Parlament Österreich

 

 

 

IV-4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 27. Juni 2018

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode               Mittwoch, 27. Juni 2018

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    8104/18

Tagung des Europäischen Rates (28. oder 29. Juni 2018)

Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(20449/EU XXVI.GP)

 

2.    XT 21041/18

Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) (28. oder 29. Juni 2018)

Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(19582/EU XXVI.GP)

 

3.    Programm des österreichischen Ratsvorsitzes, 1. Juli – 31. Dezember 2018

(26157/EU XXVI.GP)

 

 

 

Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 wurden unter einem verhandelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäischer Rat 28./29. Juni 2018

 

 

Die Migrationsfrage bleibt ganz oben auf der Agenda der EU. Das machte die Diskussion im EU-Hauptausschuss, der im Vorfeld des Europäischen Rats zusammentrat, einmal mehr deutlich. Während die Linie der Bundesregierung seitens der Opposition massiv kritisiert wurde, hielt Bundeskanzler Sebastian Kurz eine entschlossene, restriktive Migrationspolitik im Interesse der EU und Österreichs für notwendig. Den Vorwurf, Einzellösungen anzustreben, wies er mit Entschiedenheit zurück. Vielmehr suche man mit den Initiativen zum Schutz der EU-Außengrenzen, zur Stärkung von Frontex und zur Errichtung von Anlandeplattformen bzw. Stützpunkten für MigrantInnen in Drittstaaten eine europäische Lösung anstelle des Streits der letzten Jahre. Nur durch den Schutz der Außengrenzen könne man ein Europa ohne innere Grenzen gewährleisten, so der Bundeskanzler. Von der Verteilung von MigrantInnen, die illegal nach Europa kommen, hält der Kanzler wenig, er präferiert Resettlement-Programme. Mit der Verteilung von illegalen MigrantInnen würde man nur das Geschäft der Schlepper machen, außerdem würde man nicht den Schwächsten helfen, die nicht die Möglichkeit haben, aus Krisengebieten mit Hilfe von Schleppern zu fliehen.

 

Volle Unterstützung erhielt der Bundeskanzler dabei von Michaela Steinacker (ÖVP) und von Reinhard Eugen Bösch (FPÖ), der darauf hinwies, dass ein Systemwechsel und eine Reform des Dublin-Systems von immer mehr Mitgliedsländern gefordert werde.

 

 

Dieser positiven Einschätzung konnte weder Jörg Leichtfried von der SPÖ noch Bruno Rossmann von der Liste Pilz etwas abgewinnen. Beide drängten darauf, die Fluchtgründe zu bekämpfen und machten für die schlechten Lebensbedingungen der fluchtbereiten Menschen vor allem die EU-Außenhandelspolitik in Afrika und im Mittleren und Nahen Osten sowie die hoch subventionierte EU-Agrarpolitik verantwortlich. Bruno Rossmann bezeichnete die Politik der Regierung in Bezug auf Migration als schlichtweg falsch. Kurz strebe Einzellösungen an, sagte er, und spiele auf der Klaviatur der Nationalismen. Rossmann forderte daher den Bundeskanzler auf, eine gesamteuropäische Lösung anzustreben, die das Bekenntnis zu den europäischen Werten, den Menschenrechten und zur Genfer Konvention widerspiegelt. Sein diesbezüglicher Antrag auf Stellungnahme wurde jedoch mehrheitlich von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

 

