-Hauptausschuss einmal mehr ihre Position zum künftigen EU-Budget nach dem Brexit. Wie in Österreich soll auch auf EU-Ebene im System und nicht bei den Menschen gespart werden, sagte Blümel und hielt fest, dass man an einem Beitragssatz von 1% des Bruttonationalprodukts (BNP) festhalten wolle. Das Europäische Parlament hat 1,3% vorgeschlagen, die Kommission 1,1% - beides geht der Regierung zu weit. Wenn man bei einem Prozent bleibe, dann würde es aufgrund der guten Konjunktur pro Jahr rund 10 Mrd. € mehr an Mittel geben, rechnete Blümel vor. Die heimische Position sei durchaus realistisch, hielten Blümel und Kurz gegenüber Einwänden der Abgeordneten Jörg Leichtfried (SPÖ) und Alma Zadić (PILZ) fest. Man müsse nur wie bei der Erstellung nationaler Budgets Prioritäten setzen, sagte der Bundeskanzler. Österreich erhalte für seine restriktive Haltung auch viel Zuspruch anderer Länder. Derzeit könne man aber noch nicht konkret beziffern, wie groß das budgetäre Loch durch den Brexit tatsächlich ausfällt, gab Minister Blümel zu bedenken.

 

Kritisch kommentierte Blümel in diesem Zusammenhang, dass bei den Verwaltungskosten, für die die Kommission derzeit 85 Mrd. € vorsehe, eine Steigerung von 22% eingeplant sei. Sowohl der Bundeskanzler als auch der EU-Minister wiesen darauf hin, dass man durchaus auch die Prozentsätze bei kofinanzierten Bereichen ändern könnte, woraus sich eine andere Dynamik entwickeln würde. So sprach sich Blümel etwa dafür aus, weniger Mittel in für internationale Großkonzerne zur Verfügung zu stellen und im Gegensatz dazu Familienbetriebe stärker zu fördern.

 

Als langfristiges Ziel nannte Blümel, eine Konditionierung für die Vergabe von Mitteln einzuführen, und zwar nicht nur bei künftigen EU-Staaten, sondern auch bei den derzeitigen Mitgliedsstaaten. Geld sollte es künftig nur dann geben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

 

Positiv im EU-Budgetentwurf bewertete Blümel die erhöhte Dotierung für den Schutz der Außengrenzen in der Höhe von rund 35 Mrd. €, was einer Steigerung von rund 200% entspricht. Neben personeller und finanzieller Stärkung der Außengrenzen brauche es aber auch eine politische Entscheidung, um sicherzustellen, dass Menschen, die es mit Hilfe von Schleppern bis an die Außengrenze der EU geschafft haben, nach entsprechender Versorgung wieder zurückgeschickt werden, stellte Bundeskanzler Sebastian Kurz in diesem Zusammenhang nach einer Frage von Abgeordnetem Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) fest.

 

Einig war sich die Regierungsspitze mit den Abgeordneten in ihrer positiven Haltung zum Plan einer digitalen Steuer. Österreich unterstütze jede Form einer gerechten Besteuerung, betonte Bundeskanzler Kurz gegenüber Jörg Leichtfried, leider würden hier noch drei Staaten blockieren. Die Digitalsteuer von 3% der steuerbaren Erträge von Online-Unternehmen, die jährlich weltweit einen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. € bzw. EU-weit mindestens 50 Mio. € verdienen, würde den Nationalstaaten zugutekommen. Konkret sieht die EU-Kommission in ihrem Entwurf vor, dass Umsätze aus Internetwerbung, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von online-Werbeflächen für NutzerInnen, besteuert werden, und zwar dort, wo der Computer steht, wenn das Geschäft getätigt wird. Auch digitale Interaktionen zum Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen würden besteuert, nicht allerdings klassische Internetleistungen wie Streaming-Dienste. Die Mitgliedstaaten würden zudem aus Geschäften wie dem Verkauf von Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zulassen, direkte Steuereinnahmen erhalten.

