1172/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.06.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter und Alois Stöger, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Strafanträge durch die Nichteinhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen im Bezirk Vöcklabruck

Die BH Vöcklabruck veröffentlicht jährlich einen Leistungsbericht in dem, in vielen der ihr zu verwaltenden Bereiche, eine detaillierte Auflistung der Daten, Zahlen und Fakten des Geschäftsjahres, vorgenommen wird. Beispielsweise werden im Leistungsbericht die Einnahmen aus Verkehrsübertretungen aufgelistet sowie die weitere Verwendung der Strafgelder und die Stellen welche diese erhalten genau erschlossen.

Von weit größerem Interesse sind jedoch jene Strafen, die vom Arbeitsinspektorat wegen Verletzung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen im Bezirk Vöcklabruck verhängt wurden, denn darüber findet sich im Bericht der BH kein einziges Wort.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wie viele Strafanträge bezüglich der Verletzung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmung hat es insgesamt im Bezirk Vöcklabruck gegeben?

a.     Wie hat sich die Zahl der Strafanträge in den letzten 10 Jahren verändert?

i. Wie erklären Sie diese Entwicklung?

b.    Wie gliedern sich die Strafanträge auf die unterschiedlichen Gewerbesparten?

c.     Wie gliedern sich die Strafanträge zwischen den Geschlechtern (Stichwort: Gender und Diversity)?

2.     Wie viele Strafanträge hat das Arbeitsinspektorat in Bezug auf Arbeitszeitüberschreitungen und sonstige ArbeitnehmerInnenschutzmaßnahmen 2016 und 2017 im Bezirk Vöcklabruck gestellt?

a.     Bitte um Aufgliederung der Fälle, der Art der Überschreitungen sowie die Summe der Einnahmen aufgrund der Übertretungen.

b.   Wie gliedern sich die Strafanträge auf die unterschiedlichen Gewerbesparten?

c.  Wie gliedern sich die Strafanträge zwischen den Geschlechtern (Stichwort: Gender und Diversity)?

3.     Wie viele Strafen sind tatsächlich von der BH als Erstinstanz verhängt worden und in welcher Höhe?

a.    Bitte um Aufgliederung der Strafen, Einnahmen und Verwendung/Zuordnung der Gelder in prozentualer Aufgliederung.

4.     Wie viele Strafanträge gab es im Bezirk Vöcklabruck in den Jahren 2016 und 2017 wegen illegaler Beschäftigung?

5.     Wie viele Strafen wegen illegaler Beschäftigung wurden in erster Instanz von der BH tatsächlich ausgesprochen?

6.     In welchen Branchen wurden diese Strafen verhängt?

a.    Aufgelistet nach Höhe der Strafen und nach Anzahl der illegal Beschäftigten.

7.     Wie verhält sich die Anzahl und die Summe der Einnahmen durch verhängte Strafen wegen Verletzungen von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften und illegaler Beschäftigung zu den restlichen Bezirken in Oberösterreich?

a. Bitte um Auflistung der vorhandenen Daten sowie um Stellungnahme zu den Ergebnissen?