Wegen seiner Wortwahl "die Achse der Willigen" sah sich der Bundeskanzler auch im Ausschuss einer harschen Kritik durch Rossmann ausgesetzt. Diese Metapher sei historisch schwer belastet und deshalb werde der Kanzler auch in internationalen Medien als weit rechtsstehender Politiker tituliert, sagte Rossmann, der zudem Kurz aufforderte, sich von der Politik Visegrad-Staaten zu distanzieren. Dieser Ausdruck sei keine Metapher, reagierte Kurz und hielt es wie Petra Steger von der FPÖ als richtigen Weg, mit eigenen Vorschlägen voran zu gehen und andere mitzuziehen. Außerdem sei Österreich keine Allianz mit Ungarn oder Polen eingegangen, stellte er gegenüber Andreas Schieder (SPÖ) fest. Die Verbündeten in der Frage der Migration seien vielmehr Dänemark und die Niederlande. Petra Steger bekräftigte, dass man in diesem Bereich einen Umdenkprozess brauche und eine Gesamtlösung nur auf der Basis neuer Vorschläge möglich sei. Eine eigene Meinung widerspreche keinesfalls der Vermittlerrolle, die Österreich im nächsten Halbjahr einnehmen werde, sagte sie.

 

 

Diskutiert wurde auch die geplante Erweiterung der EU, wobei die SPÖ der Regierung vorwarf, anders zu handeln als zu reden. Mit Albanien und Mazedonien sollen ja nach dem gestrigen Durchbruch der Beratungen die Beitrittsverhandlungen starten. Die Heranführung der Staaten des Westbalkans sei ein wesentlicher Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft, sagte dazu EU-Minister Gernot Blümel. Österreich sei bemüht, in diesen Prozess eine Dynamik hereinzubringen, und deshalb sei das Ergebnis der gestrigen Beratungen außerordentlich erfreulich. Die Verhandlungen hätten sich schwierig gestaltet, Österreich habe aber an die Verantwortung aller appelliert und die Notwendigkeit unterstrichen, den Bemühungen der betreffenden Länder die entsprechende Wertschätzung entgegen zu bringen. Österreich hätte sich zwar klarere Formulierungen im Abschlussdokument gewünscht, aber das Signal sei ein richtiges.

 

Wenn die SPÖ die Beitrittsperspektive der Länder des Westbalkans auch positiv bewertete, sah sie die Haltung der Regierung in dieser Frage nicht so eindeutig. So habe beispielsweise der Bundeskanzler nicht den schließlich gewählten Premierminister Mazedoniens Zoran Zaev unterstützt, sondern den nationalistischen Kandidaten, kritisierte Andreas Schieder (SPÖ). Der neuen mazedonischen Regierung sei es aber rasch gelungen, den Namensstreit mit Griechenland zu beenden. Auch habe Kurz den albanischen Premierminister Edi Rama über die Medien ausrichten lassen, was Albanien in der Flüchtlingsfrage zu tun habe. Das wollte der Kanzler nicht unwidersprochen lassen und hielt dazu fest, dass er mit dem mazedonischen Regierungschef sehr gute Kontakte unterhalte und jeder wisse, dass es in Albanien eine Route für MigrantInnen gibt. Es komme nicht von ungefähr, dass der albanische Regierungschef Deutschland und Österreich um Unterstützung gebeten hat.

 

In der kritischen Beurteilung des Tourismusabkommens zwischen Serbien und dem Iran ging der Bundeskanzler mit NEOS-Abgeordneter Claudia Gamon konform.

 

Schieder erachtete auch die Haltung der Regierung zur Türkei als zu positiv. Das Gegenteil sei der Fall, entgegnete Kurz, Österreich habe auf die Formulierungen im Bericht der EU-Kommission Einfluss genommen und es gebe nun eine klare Sprache gegenüber dem Land am Bosporus. Die Türkei entferne sich immer weiter weg von der EU, und das habe die Kommission noch nie so klar dargelegt wie diesmal, fügte Minister Blümel hinzu. Die Bundesregierung bleibe bei ihrer Forderung, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abzubrechen, betonte er, man brauche einen ehrlichen Umgang mit dem Land.