 

 

Die Sitzung des EU-Hauptausschusses fand im Vorfeld des informellen Rats in Sofia am 17. Mai statt, der sich vor allem mit der Heranführung der Länder Südosteuropas, sprich der Staaten des Westbalkans, an die EU befassen wird. Dies sei ein Signal zur Ermutigung, ein Zeichen dafür, dass es für diese Länder eine europäische Perspektive gibt, unterstrich der Bundeskanzler. Auch Österreich werde während seiner Präsidentschaft auf die Unterstützung dieser Staaten einen besonderen Fokus legen und seinen Vorsitz nützen, um die Zusammenarbeit mit diesen Staaten weiter zu vertiefen, erklärte Außenministerin Karin Kneissl. Diese Linie wurde auch von den Abgeordneten – explizit von Reinhold Lopatka (ÖVP), Andreas Schieder (SPÖ), Claudia Gamon (NEOS) und Alma Zadić (PILZ) unterstützt. Mit Abgeordneter Zadić war sich der Bundeskanzler darin einig, dass es notwendig sei, die Länder Südosteuropas auf ihrem Weg in die EU zu helfen und zu begleiten, andernfalls würde der Einfluss anderer Staaten stärker.

 

Die NEOS brachten dazu auch einen Antrag auf Stellungnahme ein, der jedoch nur von der Liste Pilz mitgetragen wurde und damit in der Minderheit blieb. Claudia Gamon wollte damit den Bundeskanzler bei seinen Verhandlungen auf EU-Ebene binden, sich voll und ganz zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der von der EU-Kommission vorgelegten Westbalkan-Strategie zu bekennen. Österreich solle nach wie vor ohne Einschränkungen sowohl die Unabhängigkeit des Kosovo als auch die territoriale Integrität des Staates Bosnien und Herzegowina anerkennen, so Gamon in ihrem Antrag. Sie fordert darin auch den Bundeskanzler auf, sich deutlich von den Aussagen des österreichischen Vizekanzlers bezüglich der territorialen Integrität Bosniens, der Unabhängigkeit des Kosovo und der Vorwürfe gegen George Soros zu distanzieren.

 

 

Angesichts der Aufkündigung des Atom-Abkommens mit dem Iran durch die USA und den drohenden Handelskonflikt mit den USA, werden aber auch diese Thema den kommenden EU-Rat beschäftigen. Es sei klares Ziel der EU, einen Handelskrieg zu vermeiden, stellte Bundeskanzler Kurz dazu fest und wies auf die möglichen negativen Folgen auch für die österreichischen Zulieferbetriebe für die deutsche Autoindustrie hin. Sollte es zu keiner Lösung kommen, müsste die EU angemessene Maßnahmen setzen, so Kurz, er hoffe jedoch, dass es nicht dazu kommen werde.

 

Die SPÖ nahm den drohenden Handelskonflikt mit den USA zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass die TTIP-Verhandlungen möglicherweise in abgespeckter Form wieder aufgenommen werden könnten, um Strafzölle auf Stahl und Aluminium durch die USA zu verhindern. Jörg Leichtfried warnte in einem Antrag auf Stellungnahme vor einer ernsthaften Bedrohung europäischer Standards durch derartige Abkommen, da dadurch sowohl Lebensmittelstands als auch Rechtsstaatlichkeit und demokratische Mitbestimmung dem Vorrang des ungestörten Handels untergeordnet würden. Das habe mit der ursprünglichen Konzeption von wohlstandsvermehrenden Handelsbeziehungen nichts mehr zu tun, heißt es im Antrag, in dem der Bundeskanzler aufgefordert wird, sich für die Rücknahme des TTIP-Verhandlungsmandats auszusprechen. ÖVP-Abgeordneter Reinhold Lopatka begründete die Vertagung damit, dass die EU gemeinsam auftreten müsse und Österreich hier nicht ausscheren sollte.

 

 

Die Aufkündigung des Iran-Abkommens durch die USA wird von Österreich kritisch gesehen, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz und Außenministerin Karin Kneissl betonten. Kneissl sprach von einem Dilemma und einer sehr schwierigen Situation für Europa, auch unter Hinweis auf das Ultimatum des Iran, bis 12. Juli die Umsetzung des Abkommens zu garantieren. Kneissl befürchtet vor allem negative Folgen nicht nur für die Sicherheit der Region, sondern auch für das Völkerrecht und den Ruf des Westens als glaubwürdigen Partner.

