1105/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Pro Border“ am Grenzübergang Spielfeld

Laut „Kronenzeitung“ vom 10. Juni 2018 soll am 25. Juni 2018 Österreichs bisher größte Grenzschutzübung stattfinden: „Bei der Übung in Spielfeld werden ein Teil der neuen Grenzschutz-Truppe Puma sowie Bereitschaftspolizisten und auch Einheiten des Bundesheeres die Grenzsperre trainieren, insgesamt sollen 600 bis 1.000 Mann mobilisiert werden.“ Grund für diese Aktion soll eine Einsatzübung wegen voraussichtlich ankommender Migranten sein.

Ungewöhnlich ist, dass diesmal einen Tag vor der Übung zusätzlich eine Generalprobe stattfinden soll. Dabei wurde in der LPD-Klausur, wo die „Pro Border“-Übung vorgestellt wurde, auf eine wirtschaftliche und sparsame Vorgehensweise hingewiesen.

Nicht bedacht wurde bei der Planung, dass unser Nachbarland Slowenien am 25. Juni seit 1991 seiner Unabhängigkeit mit einem Nationalfeiertag gedenkt. Slowenien zeigte sich über die österreichische Grenzsperrübung just an ihrem „Tag der Staatlichkeit“ überaus irritiert. Deshalb musste die zweitägige „Pro Boarder“-Übung samt Generalprobe verschoben werden. Bereits reservierte Unterkünfte mussten wieder storniert werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

1.   Haben Sie wirklich so wenig Vertrauen in das Zusammenspiel der Polizistlnnen und Soldatlnnen, dass eine zusätzliche Generalprobe vorab notwendig ist?

2.    Wie hoch sind die Kosten für die gesamte Übung einschließlich der

Generalprobe?

3.    Welche Gerätschaften kommen bei dieser Übung zum Einsatz?

4.    Wo sind die Mittel für diese Budgetierung vorgesehen?

5.    Wie viele Bereitschaftspolizistlnnen werden für diesen zweitägigen Einsatz

zusätzlich zur Grenzschutztruppe Puma abgezogen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

6.    Kam es durch die Stornierung der Unterkünfte zu zusätzlichen Kosten?

7.    Wenn ja, in welcher Höhe?