 

 

Was den Brexit betrifft, so berichteten Bundeskanzler Kurz und EU-Minister Blümel, dass ein Großteil des Textes abgeschlossen sei, jedoch noch große Brocken wie die Grenzproblematik zwischen Irland und Nordirland einer Lösung harren. Daher sei es alles andere klar, ob man tatsächlich zu einem Abschluss der Verhandlungen kommt, gab Kurz zu bedenken. Jedenfalls habe Österreich kein Interesse an einem harten Brexit, sagte er. Blümel unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung, dass die EU-27 einheitlich vorgehen, obwohl die Briten immer wieder versuchen würden, bilaterale Verhandlungen zu führen, um diese Einheit aufzubrechen. Der Bundeskanzler und der Minister gingen damit auf Wortmeldungen von Martin Engelberg (ÖVP), Jörg Leichtfried (SPÖ) und Bruno Rossmann (Liste Pilz) ein.

 

Was das Artikel 7-Verfahren gegen Polen betrifft, so werde Österreich den Empfehlungen der EU-Kommission folgen, denn es dürfe keine Rabatte auf die Rechtsstaatlichkeit geben, bekräftigte Minister Blümel gegenüber Claudia Gamon (NEOS).

 

ÖVP Abgeordneter Engelberg thematisierte auch das Verhältnis EU-Israel, worauf Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte, ihm sei es ein Anliegen, in Europa Bewusstsein für die Situation zu schaffen, in der sich Israel befindet. Es sei auch inakzeptabel, dass in manchen Teilen der EU der Antisemitismus zunimmt.

 

 

Auf soziale Themen konzentrierte sich in der Diskussion die SPÖ und brachte dazu zwei Anträge auf Stellungnahme ein, die jedoch nur von der Liste Pilz unterstützt wurden und damit in der Minderheit blieben.

 

Zum einen drängt Andreas Schieder darauf, die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 abzulehnen, da darin Österreich aufgefordert wird, das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzuheben, wobei ausdrücklich die raschere Anhebung jenes der Frauen genannt wird. Die Kommission lege dabei den Fokus vollkommen auf unmittelbare budgetäre Auswirkungen, nicht jedoch auf soziale Auswirkungen wie etwa die Altersarmut, so Schieder.

 

Es gebe unzählige Vorschläge und Empfehlungen, die die Bundesregierung zwar respektiere, man müsse sie jedoch nicht umsetzen, sagte der Kanzler und stellte gleichzeitig fest, dass das Regierungsprogramm keine Änderungen beim Frauenpensionsalter vorsehe, und dabei bleibe es auch.

 

Ein weiterer Antrag der SPÖ zielt darauf ab, die Anhebung sozialer Standards in der EU zum Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft zu machen und auf diesem Weg einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zu leisten. Jörg Leichtfried forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich für eine rasche Annahme des Pakets für soziale Gerechtigkeit im Rat einzusetzen und die Gründung einer Europäischen Arbeitsschutzbehörde mit Sitz in Österreich zu unterstützen. Leichtfried kritisierte vor allem die geltende Entsenderichtlinie als ungenügend, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Die Unzufriedenheit mit der EU sei auch darin begründet, dass in vielen Bereichen keine Fairness vorhanden sei.

 

Auch diese Initiative wurde von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt. EU-Minister Blümel meinte dazu, zur Arbeitsschutzbehörde könne es so lange keine Zustimmung geben, solange der konkrete Mehrwert nicht ersichtlich sei.

 

 

Weiteres Thema im EU-Hauptausschuss waren auch die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, Innovation und Digitalisierung sowie der Mehrjährige Finanzrahmen. Beim Mehrjährigen Finanzrahmen sei man von einem Kompromiss noch weit weg, informierte Minister Blümel, Österreich werde sich aber bemühen, die Verhandlungen ambitioniert weiter zu führen. Gegenüber Jörg Leichtfried, Doris Margreiter, Eva Maria Holzleitner und Christian Kern (alle SPÖ), Bruno Rossmann (PILZ) und Claudia Gamon (NEOS) bekräftigte Gernot Blümel, dass Österreich an der Deckelung der Beiträge von 1% des Bruttonationaleinkommens festhalten werde. Aufgrund des Wirtschaftswachstums werde es ohnehin eine Steigerung in absoluten Zahlen geben. Man bemühe sich aber, möglichst viel an Rückflüssen und Rabatten heraus zu verhandeln, um den Nettobeitrag möglichst gering zu halten. Was die Landwirtschaft betrifft, die insbesondere von Angela Baumgartner (ÖVP) angesprochen wurde, so plädierte Blümel einmal mehr dafür, die Prozentsätze bei den Kofinanzierungsmechanismen neu anzusetzen und die Direktzahlungen weg von den Großkonzernen und hin zu Familienbetrieben und der kleinteiligen Landwirtschaft umzuschichten.

