1129/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.06.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenteschutz

betreffend Wieso verbietet das Gesundheitsministerium dem Land Niederösterreich Transparenz bei A-IQI-KH-Behandlungsqualität?

 
In einer Landtags-Anfrage zur KH-Behandlungsqualität in den NÖ Landeskliniken ("Krankenhaus-Behandlungsqualität (A-IQI) und Krankenhauskeime (nosokomiale Infektionen) in Niederösterreich") stellte NEOS Niederösterreich dem zuständigen Landesrat einige Fragen. Unter anderem, ab wann in NÖ die A-IQI-Qualitätsindikatoren auf Krankenhausebene für die Bevölkerung öffentlich einsehbar sein werden, wie dies bereits in der Schweiz der Fall ist (Frage 15). Die Frage beantwortete der zuständige Landesrat damit, dass das "BMASGK als Inhaberin der A-IQI" die Veröffentlichung "nicht gestattet".

Anfrage: http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXIX/01/106/106.htm

Das ist mehr als verwunderlich, da man davon ausgehen kann, dass die NÖ Landeskliniken-Holding ihre selbst entwickelten A-IQI-Qualitätsindikatoren ohne weiteres auf Standortebene veröffentlichen darf (siehe Q1, Q2). Hinzu kommt, dass die NÖ Landeskliniken-Holding für die Berechnung der A-IQIs nicht einmal auf Daten des BMASGK angewiesen ist. Weshalb der zuständige Landesrat in der Anfragebeantwortung trotzdem mehrfach auf das BMASGK verwiesen hat (Frage 9, 15, 17, 18), ist nicht nachvollziehbar. Der Verweis auf die Veröffentlichungsgenehmigung durch das BMASGK kann ledliglich für jene Bundesländer/Landesgesundheitsfonds/Krankenhausträger gelten, die A-IQIs noch nicht selbst berechnen können (kompelxe Programmierung) und deshalb tatsächlich auf die Zahlen des Ministeriums angewiesen sind.

Aber auch für jene Bundesländer, die auf die A-IQIs des BMASGK angewiesen sind, ist das Veröffentlichungsverbot durch das BMASGK höchst fragwürdig und nicht im Sinne der Patient_innen-Sicherheit, da die A-IQIs für die Bevölkerung ein wichtiger Hinweis sein können, welche Krankenhäuser gute Qualität liefern. Sieht man sich beispielsweise den "A-IQI-Bericht 2016" bezüglich "Hüft-Endoprothesen-Erstimplantationen b. Koxarthrose u. chron. Arthritis, Anteil Todesfälle" (Indikator 34.10) an, dann liefern von 109 Krankenhäusern 90 hervorragende Behandlungsqualität, während 11 statistisch auffällig sind und 8 aufgrund der geringen Fallzahl vom Vergleich ausgeschlossen werden. Das heißt, durch die Nicht-Veröffentlichung der A-IQI-Ergebnisse können für die große Mehrheit der Krankenhäuser die hervorragenden A-IQI-Qualitätsergebnisse nicht publik gemacht werden. Und das nur, weil offenbar die auffälligen Krankenhäuser, die klar in der Minderheit sind, schützenswerter sind. Das kann nicht im Sinne der Patient_innen und der Ärzt_innen sein, weshalb das BMASGK seine Haltung über das Veröffentlichungsverbot der A-IQI-Qualitätsindikatoren überdenken muss - siehe Schweiz (CH-IQI).

Q1: "A-IQI Austrian Inpatient Quality Indicators: Qualitätsindikatoren der Niederösterreichischen Landeskliniken-Holding. Definitionshandbuch, Version 1.0, Datenjahr 2010, Stand_ 31-05-2010"

https://www.amazon.de/Austrian-Inpatient-Quality-Indicators-Landeskliniken-Holding/dp/379832249X

Q2: Historie:

https://www.patientenanwalt.com/download/Expertenletter/Gesundheitswesen/Qualitaetsmessung_in_der_Medizin_sektorenuebergreifend_Fuchs_Zusser_Expertenletter_Gesundheitswesen.pdf

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Weshalb gestattet das BMASGK den Ländern/Landesgesundheitsfonds/Krankenhausträgern nicht die Veröffentlichung der Bundes-A-IQI-Auswertungen auf Krankenhausebene?

2.    In welcher Detaillierung stellt das BMASGK die Bundes-A-IQI-Auswertungen den Bundesländern/Landesgesundheitsfonds/Krankenhausträgern zur Verfügung?

3.    In welcher Form dürfen Bundesländer/Landesgesundheitsfonds/Krankenhausträger die Bundes-A-IQI-Auswertungen nutzen?

4.    Gibt es seitens des BMASGK Sanktionen, falls Bundesländer/Landesgesundheitsfonds/Krankenhausträger die Bundes-A-IQI-Auswertungen auf Krankenhausebene veröffentlichen?

a.    Wenn ja, um welche Art Sanktionen handelt es sich dabei?

b.    Wenn ja, haben Sie bereits Bundesländer/Landesgesundheitsfonds/Krankenhausträger diesbezüglich sanktioniert?

5.    Weshalb gestattet das BMASGK dem Land NÖ bzw. der NÖ Landeskliniken-Holding nicht die Veröffentlichung der A-IQI-Qualitätsindikatoren auf Krankenhausebene, obwohl die A-IQI-Indikatoren von der NÖ Landeskliniken-Holding entwickelt wurden?


6.    Dem Land NÖ bzw. der NÖ Landeskliniken-Holding wird seitens des BMASGK als "Inhaberin der A-IQIs" die Veröffentlichung A-IQI-Qualitätsindikatoren auf Krankenhausebene nicht gestattet. Gilt das Veröffentlichungsverbot auch für die von der NÖ Landeskliniken-Holding selbst berechneten Qualitätsindikatoren auf Basis eigener Daten?

7.    Wie will das BMASGK die Patient_innen-Sicherheit bestmöglich sicherstellen, wenn der A-IQI-Bericht zwar feststellt, dass über 80% der Krankenhäuser gute Behandlungsqualität leisten (am Beispiel A-IQI-Indikator 34.10), die Ergebnisse der Behandlungsqualitäts-Messung aber aufgrund des Veröffentlichungsverbots des BMASGK nicht publik gemacht werden dürfen?

8.    Die jährlichen A-IQI-Indikatoren werden mit einer immer größer werdenden Verzögerung veröffentlicht:

a.    Wann wird der A-IQI-Qualitätsbericht 2017 veröffentlicht?

b.    Werden Sie im Sinne der Transparenz und Aktualität die A-IQI-Berichte künftig wieder früher veröffentlichen? (z.B.: der A-IQI-Bericht 2013 mit KH-Daten aus 2012 wurde bereits im Dezember 2013 veröffentlicht)

9.    In der Anfragebeanwortung zur ewähnten Anfrage (Frage 7) sieht man, dass es in den NÖ Spitälern zwischen 2015 und 2017 einen starken Anstieg bei „Reimplantation einer Hüftendoprothese mit Diagnose Akutinfekt“ gibt.

a.    Wie haben sich die „Reimplantation einer Hüftendoprothese mit Diagnose Akutinfekt“ zwischen 2010 und 2017 im Bundesgebiet entwickelt? (Darstellung nach Jahr und Bundesland)