 

Ähnlich äußerte sich SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder, der negative Auswirkungen in Hinblick auf die Wertigkeit internationaler Verträge befürchtet. Angesichts der vielen Krisenherde habe Österreich als kleiner Staat keine Alternative, als sich auf multilateraler Ebene für eine funktionierende Diplomatie zu engagieren, stellte die Außenministerin gegenüber Abgeordnetem Martin Engelberg (ÖVP) fest.

 

 

Angeschnitten wurde im Ausschuss auch das Thema Türkei, wobei Kanzleramtsminister Gernot Blümel gegenüber Michaela Steinacker (ÖVP) darauf hinwies, dass die EU-Kommission in ihrem letzten Bericht Rückschritte in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundreche in der Türkei festgestellt habe. Dieser negative Bericht bestätige eine Tendenz, die die Türkei weg von Europa führe. Österreich sehe sich dadurch auch in seiner Meinung bestätigt, die Beitrittsverhandlungen mit dem Land abzubrechen. Selbstverständlich soll die Türkei weiterhin ein strategischer Partner bleiben, merkte Blümel an.

 

Was die Beziehungen zu Russland betrifft, so setze Österreich weiterhin auf Dialog, hielt Außenministerin Karin Kneissl aufgrund einer Wortmeldung von Johann Gudenus (FPÖ) fest. Das Verhältnis zwischen der EU und Russland habe derzeit einen Tiefstand erreicht, sagte sie, man arbeite jedoch in spezifischen Fragen zusammen und unterstütze die russische Zivilgesellschaft. Auch werde der Kulturaustausch fortgesetzt.

 

Gegenüber der SPÖ verteidigte die Außenministerin die Teilnahme des österreichischen Botschafters in Israel beim Empfang anlässlich des 70. Jahrestags der Gründung des Staates Israel. Daraus ergäben sich keine völkerrechtlichen Folgewirkungen und es ändere auch nichts an der Position Österreichs. Kneissl stellte zudem klar, dass der österreichische Botschafter nicht an der Eröffnung der US-Botschaft in Jerusalem teilgenommen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

 

betreffend EUCO 1/18 Tagung des Europäischen Rates (22. März 2018) – Schlussfolgerungen  (15944/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.5.2018.

 

 

Im drohenden Handelskonflikt mit den USA hat die Europäische Union nun zu Wiederbelebungsversuchen für das auf Eis liegende Handels- und Investitionsabkommen TTIP angesetzt. Um Strafzölle auf Stahl und Aluminium durch die USA zu verhindern, sollen laut Medienberichten sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Bundeskanzlerin Merkel die Wiederaufnahme der TTIP-Verhandlungen in abgespeckter Form angeboten haben. Auch die österreichische Industriellenvereinigung kann es mit TTIP nicht schnell genug gehen.

 

Möglich ist dies, da das bisherige TTIP-Verhandlungsmandat, das die HandelsministerInnen der EU-Kommission erteilt hatten, nie aufgehoben wurde. Es gilt weiterhin – lediglich finden derzeit keine Verhandlungen statt. Diese könnten aber jederzeit wieder beginnen.

 

Auch eine abgespeckte Version von TTIP birgt jedoch enorme Gefahren: einerseits ist unklar, ob man der Trump-Administration überhaupt trauen kann. Andererseits geht von solchen Abkommen (vgl. CETA, Mercosur, Japan) eine ernsthafte Bedrohung europäischer Standards in den verschiedensten Bereichen aus. Sowohl Lebensmittelstandards als auch Rechtstaatlichkeit sowie demokratische Mitbestimmung werden dem Vorrang des ungestörten Handels untergeordnet. Mit der ursprünglichen Konzeption von wohlstandsvermehrenden Handelsbeziehungen hat dies nichts mehr zu tun.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Zuge der Beratungen zu den US-Handelsmaßnahmen am klarzustellen, dass sich Österreich für die Rücknahme des TTIP-Verhandlungsmandates ausspricht.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der NEOS auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon

 

betreffend 8340/18 Vorbereitung des Treffens EU-Westbalkan (Sofia, 17. Mai 2018) (19331/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.5.2018

 

 

Die Europäische Kommission sprach im April 2018 die Empfehlung aus, Beitrittsverhandlungen mit den Staaten des Westbalkan, Mazedonien und Albanien, aufzunehmen. Gemäß der Westbalkanstrategie der Europäischen Union ist dies ein wichtiger Schritt, um die Beitrittsperspektiven für die beiden betroffenen, aber auch andere Westbalkan-Staaten aufrechtzuerhalten und neue Anreize für Reformen zu schaffen.

 

Der bevorstehende Westbalkan-Gipfel in Sofia ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des in der Westbalkanstrategie festgelegten Pfades. Ebenso kommt Österreich während der Ratspräsidentschaft eine verantwortungsvolle Rolle zu, ist es doch am nächsten Ratsvorsitzenden, die Bemühungen um des kommenden Westbalkangipfels fortzuführen und zusätzlich mit Leben zu erfüllen.

 

Um bei der Erweiterungspolitik Erfolge für die gesamte Europäische Union zu erzielen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten mit einer Stimme sprechen und sich an die außen- bzw. erweiterungspolitische Linie der Europäischen Union halten. Zusätzlich befindet sich Österreich durch geographische Nähe, intensive wirtschaftliche Beziehungen und bedeutendes Engagement im Sicherheitsbereich am Westbalkan in einer besonderen Vermittlerrolle, die ein besonders verantwortungsvolles Verhalten der Österreichischen Bundesregierung gegenüber den Westbalkanstaaten und den Institutionen der EU erforderlich machen.

 

Die Bundesregierung hat sich bei ihrer außenpolitischen Linie im Regierungsprogramm das Ziel gesetzt, Brückenbauer in diplomatischen Auseinandersetzungen und bei schwierigen Verhandlungen zu sein. Diese selbst gestellte Aufgabe setzt ein verlässliches Bekenntnis der Bundesregierung zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union voraus, das selbstbewusst und aufrichtig vertreten wird.

 

Die Bundesregierung ist ein Kollektivorgan und Aussagen eines Regierungsmitgliedes können die Verlässlichkeit der Position der gesamten Regierung in Zweifel ziehen. Das betrifft einerseits Aussagen, wie sie am Anfang des Jahres von Vizekanzler Strache bezüglich Bosnien und Herzegowina und Kosovo getroffen wurden, aber auch Situationen, in denen ein Minister/eine Ministerin offen gegen die Empfehlungen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik handelt. Ebenso gefährlich und schädlich für Österreich sind Aussagen des Vizekanzlers, die offen antisemitische Verschwörungstheorien unterstützen. Die gesamte Bundesregierung hat in solchen Fällen die Verantwortung, solche Aussagen nicht zu ignorieren, rechtfertigen oder relativieren, sondern muss entschlossen dagegen auftreten, um Österreichs europa- und außenpolitischer Rolle keinen Schaden zuzufügen.

 

 

Aus diesem Grund stellt die unterfertigte Abgeordnete folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen um die weitere Vorgehensweise der Europäischen Union bezüglich des Beitrittsprozesses der Staaten des Westbalkan klarzustellen, dass

 

·         Österreich sich voll und ganz zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union bekennt

 

·         Österreich sich voll und ganz zur von der Europäischen Kommission vorgelegten Westbalkan-Strategie bekennt

 

·         Österreich nach wie vor und ohne Einschränkung die Unabhängigkeit des Kosovo anerkennt

 

·         Österreich nach wie vor und ohne Einschränkung die territoriale Integrität des Staates Bosnien und Herzegowina anerkennt

 

und sich deutlich von den Aussagen des österreichischen Vizekanzlers bezüglich der territorialen Integrität Bosniens, der Unabhängigkeit des Kosovo und der Vorwürfe gegen George Soros zu distanzieren.