 

Österreich werde sich auch dafür einsetzen, Steuerschlupflöcher zu schließen, sagte Blümel und befürworte in diesem Zusammenhang auch die Digitalsteuer, um Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Österreich werde daher alles tun, um eine 3%-ige Besteuerung von Internetgiganten, wie dies die EU-Kommission vorschlägt, beschließen zu können, betonten sowohl Kurz als auch Blümel. Beide unterstrichen aber gegenüber Jessi Lintl (FPÖ) die Bedeutung der Vollendung des digitalen Binnenmarkts, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Die Einführung der Finanztransaktionssteuer hält Kurz nur auf europäischer Ebene für sinnvoll.

 

Im Hinblick auf die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – ebenfalls ein Thema beim EU-Gipfel – stellte der Bundeskanzler klar, dass Österreich in keinem Fall eine Transferunion anstrebt. Die Solidarität der Eurozone müsse eine Hilfe zur Selbsthilfe sein, könne aber nicht zu einer Vergemeinschaftung der Schulden führen. Kurz befürwortete aber eine Bankenunion, jedoch mit risikoreduzierenden Maßnahmen. Dem entgegnete Bruno Rossmann (Pilz), dass man langfristig um eine Transferunion nicht herumkommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Ratsvorsitz

 

 

Zweites Thema im EU-Hauptausschuss waren die Schwerpunkte des österreichischen Ratsvorsitzes. Dieser finde in einem anspruchsvollen Umfeld statt, betonte EU-Minister Gernot Blümel und nannte dabei die Herausforderungen Migration, Handelspolitik und Brexit. Österreich werde seiner Rolle als Brückenbauer gerecht werden können, zeigte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz überzeugt und meinte, das hindere nicht, auch eigene Meinungen zu haben und vorzubringen. In einer Union mit unterschiedlichen Staaten gebe es unterschiedliche Auffassungen. Notwendig sei aber, stets einen ordentlichen und ehrlichen Austausch zu gewährleisten.

 

Das Motto der österreichischen Ratspräsidentschaft "Ein Europa, das schützt" habe man nach einer Analyse der Gründe für den Brexit ganz bewusst gewählt, erklärte Blümel. Das Votum der Briten für einen Austritt aus der EU habe seine Gründe in einem Unbehagen vor der Migration und in der Angst vor einem Wohlstandsverlust. Der Schutzbegriff sei daher auch umfassend zu verstehen. Er ziele darauf ab, die illegale Migration einzudämmen, weshalb der Schutz der Außengrenzen notwendig sei. Menschen, die außerhalb der EU gerettet werden, müssten auch außerhalb der EU versorgt werden. Weiters gehe es um den Schutz des Wohlstandes durch Maßnahmen, die den digitalen Binnenmarkt und die Wettbewerbsgleichheit absichern und schließlich sei damit auch die Stabilität in der Nachbarschaft gemeint, weshalb Österreich seinen Fokus auf die Beitrittsperspektiven für die Länder des Westbalkans lege. Er freue sich daher sehr darüber, dass es gelungen sei, alle anderen EU-Länder zu überzeugen, mit Albanien und Mazedonien Mitte nächsten Jahres Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.

 

Forcieren will Österreich auch das Subsidiaritätsprinzip mit dem Ziel "weniger, aber effizienter". Blümel kann sich beispielsweise vorstellen, EU-Richtlinien, die Mitgliedstaaten einen Umsetzungsspielraum geben, vor Verordnungen, die direkt wirksam werden, Vorrang zu geben.

 

Budgetiert sind für den Ratsvorsitz 43 Mio. €, zusätzliche Kosten müssten die einzelnen Ressorts selbst bedecken.

 

Die Zielsetzungen der Regierung wurden von den Abgeordneten der Regierungsparteien Carmen Jeitler-Cincelli, Michaela Steinacker, Gudrun Kugler (alle ÖVP) sowie Eugen Reinhard Bösch und Petra Steger (beide FPÖ) unterstützt. Die Schutzfunktion stelle eine der Kernaufgaben der EU dar, befand Steger. Ihr fehlt es vor allem derzeit an der Bürgernähe der EU, worauf Minister Blümel mittteilte, dass im nächsten Halbjahr über 300 Veranstaltungen unter Einbeziehung der BürgerInnen stattfinden werden. Man wolle vor allem auch in Brüssel mit der Präsentation des österreichischen Kulturguts präsent sei, merkte er in Richtung Steinacker an. Konform ging Blümel mit Bösch in der Einschätzung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Verteidigung (PESCO) angesichts der Herausforderungen und Bedrohungen. Europa müsse auch in diesem Bereich Handlungsfähigkeit beweisen, sagte Blümel und wies darauf hin, dass derzeit 17 Projekte in Umsetzung seien und sich Österreich an vier davon beteilige, selbstverständlich immer unter Wahrung des Neutralitätsprinzips.

 

Jeitler-Cincelli (ÖVP) und Claudia Gamon (NEOS) thematisierten noch einmal die Digitalisierung. Hier sei es notwendig, Wettbewerbsgleichheit und Steuergerechtigkeit herzustellen, betonte Blümel. Er kündigte darüber hinaus neue EU-Regelungen an, da Grundprinzipien wie etwa das Eigentum auch im digitalen Bereich Eingang finden müssen.

 

Was den mehrjährigen Finanzrahmen betrifft, so bekräftigte Blümel einmal mehr die Position der Bundesregierung nach einer Deckelung der Beiträge von einem Prozent des Bruttonationaleinkommens. Bruno Rossmann von der Liste Pilz hatte sich im Vorfeld mittels eines Antrags auf Stellungnahme für eine Erhöhung der Mittel eingesetzt, um Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Forschung und Entwicklung sowie die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, aber auch die Migrationsproblematik und den Schutz der Außengrenzen gemeinsam bewältigen zu können. Rossmann setzte sich auch für die Schaffung neuer Eigenmittel ein und forderte, vor allem Ökosteuern voranzutreiben. Er wurde darin von der SPÖ unterstützt, das reichte jedoch nicht für die Mehrheit. Minister Blümel stellte in diesem Zusammenhang gegenüber SPÖ-Abgeordneter Doris Margreiter fest, dass Österreich zusätzliche Eigenmittel und Steuern ablehne.

 

Einer europäischen Arbeitsschutzbehörde werde man erst dann zustimmen, wenn ein konkreter Mehrwert erkennbar ist, stellte er gegenüber Claudia Gamon (NEOS) und Eva Maria Holzleitner (SPÖ) fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, GenossInnen

 

betreffend 8104/18 Tagung des Europäischen Rates (28. oder 29. Juni 2018) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (20449/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27.6.2018

 

 

Lohn- und Sozialdumping steht in Europa noch immer an der Tagesordnung. Österreich ist davon besonders stark betroffen. Auf EU-Ebene werden aktuell neue Regeln für die Entsendung von Beschäftigten in andere EU-Länder ausverhandelt. Zusätzlich zu strengeren Regeln braucht es eine funktionierende grenzüberschreitende Kontrolle bei Arbeits- und Sozialvorschriften, um Ausbeutung von Beschäftigten zu verhindern.

 

Österreich ist Zielland von Entsendungen, gleichzeitig steigt Lohn- und Sozialbetrug bei Entsendefirmen. Im Vorjahr kamen im 300.000 EU-Arbeitskräfte per Entsendung nach Österreich. Parallel dazu ist der Sozialbetrug durch neue betrügerische Praktiken gestiegen. Umso wichtiger ist es, das Prinzip "gleiches Entgelt am gleichen Ort für gleiche Arbeit" in allen EU-Staaten umzusetzen.

 

Kontrollen der österreichischen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) belegen die Problematik: Bei Kontrollen im ersten Halbjahr 2017 gab es bei 0,9 Prozent der ArbeitnehmerInnen von österreichischen Betrieben Verdachtsfälle auf Unterbezahlung, bei Entsendebetrieben mit einem Firmensitz in anderen EU-Staaten, die ihre Beschäftigten nach Österreich entsenden, hingegen in 44 Prozent der Fälle.

 

Aber damit nicht genug: Das Problem der Scheinentsendungen und der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird immer wieder in Österreichs Grenzregionen deutlich. Im Burgenland wurden im Vorjahr Strafen in Höhe von einer Million Euro von ungarischen Unternehmen eingefordert, davon konnten aber nur 2.000 Euro tatsächlich eingetrieben werden. Genau aus diesem Grund muss die grenzüberschreitende Kontrolle sowie der grenzüberschreitende Vollzug von Verwaltungs- und Strafverfahren lückenlos sichergestellt werden, indem die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.

 

Die Europäische Kommission stellte nun am 13. März 2018 entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 und im Rahmen des Paketes für soziale Gerechtigkeit, die Europäische Arbeitsschutzbehörde vor.  Die Europäische Arbeitsschutzbehörde soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Regierungen helfen, eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten.

 

Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um den massiven Problemen im Zusammenhang mit Entsendungen wirksam zu begegnen. Denn die Mitgliedstaaten allein treffen wie oben dargestellt an administrative Grenzen, die auch die vorbildlichste rechtliche Regelung (vgl. das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz) ins Leere laufen lassen.

 

Umso bizarrer und empörender ist, dass die schwarz-blaue Bundesregierung diesen sinnvollen Vorschlag der EU-Kommission zu verzögern versucht bzw. ihn gleich komplett ablehnt, während für Konzerne günstige Regelungen im Schnelldurchgang beschlossen werden sollen. Den Preis zahlen die österreichischen ArbeitnehmerInnen. Dies muss sich ändern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert, die Anhebung sozialer Standards in der EU zum Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft zu machen und auf diesem Wege einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zu leisten.

 

Aus demselben Grund sollen sich die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung für eine rasche Annahme des „Pakets für soziale Gerechtigkeit“ im Rat einsetzen, die Gründung einer Europäischen Arbeitsschutzbehörde unterstützen und dafür eintreten, diese nach Österreich zu holen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, GenossInnen

 

betreffend 8104/18 Tagung des Europäischen Rates (28. oder 29. Juni 2018) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (20449/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27.6.2018

 

 

 

Der kommende Europäische Rat soll das Europäische Semester 2018 durch Billigung der länderspezifischen Empfehlungen abschließen. Konkret heißt es im Entwurf der Schlussfolgerungen:

 

„Der Europäische Rat hat die vom Rat erörterten integrierten länderspezifischen Empfehlungen gebilligt, sodass das Europäische Semester 2018 abgeschlossen werden kann.“

 

Der Entwurf der länderspezifischen Empfehlung für Österreich enthält jedoch Empfehlungen, die diese unannehmbar machen, da sich die soziale Lage in Österreich dadurch verschlechtert würde. Und dies noch zusätzlich zu den von der schwarz-blauen Bundesregierung geplanten massiven Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen, insbesondere durch den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche.

 

Insbesondere fordert der Entwurf dazu auf, das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Der Entwurf nennt dabei ausdrücklich die raschere Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen.

 

Diese Empfehlung wird heuer erstmals ausgesprochen und widerspricht den tatsächlichen Entwicklungen, die belegen, dass die unter der letzten Bundesregierung getroffenen Maßnahmen wirken. Der Fokus des Entwurfs liegt außerdem lediglich auf den unmittelbaren budgetären Auswirkungen, während mittelbare Folgen etwa durch steigende Altersarmut außer Acht gelassen werden. Die gesundheitlichen Langzeitfolgen insbesondere bei tatsächlichem Durchpeitschen der schwarz-blauen Pläne zur Verlängerung der gesetzlichen Arbeitszeiten werden ebenso ignoriert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, die länderspezifische Empfehlung für Österreich am Europäischen Rat nicht zu billigen und sich vehement gegen die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auszusprechen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Liste Pilz auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann

 

betreffend 8104/18 Tagung des Europäischen Rates (28. oder 29. Juni 2018) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (020449/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27.6.2018.

 

 

 

Politische Alleingänge, wie z.B. diverse Versuche der Achsenbildung durch die Bundesregierung in den vergangenen Wochen, drohen die Europäische Union zu spalten. Nationale Lösungen und Koalitionen der Willigen alleine können keine Antworten auf die Flüchtlings- und Migrationsfrage liefern und schwächen den Zusammenhalt der Europäischen Union. Es wird nun höchste Zeit, positive und gemeinsame Akzente zu setzen und die Gräben, die scheinen immer tiefer zu werden, zu überbrücken. Die EU muss möglichst bald entschlossen handeln, nicht nur um die Flüchtlingsthematik zu lösen, sondern auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die EU wieder zu stärken. Brückenbauer, wie sich Bundeskanzler Sebastian Kurz nennt, haben die Aufgabe, verbindend zu wirken und nicht als Wahlkampfhelfer des bayrischen Ministerpräsidenten zu agieren, einen Keil in die deutsche Koalition zu treiben oder auf den rechtspopulistischen Zug der Visegrád-Staaten aufzuspringen.

 

Es braucht gemeinsame und umfassende europäische Lösungen, um die Herausforderungen der Migration zu bewältigen. Es ist dabei essentiell, dass Mitgliedsstaaten nicht nur nach eigenen Interessen handeln, sondern das große, gesamteuropäische Bild im Hinterkopf behalten. Alleingänge und nationalstaatliche Lösungen widersprechen der europäischen Idee. Deshalb ist es notwendig, für die gesamte Umsetzung der bereits 2016 von der Europäischen Kommission eingebrachten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einzutreten. Diese reicht von der Harmonisierung des Asylrechts über die Überarbeitung der Dublin-Regeln zur Aufteilung von Flüchtlingen bis hin zur Schaffung einer gemeinsamen Europäischen Asylbehörde. Obwohl ein funktionierender EU-Außengrenzschutz notwendig ist, darf ein gemeinsames europäisches Asylsystem kein Nebengedanke sein. Die Asylfrage der EU ist ein hoch sensibles Thema, bei dem es nicht primär darum gehen darf, Wahlen damit zu gewinnen. Es geht vielmehr um ein Bekenntnis zu den europäischen Werten, den Menschenrechten und den Genfer Konventionen.

 

Es ist daher notwendig, dass die Bundesregierung die Erarbeitung einer umfassenden Lösung beim Europäischen Rat vorantreibt anstatt als Teil einer anti-Immigrationsachse eine Minderheitenposition zu vertreten. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihrem Ziel nachkommt, im Rahmen des österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union als Brückenbauer aufzutreten. Alleingänge und Achsenbildungen, wie es in den vergangenen Wochen geschehen ist, zerschlagen diese Brücken auf fatale Weise, besonders wenn man gemeinsam mit den Visegrád-Staaten auftritt. Deshalb wird folgender Antrag eingebracht:

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sich in Bezug auf die Migrations- und Asylthematik von Alleingängen im Rahmen von diversen Achsen sowie von der Politik der Visegrád-Staaten zu distanzieren und stattdessen für eine gemeinsame und umfassende europäische Lösung einzutreten, die das Bekenntnis der Europäischen Union zu den europäischen Werten, den Menschenrechten und den Genfer Konventionen widerspiegelt.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Liste Pilz auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS abgelehnt

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann

 

betreffend NON 597/18 Programm des österreichischen Ratsvorsitzes, 1. Juli – 31. Dezember 2018 (026157/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 27.06.2018 zu TOP 3

 

 

 

Am 1. Juli 2018 übernimmt Österreich den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Bisher hat sich die österreichische Regierung in ihrer Haltung vor allem durch das Voranstellen der eigenen Interessen sowie antieuropäische Meinungsmache hervorgetan. Im Zuge der ersten Positionierungen rund um den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 wurden Budgeterhöhungen von der Regierung rigoros ausgeschlossen, sie hält als Nettozahler an einem Prozent des BNE fest. Rabatte will man im Idealfall fortführen und echte Eigenmittel der EU verhindern.

 

Mit diesem Sparkurs vertritt Österreich aber eine Minderheitenmeinung, die lediglich von den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Finnland geteilt wird. Bundeskanzler Sebastian Kurz, Minister Gernot Blümel und Finanzminister Hartwig Löger haben offenbar noch nicht begriffen, dass sie während des EU-Ratsvorsitzes vor allem eine Vermittlerrolle einnehmen müssen, um in diesen schwierigen Verhandlungen Fortschritte zu erzielen. Die Vorstellungen der einzelnen Länder und involvierten Institutionen (beispielswiese des EU-Parlaments) klaffen weit auseinander. Anstelle bereits jetzt zu beginnen, einen Konsens zu suchen, agiert Österreich bisher als eine der größten spaltenden Kräfte.

 

Es ist höchst an der Zeit, dass die österreichische Bundesregierung ihre Haltung hin zu einem proeuropäischen Kurs ändert. Dies inkludiert die Einsicht, dass die EU aufgrund zentraler Herausforderungen ein höheres Budget beim MFR sowie neue, echte Eigenmittel benötigt. Der Kommissionsvorschlag ist dabei bereits ein Kompromiss, der als Mindestmaß allenfalls zu unterstützen ist. Nur auf dieser Basis kann Österreich im Zuge des Ratsvorsitzes überhaupt als Vermittler agieren und Europa auf einen gemeinsamen Kurs bringen.

 

Darüber hinaus sollten sich Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Hartwig Löger eigentlich als Vorreiter einer gestärkten EU positionieren und sich für höhere Mittel als von der Kommission vorgeschlagen einsetzen, um Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Forschung & Entwicklung sowie die Bekämpfung von (Jugend-)Arbeitslosigkeit und Armut, aber eben auch Migration und den Schutz der Außengrenzen gemeinsam anpacken zu können. Bei der Schaffung neuer Eigenmittel ist der Kommissionsvorschlag bereits extrem vorsichtig. Österreich sollte sich für weitere Eigenmittel stark machen, wie etwa auch von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ unter dem Vorsitz von Mario Monti vorgeschlagen . Prädestiniert wären neben den von der Kommission vorgeschlagenen Eigenmitteln basierend auf der Körperschaftsteuer eine Steuer auf Finanztransaktionen, die diesen Namen verdient. Auch im Umweltbereich ist die „Europäische Dimension“ gegeben, neben den Abgaben auf den Emissionshandel ist vor dem Hintergrund des Klimaschutzabkommens von Paris auch eine CO2- und/oder Kerosin- sowie Flugticketabgabe unumgänglich.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Finanzminister, werden aufgefordert,

 

·         beim neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 ihrer Vermittlerrolle im Zuge des österreichischen Ratsvorsitzes nachzukommen

·         angesichts zentraler Herausforderungen eine proeuropäische Haltung einzunehmen und daher eine Erhöhung des MFR zu unterstützen, um sich so für ein gestärktes Europa einzusetzen

·         sowie die Schaffung neuer Eigenmittel entsprechend den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, allen voran Ökosteuern, voranzutreiben.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.